Parlamentarische Anfrage: Hetze gegen Roma in Ungarn?

Absolut unakzeptabel sind die Äußerungen des in Ungarn bereits einschlägig bekannten Journalisten Zsolt Bayer, Gründungmitglied der amtierenden Regierungspartei Fidesz. Gemeinsam mit den Europaabgeordneten Renate Weber, Ioan Enciu und Claude Moraes der sozialdemokratischen Fraktion schaltet Joe Weidenholzer nun mittels einer parlamentarischen Anfrage die EU-Kommission ein.

Gefragt wird, inwiefern derartige Aussagen in Bezug auf die fundamentalen Grundrechte der EU zu werten sind und „welche Maßnahmen die Kommission ergreift“. Bayer hat Anfang Jänner geschrieben, „die meisten Roma“ seien „Tiere“, viele Roma seien „Mörder“. Die meisten Roma seien „nicht zum Zusammenleben“ geeignet und sollten „nicht existieren“.

Anfrage
In an article published on the 5th of January 2013 in the Hungarian newspaper Magyar Hírlap, Mr Zsolt Bayer, a public figure and founding member of the Fidesz Party made some brutally racist remarks towards the Roma people who were qualified as murderers, „animals“, „incapable of human communication“ or „unfit for coexistence“. Moreover, Mr Bayer stated, with regard to Roma that „their animal skulls emit inarticulate sounds, and all they understand of this miserable world of theirs is violence“, while criticizing „the politically correct Western world“ for asking for tolerance and understanding towards Roma. Mr Bayer concluded his article by saying that „those animals must not exist. In any sense. This is what has to be solved immediately and by any means!“ These outrageous remarks of Mr Bayer sparked other negative comments in the Hungarian public space, as leaders of the far-right Jobbik party asked for the establishment of a special „gypsy crime“ unit of law enforcement authorities.
The comments of Mr Bayer as public figure and founding member of Hungary’s governing party are, in our view, shocking, extremely racist and thus, unacceptable. They instigate hatred, violence and social stigmatization against Roma. Furthermore, these remarks are a blunt statement against the European values of human dignity, tolerance and mutual understanding which are the cornerstones of the EU strategy for Roma.
What view does the Commission take regarding the public remarks of the member of governing party of Hungary in terms of respect for fundamental rights, especially the right of human dignity and the principle of non-discrimination?
What measures does the Commission intend to take in response to these racist and violent remarks?
 

 

Lesetipp: diekriseverstehen.net

Heute ging unter der Adresse diekriseverstehen.net das neue Projekt des Marie Jahoda/Otto Bauer Instituts online. Unter der Leitung von Georg Hubmann (Jahoda/Bauer Institut) und Jakob Kapeller (Uni Linz) entstand eine Homepage, die die Wirtschaftskrise in einer innovativen Form erklären soll. Welche Aussagen aus den Medien sind Mythen? Welchen Part spielen die Ratingagenturen bei der Krise und wie kommen wir wieder aus dem Schlamassel heraus? Diese und noch viele weitere Fragen werden auf der Homepage spannend dargestellt und beantwortet.
Auf der Homepage werden auch wichtige Begriffe wie die „steigende Auslandsverschuldung“ erklärt oder wie in den letzten 2 Jahrzenten schrittweise die Finanzmärkte dereguliert wurden. Aufgrund der innovativen Gestaltung der Homepage muss man nicht die ganzen Texte lesen, sondern kann sich quasi durch seine „Wissenslücken“ durchklicken. Einerseits ist es möglich sich strukturiert druch die Homepage zu arbeiten, was durch die vertikale Anordnung vereinfacht wird, oder nach Lust und Laune Punkte anzuklicken.
Weitere Informationen zum Projekt:
Dr. Georg Hubmann
Marie Jahoda – Otto Bauer Institut
Landstraße 36/3
4020 Linz
web: www.jbi.or.at
mail: [email protected]

Weidenholzer: Orban muss Hetze gegen Roma Einhalt gebieten (OTS)

