Bei der siebten Untersuchungssitzung zum Überwachungsskandal ging es vor allem um die rechtliche Komponente von Überwachung. Um ein möglichst breites Bild zu bekommen, wurden Expertinnen und Experten von Universitäten, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und NGOs eingeladen, um vor dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu referieren. Neben den rechtlichen Aspekten wurden auch die von 3 NGOs eingereichten Klagen bzgl. der Überwachung von Europäischen Bürgerinnen und Bürgern behandelt.
In Session 1 erklärten Martin Scheinin, gewesener UN Berichterstatter, Bostjan Zupan?i?, Richter beim Gerichtshof für Menschenrechte und Douwe Korff, Professor an der London Metropolitan University, wie der kollektivistische Überwachungsstrategien systematisch Grund- sowie Menschenrechte untergraben. Dabei geht es vor allem um die Missachtung der Artikel 8 und 17 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Geheimdienste NSA und GCHQ, die besagen, dass jedes Eindringen in die Privatsphäre den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Alle Gäste indizieren, dass ein sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Grundprinzipien der Menschenrechte verletzt wurden. Ob der Frage, wie dieser Verletzung rechtlich belangt werden kann, ist man strittig – Scheinin und Korff sehen einen zwischenstaatliche Klage der Mitgliedsstaaten und den USA als beste Lösung; Zupan?i? sieht es als äußerst unwahrscheinlich an, die USA rechtlich belangen zu können.
In Session 2 behandelten Dominique Guibert, Vize-Präsidentin von „Lique des Droits de l’Homme“, Nick Pickles, Direktor von „Big Brother Watch und Constanze Kurz vom „Forschungszentrum für Kultur und Informatik“ deren eingebrachte Klagen gegen NSA und GCHQ. Durch die Bank wurde gefordert, dass eine lückenlose Aufklärung der durch Edward Snowden aufgeworfenen Fragen erfolgen muss – überhaupt in Anbetracht der Tatsache, dass Sicherheit leider zu oft über die Menschenrechte gestellt wurden. Es sollte evaluiert werden, wie die Wechselwirkung zwischen Gewährleistung von Sicherheit und gleichzeitiger Einhaltung der Menschenrechte, ausbalanciert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht zum gläsernen Mensch mutieren. Ob diese Klagen eine volle Aufklärung des Überwachungsskandals erwirken können, steht noch in den Sternen. Das Europäische Parlament kann am 21.Oktober 2013 aber einen großen Schritt setzen: mit der Zustimmung des neuen Datenschutzpakets.
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Im Rahmen der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 09.10.2013 in Straßburg diskutierten die EU-Abgeordneten über ein mögliches Aussetzen des SWIFT Abkommens. Hier die Wortmeldung von Josef Weidenholzer im Plenum:
Das 2010 in Kraft getretene und durch den Überwachungsskandal in Verruf geratene Abkommen billigt amerikanischen Terrorfahndern, auf die Bankdaten von Millionen EU Bürgern zuzugreifen. Doch die Probleme und Vorwürfe rund um SWIFT sind nicht neu – auch vor der Enthüllung des Überwachungsausmaßes war das Abkommen wegen Datenschutzmissachtungen umstritten – auch wenn die höheren Datenschutzauflagen der EU eigentlich Inhalt dieser Übereinkunft sind.
Daher ist der Zugriff auf die Bankdaten von EU Bürgerinnen und Bürgern via Hintertürchen durch Geheimdienste zu verurteilen. Das EU Parlament, als Hüterin der Rechte der Bevölkerung, muss daher mehr als nur Briefe schreiben und mehr Informationen einfordern – es müssen aktiv Zeichen gesetzt werden. Solange der Datenschutz und die Privatsphäre der Europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet werden kann, sollte das SWIFT Abkommen auch ausgesetzt werden. Die Rechte der Europäischen Bevölkerung darf nicht den Beziehungen zu den USA geopfert werden!
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