Google hat mit seiner Suchmaschine eine ungesunde Monopol-Stellung und EU-Kommissarin Margrethe Vestager setzt den richtigen Schritt, dieses Ungleichgewicht mit einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro für den Internetkonzern zu verändern. „Es darf nicht sein, dass Google seine eigenen Angebote in der Suche bevorzugt. Der US-Konzern missbraucht seine Macht, aber ein digitaler Binnenmarkt braucht klare und transparente Regeln. Suchmaschinen müssen neutral und agnostisch sein, das ist ganz klar im Sinne der VerbraucherInnen“, sagt Josef Weidenholzer, Vizepräsident der S&D-Fraktion und zuständig für Digitales. Google verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können und bringt andere Unternehmen darum im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Der Internetriese hat nun 90 Tage Zeit sein Verhalten zu ändern, ansonsten verhängt die EU-Wettbewerbsbehörde zusätzlich eine Strafzahlung von fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
»Mit dem heutigen EuGH-Urteil ist das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen außer Kraft. Das ist ein großer Erfolg für den österreichischen Datenschützer Max Schrems und ein wichtiger Tag für den Datenschutz«, freute sich vor wenigen Tagen Joe Weidenholzer, Vizepräsident der SozialdemokratInnen im Europaparlament (S&D). Der Europäische Gerichtshof urteilte am 6.10.2015 im von Schrems initiierten Fall gegen Facebook und die gängige Praxis des Social-Media-Giganten persönliche Daten von EU-BürgerInnen in die USA zu transferieren. Im Spruch des Gerichtes mit Sitz in Luxemburg liest sich das so:
»Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.« (vgl. Presseaussendung EuGH)
Der Schutz unserer Daten ist im EU-Primärrecht verankert. Dass dieses Grundrecht durch Safe Harbor verletzt wird, hat nun der EuGH bestätigt. US-amerikanische Unternehmen haben demnach nicht das Recht willkürlich mit unseren persönlichen Daten zu verfahren. Hier wird nun eine Änderung der Datentransfer-Bestimmungen zwischen EU und den USA fällig. Die laufenden Verhandlungen über ein neues Datenschutzpaket der Europäischen Union sind damit brandaktuell, zu denen Joe Weidenholzer erst vor wenigen Tagen eine Podiumdiskussion im EU-Parlament veranstaltet hat. Mit dabei VertreterInnen von Kommission, Parlament, einer Bürgerinitiative und – Max Schrems als Moderator.
»Die Grundrechtecharta hat über allem zu stehen. Das nun ausgehebelte Abkommen hat nur Unternehmen gedient, aber nicht den BürgerInnen. Es war ein schwaches und extrem unsicheres Konstrukt«, so Weidenholzer weiter, der als Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seit Jahren Datenschutz ganz oben auf seiner Agenda hat.
Bis dato können in der EU tätige Unternehmen wie Facebook oder Google »dank« Safe Harbor personenbezogenen Daten von EU-BürgerInnen in die USA übermitteln. Der NSA-Skandal brachte ans Licht, wie sich etwa der US-Geheimdienst bereits in der Vergangenheit unmittelbar Zugang zu diesen Daten verschaffte. Nun ist die EU auch durch ihren Gerichtshof aufgefordert neue und sicherere Regeln für den Datenaustausch mit den USA zu entwickeln.
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