Utl.: EVP muss auf Orban einwirken
Auf das Schärfste verurteilt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Aussagen des ungarischen rechtsextremen Publizisten Zsolt Bayer, der Roma mit Tieren verglich. „Besonders bedenklich ist, dass Bayer nach wie vor Mitglied der Regierungspartei Fidesz-MPSZ ist. Orban muss handeln und dafür Sorge tragen, dass Bayer aus der Partei ausgeschlossen wird und solche Hetztiraden nicht mehr in regierungsnahen Zeitungen veröffentlicht werden dürfen. In den vergangenen Jahren hat Orban mehrmals unter Beweis gestellt, dass die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte für ihn nur geringe Bedeutung hat. Wird aber in den ungarischen Medien auf diese Art und Weise diffamiert und Stimmung gemacht, dann muss eingeschritten werden“, sagt Weidenholzer am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Der EU-Parlamentarier erläutert, dass sich der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres derzeit mit der Situation der Grundrechte in Ungarn beschäftigt und einen dementsprechenden Bericht ausarbeitet. „Auch die aktuellen Vorkommnisse müssen in den Bericht einfließen. Was in Ungarn passiert, widerspricht den europäischen Grundwerten“, betont Weidenholzer. Er fordert darüber hinaus auch die EVP auf, auf Orban einzuwirken, damit dieser der antiziganistischen Hetze Einhalt gebietet.

27.12.2012: Wasser auf die Mühlen der Liberalisierer

DerStandard veröffentlicht Kommentar von Evelyn Regner (SPÖ), Josef Weidenholzer (SPÖ) und  Sabine Verheyen (CSU): Wirkt die neue Brüsseler Konzessionsrichtlinie als Schleuse für eine Privatisierung der Wasserversorgung? Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ – so lautet der erste Erwägungsgrund aus der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000. Nun will die Europäische Kommission die Konzessionsrichtlinie einführen, und es drängt sich der Verdacht auf, als würde man diesen Grundsatz nicht mehr ganz so eng interpretieren. Wie so oft empfiehlt es sich auch bei dieser Richtlinie, zwischen den Zeilen zu lesen und jene Passagen genauer unter die Lupe zu nehmen, die Interpre tationsspielraum zulassen. Denn durch die europaweite Ausschreibung öffent licher Leistungen der Daseinsvorsorge werden Türen geöffnet, die man später schwer wieder schließen kann.
Faktum ist: Bisher war europaweit nur die Vergabe von Baukonzessionen geregelt, die Leis tungen der öffentlichen Daseinsvorsorge unterlagen dagegen keiner europaweiten Ausschreibungsverpflichtung. Nun ist die Kommission angetreten, den angeblichen „Flickenteppich“ durch erhebliche Einschränkungen der lokalen Handlungsspielräume zu bereinigen und schert alles über einen Kamm, auch die Wasser ver- und Abwasserentsorgung. Die Kommission argumentiert dabei fadenscheinig, dass Klein- und mittelständischen Unternehmen der Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe erleichtert werden soll. Obwohl Michel Barnier natürlich klar ist – auch wenn er dies in seinem Kommentar (Standard, 14. 12.) hinter schönen Worten verschleiert -, dass kleine lokale Unternehmen niemals dem Konkurrenzdruck von Großunternehmen standhalten können.
Das Beispiel Frankreich zeigt eindrucksvoll, welche negativen Auswirkungen die Privatisierung der Wasserversorgung haben kann: In Frankreich, das bereits seit mehr als 100 Jahren ein Konzessionssystem hat, teilen sich den Wassermarkt drei große Unternehmen – führend dabei der Großkonzern Veolia, kleinere Anteile entfallen auf Suez und Saur – sie beliefern rund 70 Prozent der Franzosen. Da die Konzerne auf Gewinnmaximierung ausgerichtet waren, wurden die Leitungen nicht ausreichend gewartet, was dazu führte, dass jeder vierte Liter Trinkwasser aufgrund von Lecks versickerte. Ebenso hatten die überhöhten Preise zu Protesten aus der Bevölkerung geführt, eine Studie aus dem Jahr 2006 belegte, dass jene, die das Wasser von privatwirtschaftlichen Betreibern beziehen, rund 16 Prozent mehr an Gebühren zahlen, als wenn sie Wasser von öffentlich-rechtlichen Betreibern erhalten würden. Nun erfolgt die Rekommunalisierung, selbst Paris hat sich entschieden, die Konzessionen nicht mehr zu verlängern. Den Schaden haben nun die Steuerzahler, die die Kosten für die Instandsetzung der Wasserversorgung zu tragen haben.
Auch die so oft angeführte Transparenz, die mit der Konzessionsrichtlinie erreicht werden soll, rechtfertigt nicht den Vorschlag der Kommission. Bereits heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum, sondern europäische Regeln sehen vor, dass Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz erfolgen müssen. Man müsste also nur bestehendes Recht ordnungsgemäß anwenden, um Günstlingswirtschaft zu verhindern.
Was bezweckt also die Kommission mit der Konzessionsrichtlinie? Verbesserungen für den Bürger können es nicht sein, denn bereits jetzt ist die Wasserversorgung in einem Gutteil der EU-Staaten zufriedenstellend geregelt, vielerorts leisten Städte und Gemeinden hervorragende Arbeit was Qualität und Kosteneffizienz betrifft. Letztendlich läuft es doch auf eine Liberalisierung des Wassermarktes durch die Hintertür hinaus, auch wenn dies stets bestritten wird. Große europäische Konzerne haben ein wirtschaftliches Interesse am milliardenschweren EU-Wassermarkt und drängen auf eine Marktöffnung. Griechenland und Portugal geraten bereits jetzt durch die Empfehlungen der Troika, an der auch die EU-Kom mission beteiligt ist, zunehmend unter Druck, ihre Wasserwerke zu verkaufen.
Kommt die neue Richtlinie, dann werden angesichts leerer Kassen auch andere gezwungen sein, den Weg der Privatisierung einzuschlagen. Es kann aber nicht darum gehen, Privatisierung als Allheilmittel zu betrachten. Ziel muss vielmehr sein, die Wasserver- und Wasserentsorgung wirtschaftlich und in gewünschter Qualität zu gestalten und sie vom Anwendungsbereich der Richt linie auszunehmen. Wasser ist ein öffentliches Gut, ein Lebensmittel, und es gehört uns allen! (Evelyn Regner, Josef Weidenholzer, Sabine Verheyen, DER STANDARD, 27.12.2012)
EU-Abgeordnete Evelyn Regner (SPÖ), stv. Vorsitzende im Rechtsausschuss des EU-Parlaments.
EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (SPÖ), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
EU-Abgeordnete Sabine Verheyen,  kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Standard – Wasser auf die Mühlen der Liberalisierer

