Facebooks Datentransfer in die USA illegal?

»Mit dem heutigen EuGH-Urteil ist das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen außer Kraft. Das ist ein großer Erfolg für den österreichischen Datenschützer Max Schrems und ein wichtiger Tag für den Datenschutz«, freute sich vor wenigen Tagen Joe Weidenholzer, Vizepräsident der SozialdemokratInnen im Europaparlament (S&D). Der Europäische Gerichtshof urteilte am 6.10.2015 im von Schrems initiierten Fall gegen Facebook und die gängige Praxis des Social-Media-Giganten persönliche Daten von EU-BürgerInnen in die USA zu transferieren. Im Spruch des Gerichtes mit Sitz in Luxemburg liest sich das so:

»Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.« (vgl. Presseaussendung EuGH)

arbeitundtechnik.gpa-djp.at

Joe Weidenholzer setzt sich seit Jahren für Datenschutz ein, hier mit Evelyn Regner bei einer Podiumsdiskussion 2012 (Foto: arbeitundtechnik.gpa-djp.at)

Der Schutz unserer Daten ist im EU-Primärrecht verankert. Dass dieses Grundrecht durch Safe Harbor verletzt wird, hat nun der EuGH bestätigt. US-amerikanische Unternehmen haben demnach nicht das Recht willkürlich mit unseren persönlichen Daten zu verfahren. Hier wird nun eine Änderung der Datentransfer-Bestimmungen zwischen EU und den USA fällig. Die laufenden Verhandlungen über ein neues Datenschutzpaket der Europäischen Union sind damit brandaktuell, zu denen Joe Weidenholzer erst vor wenigen Tagen eine Podiumdiskussion im EU-Parlament veranstaltet hat. Mit dabei VertreterInnen von Kommission, Parlament, einer Bürgerinitiative und – Max Schrems als Moderator.

»Die Grundrechtecharta hat über allem zu stehen. Das nun ausgehebelte Abkommen hat nur Unternehmen gedient, aber nicht den BürgerInnen. Es war ein schwaches und extrem unsicheres Konstrukt«, so Weidenholzer weiter, der als Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seit Jahren Datenschutz ganz oben auf seiner Agenda hat.

Bis dato können in der EU tätige Unternehmen wie Facebook oder Google »dank« Safe Harbor personenbezogenen Daten von EU-BürgerInnen in die USA übermitteln. Der NSA-Skandal brachte ans Licht, wie sich etwa der US-Geheimdienst bereits in der Vergangenheit unmittelbar Zugang zu diesen Daten verschaffte. Nun ist die EU auch durch ihren Gerichtshof aufgefordert neue und sicherere Regeln für den Datenaustausch mit den USA zu entwickeln.

Joe Weidenholzer hält Sie und dich dazu via Facebook und Twitter informiert!

Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform

Am Donnerstag hat der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen verkündet, dass die derzeitig gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 nicht grundrechtskonform ist. Das Ö1 Mittagsjournal hat dazu EU-Datenschutzexperten Josef Weidenholzer nach seiner Einschätzung gefragt. Hier gibt es die Tondatei zum Nachhören und das Gespräch als Text.
Ö1 Mittagsjournal: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig => Hier nachzuhören: Vorratsdatenspeicherung Ö1 12.12.2013
Arnim-Ellissen Hubert (ORF)
Die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne jeden konkreten Verdacht, ist grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes. Geklagt hatten unter anderem, mehr al 11 000 österreichische Bürger und die Kärntner Landesregierung. Das Urteil des EuGH dürfte zwar erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen aber folgen die Richter den Vorschlägen des Generalanwalts. Aus Brüssel berichtet Ernst Kernmayer:
Kernmayer Ernst (ORF)
Jeder Anruf vom Handy, jedes SMS, jede Email – gespeichert vom Telekomunternehmen ihre Vertrauens, bis zu 2 Jahre lang. Nicht der Inhalt, aber die Verbindungsdaten, wer mit wem kommuniziert ist so jederzeit nachvollziehbar und kann von der Polizei abgefragt werden. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unvereinbar mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Die Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht sei unverhältnismäßig und würde die eigentlichen Ziele der Bekämpfung schwerer Verbrechen kaum erfüllen, heißt es im Gutachten des Generalanwalts. Der Datenschutzexperte des Europaparlaments, der SPÖ-Abgeordnete Josef Weidenholzer pflichtet bei.
Weidenholzer Josef (SPÖ)
Das große Problem ist ja, dass das unverhältnismäßig ist. Dass das nicht anlassbezogen geschieht und dass es eigentlich auch nicht mehr dem tatsächlichen Zweck dient, dass ich Terrorismus und schwere Verbrechen bekämpfe.
Kernmayer Ernst (ORF)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London 2004 und 2006 erlassen. Längst hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 übernommen und ist vom Europäischen Gerichtshof sogar wegen Säumigkeit verurteilt worden. Jetzt könnte es beim EuGH aber in die andere Richtung gehen. Das Urteil wird zwar erst in einigen Monaten erwartet, die Richter folgen allerdings meistens den Vorschlägen des Generalanwalts. Der plädiert im heutigen Befund allerdings nicht für sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, sondern schlägt vor, den Gesetzgebern Zeit zur Reparatur ein zur räumen.