Flug gestrichen? Zug verspätet? Gepäck verloren oder beschädigt? Stressige Situationen wie diese kommen in der Urlaubszeit häufig vor, und können die Ferienstimmung gehörig trüben. Eine kostenlose App der EU klärt nun auf, welche Ansprüche uns zustehen und an wen wir uns bei Problemen im Flugzeug, Zug, Schiff oder Bus wenden können.
Mit ein paar Klicks klärt die „Passagierrechte“-App ab, ob bei einem gestrichenen Flug Anrecht auf eine Mahlzeit, Getränke oder eine Unterkunft besteht. Oder in welchen Fall wir Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn unser Gepäck verloren gegangen ist. „Das europäische Reiserecht ist zwar das umfassendste der Welt, das macht es für Urlauber im Notfall aber schwer den Überblick über die eigenen Rechte zu behalten“, sagt Josef Weidenholzer, Abgeordneter für Konsumentenschutz im EU-Parlament.
Die „Passagierrechte“-App liefert vor Ort in der eingestellten Sprache des Telefons Antworten über unsere Rechte. Im Ernstfall muss nur das benutzte Verkehrsmittel ausgewählt werden, mit dem es Probleme gibt, schon kommen alle rechtlichen Infos und Tipps für die Durchsetzung der Ansprüche inklusive Kontaktinformationen aufs Handy. Wichtige Tipps gibt es auch für Urlauber, die wegen gesundheitlichen Problemen vor und während der Reise auf Hilfe von Mitarbeitern der Transportunternehmen angewiesen sind. All das ist auch ohne Verbindung zum Internet abrufbar und steht für alle Smartphones unter „Passagierrechte“ im App-Store oder mit diesem Link zum kostenlosen Download bereit.
»Mit dem heutigen EuGH-Urteil ist das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen außer Kraft. Das ist ein großer Erfolg für den österreichischen Datenschützer Max Schrems und ein wichtiger Tag für den Datenschutz«, freute sich vor wenigen Tagen Joe Weidenholzer, Vizepräsident der SozialdemokratInnen im Europaparlament (S&D). Der Europäische Gerichtshof urteilte am 6.10.2015 im von Schrems initiierten Fall gegen Facebook und die gängige Praxis des Social-Media-Giganten persönliche Daten von EU-BürgerInnen in die USA zu transferieren. Im Spruch des Gerichtes mit Sitz in Luxemburg liest sich das so:
»Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.« (vgl. Presseaussendung EuGH)
Der Schutz unserer Daten ist im EU-Primärrecht verankert. Dass dieses Grundrecht durch Safe Harbor verletzt wird, hat nun der EuGH bestätigt. US-amerikanische Unternehmen haben demnach nicht das Recht willkürlich mit unseren persönlichen Daten zu verfahren. Hier wird nun eine Änderung der Datentransfer-Bestimmungen zwischen EU und den USA fällig. Die laufenden Verhandlungen über ein neues Datenschutzpaket der Europäischen Union sind damit brandaktuell, zu denen Joe Weidenholzer erst vor wenigen Tagen eine Podiumdiskussion im EU-Parlament veranstaltet hat. Mit dabei VertreterInnen von Kommission, Parlament, einer Bürgerinitiative und – Max Schrems als Moderator.
»Die Grundrechtecharta hat über allem zu stehen. Das nun ausgehebelte Abkommen hat nur Unternehmen gedient, aber nicht den BürgerInnen. Es war ein schwaches und extrem unsicheres Konstrukt«, so Weidenholzer weiter, der als Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seit Jahren Datenschutz ganz oben auf seiner Agenda hat.
Bis dato können in der EU tätige Unternehmen wie Facebook oder Google »dank« Safe Harbor personenbezogenen Daten von EU-BürgerInnen in die USA übermitteln. Der NSA-Skandal brachte ans Licht, wie sich etwa der US-Geheimdienst bereits in der Vergangenheit unmittelbar Zugang zu diesen Daten verschaffte. Nun ist die EU auch durch ihren Gerichtshof aufgefordert neue und sicherere Regeln für den Datenaustausch mit den USA zu entwickeln.
Joe Weidenholzer hält Sie und dich dazu via Facebook und Twitter informiert!
Im letzten Jahrzehnt ist die Entwicklung an mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets geradezu explodiert. Mit dieser rasanten Entwicklung kam auch ein großes Problem: die Anzahl von verschiedensten Ladegeräten wuchs exponentiell und wurde über die Jahre hinweg zu einer wahren Umweltbelastung. Bei weit über 100 Millionen verkaufter Smartphones im Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daher initiierte die EU im Jahr 2009 auch den ersten Vorstoß, Ladegeräte zu standardisieren um damit anfallenden Elektroschrott einzudämmen. In Folge entschlossen sich namhafte Hersteller wie Samsung, Sony Ericsson und Nokia auf freiwilliger Basis bis Ende 2012 diese standardisierten Ladegeräte zu verwenden und halfen damit Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt.
Doch mit Ende 2012 sprachen sich die Firmen gegen eine Verlängerung dieser Regelung aus – das Geschäft mit Adaptern scheint zu florieren. Doch das soll nicht so bleiben – mit der heutigen Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments zur Änderung der Rechtsvorschriften für Funkanlagen forderten die Europaabgeordneten nun die endgültige Beendigung des Ladekabel-Chaos`. Ladegeräte verschwinden zumeist in Schubladen oder landen im Müllcontainer, daher könnten mit der Umsetzung dieser Forderung auch Entsorgungskosten signifikant verringert werden.
CREDITS: Das im Artikel verwendete Bild stammt von rakuten.de.