Viele Kleinanleger wurden im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise Opfer von riskanten und irreführend gekennzeichneten Finanzprodukten. Die Verordnung über die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte verpflichtet die Anbieter dieser Produkte zu mehr Transparenz. Gestern war die Absprache zu dieser Verordnung – hier die Wortmeldung von Josef Weidenholzer:

Joe’s Rede im Wortlaut:

In der Finanzkrise erlitten viele Kleinanleger finanziellen Schaden, weil angebotenen Finanzprodukte zu unübersichtlich und irreführend gekennzeichnet waren. Mit falschen Kennzeichnungen wurden Konsumenten oft bewusst in die Irre geführt. Komplexität ist zudem kein Qualitätsmerkmal. Den Finanzprodukten die Undurchsichtigkeit zu nehmen und damit sie damit wieder näher an die Menschen zu bringen ist das Wichtigste, das die Menschen nach der Krise von uns erwarten.
Die Möglichkeit der Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten muss unter allen Umständen verhindert werden. Die Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte ist daher eine dringend notwendige Maßnahme zu mehr Transparenz, da sie Anbieter von Finanzanbietern verpflichtet, Informationen zu Produkten bereitzustellen, welche auch Vergleiche zulassen.
Bei der Verordnung handelt es sich um den ersten schützenden Gesetzesvorschlag für Kleinanleger seit der Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro im Jahr 2010. Der Vorschlag wird kleine Anleger vor riskanten und undurchsichtigen Anlageprodukten schützen und dafür sorgen, dass Konsumenten bei ihren Investitionsentscheidungen besser informiert sind. Ich hoffe, dass es im Rahmen des Trilogs bald zu einer Einigung kommt; und ich meine, dass sich die Menschen das noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament erwarten dürfen.

Weitere Informationen zum Beipackzettel für Finanzprodukte können hier nachgelesen werden: Abstimmung über den „Bankenbeipackzettel“
CREDITS: Bild von bundesregierung.de