Nun liegt es am Plenum des Europäischen Parlaments die Privatisierung der Wasserversorgung zu verhindern.
SPÖ-Europaabgeordneter bedauert Ausschussmehrheit für Konzessionen: „Binnenmarktausschuss hat leider grünes Licht für Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür gelegt.“
Bei der heutigen Abstimmung zur Konzessionsvergabe im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich leider eine Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen (28 dafür, 10 dagegen, 2 Enthaltungen), wonach wesentliche Teile der Daseinsvorsorge – auch die Wasserversorgung – durch die Hintertür privatisiert werden soll. Weidenholzer weist heute auch Aussagen des EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zurück, wonach die Richtlinie bewusst fehlinterpretiert werden würde. „Ich spüre den Druck, der hier beim Wasserthema liegt, da geht es um einen Milliardenmarkt für Konzerne. Dagegen wehren wir uns.“
Weidenholzer fordert, dass in der sensiblen Frage der Wasserversorgung zuerst das Plenum des Europäischen Parlaments im März abstimmen soll, bevor die Trilog-Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit Kommission und Rat beginnen. “
„Wir müssen nun bis zur Schlussabstimmung Mitte März in Straßburg dafür sorgen, dass die bestehenden Mythen rund um die Wasserversorgung entzaubert werden“, gibt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, die Linie vor
Mythos 1: Der öffentlichen Hand wird es frei gestellt, ob privatisiert wird oder nicht. Weidenholzer: „Es stimmt, dass die Richtlinie zu keiner automatischen Privatisierungspflicht für öffentliche Dienstleistungen führt. Fakt ist aber, dass Dienstleistungskonzessionen häufig im Bereich der Daseinsvorsorge (Wasser, Abfall, Energie, Gesundheitswesen etc.) an öffentliche Unternehmen vergeben werden. Als Konsequenz einer Konzessionenrichtlinie müssten Gemeinden und Städte europaweit ausschreiben – zum Vorteil privater Konzerne, aber zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.“
Mythos 2: Die Richtlinie führt zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Weidenholzer: „Die Richtlinie wird mehr Probleme schaffen als sie löst, vor allem wenn es darum geht, die Verpflichtung zur Ausschreibung durchsetzen zu wollen. Das EU-Primärrecht sieht schon jetzt Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz für alle MarktteilnehmerInnen vor. Im Bereich der Transparenz wird durch die Richtlinie also kein Mehrwert geschaffen.“
Weidenholzer abschließend: „Nun liegt es am Plenum des Europäischen Parlaments, im März diese Richtlinie zu verhindern.“
Weitere Informationen: EUpdate zur Konzessionsrichtlinie