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Kronen Zeitung – Angst vor schlechtem und teurem Wasser durch neue EU-Richtlinie

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Erfolg bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Heute wurde im zuständigen Binnenmarktausschuss über den ersten Teil der Reform über das öffentliche Auftragswesen abgestimmt. Bei der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe konnte die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament einige wichtige Änderungen des Kommissionsvorschlages erreichen.
 Das öffentliche Beschaffungswesen und die öffentliche Auftragsvergabe ist ein machtvolles Instrument, um nachhaltiges Wachstum zu schaffen und gemeinwohlorientierte Ziele durchzusetzen. Die SozialdemokratInnen im Europaparlament konnten in der heutigen Abstimmung im Ausschuss wichtige Punkte durchsetzen. Vor allem die verpflichtende Einhaltung von Sozial- und Umweltkriterien, sowie der Kampf gegen Lohndumping war dabei ein großes Anliegen.
 Die wichtigsten Kompromisse im Detail

  • Zukünftig sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten bei der öffentlichen Auftragsvergabe sicherstellen, dass sich Unternehmen an Sozial-, Arbeits- und Umweltvorschriften des jeweiligen Landes halten. Verstöße führen zu einem Ausschluss der jeweiligen Unternehmen.
  • Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten müssen die Bieter das Zustandekommen ihres Angebots erläutern, vor allem im Bezug auf die Art der Leistungserbringung, aber auch im Bezug auf die Einhaltung von sozial-, umwelt-, und arbeitsrechtlichen Kriterien.
  • Eine Untervergabe der Bieter an andere Unternehmen („Subcontracting“) muss bekanntgegeben werden. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem sicherstellen, dass auch die „Subcontractors“ alle Regelungen einhalten. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit den Hauptbieter für Untervergaben verantwortlich zu machen.
  • Der Zuschlag eines öffentlichen Auftrags soll sich nicht an den niedrigsten Kosten orientieren, sondern an dem vorteilhaftesten Angebot. Neben dem Preis, sollen also auch qualitative, ökologische und soziale Kriterien maßgebend für eine Entscheidung sein.
  • Bei der Auftragsvergabe im Bereich sozialer Leistungen wird es ein einfacheres Prozedere geben, da diese oftmals auf lokaler Ebene vergeben werden.

  Probleme bei der Konzessionsvergabe
Zu hoffen bleibt, dass bei der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ähnliche Erfolge erzielt werden können. Am 24. Jänner wird im Binnenmarktausschuss über die sehr umstrittene Richtlinie  abgestimmt werden. Hier muss jedenfalls verhindert werden die Wasserversorgung durch europaweite Ausschreibungen zu liberalisieren. Ein Kompromiss ist derzeit noch nicht in Sicht.
 
 

futurezone.at – EU-Fluggastdaten: "Absurde Grenzkontrollen"

Die Abstimmung über die geplante Richtlinie zur Speicherung von europäischen Fluggastdaten (PNR) wurde verschoben. Eigentlich hätte der Innenausschuss des Europa-Parlaments am heutigen Montag darüber abstimmen sollen. Für die Netzaktivisten gilt bei der geplanten „Vorratsdatenspeicherung in der Luft“ vor allem die Speicherung von innereuorpäischen Flügen als „besonders problematisch“.
Am heutigen Montag hätte der LIBE-Ausschuss über die Richtlinie zur Speicherung von europäischen Fluggastdaten abstimmen sollen. Informationen von Flugreisenden sollen dabei europaweit an den Staat übermittelt und für fünf Jahre gespeichert werden. Doch der zuständige Berichterstatter Timothy Kirkhope hat die Abstimmung am Donnerstagabend auf unbestimmte Zeit verschoben. „Der Druck von den jeweiligen Koordinatoren der Fraktionen im Innenausschuss auf den Berichterstatter, die Abstimmung zu verschieben, war groß“, berichtet eine parlamentarische EU-Mitarbeiterin der futurezone.
„Die Sozialdemokraten im Ausschuss haben sich somit gemeinsam mit Grünen, Liberalen und Linken mit ihrer Forderung, die angesetzte Abstimmung zu verschieben, durchgesetzt. Das ist ein wichtiges Zeichen des Europäischen Parlaments gegenüber dem Rat, die Arbeiten an der Datenschutz-Richtlinie nicht länger zu blockieren“, erläutert der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, selbst Mitglied des Innenausschusses. Vom Parlament werde einerseits verlangt, permanent neue Instrumente zu Datensammlung, Speicherung und Austausch zu verabschieden (wie EURODAC, EU-PNR; Europäische Strafermittlungsanordnung, etc.), gleichzeitig werde aber im Bereich Datenschutz kaum Arbeit vorangetrieben, heißt es aus dem Büro von Weidenholzer. Der Rat blockiere die Arbeiten an der Datenschutz-Richtlinie in justizieller und polizeilicher Zusammenarbeit seit Jänner 2012.
Weidenholzer: „Wäre der völlig falsche Weg gewesen“?Für Weidenholzer ist die Verschiebung nur der erste Schritt: „Jetzt noch schnell die europaweite Fluggastdatenspeicherung durch den Innenausschuss durchzuwinken, wäre der völlig falsche Weg gewesen. Vielmehr liegt es am EU-Parlament sich für den Schutz von persönlichen Daten einzusetzen und gegen weitere Datensammlungen und Speicherungen eine Schranke einzuziehen.“ Weidenholzer spricht sich wie berichtet klar gegen die Einführung einer EU-weiten Speicherung von Fluggastdaten aus und lehnt die Richtlinie ab.
Auch die Netzaktivisten rund um die Initiative „NoPNR“ sehen in der Verschiebung einen ersten „Teilerfolg“. Wie berichtet hat NoPNR zusammen mit der Digitalen Gesellschaft in Deutschland und dem Verein für Internet-Benutzer Österreichs eine Kampagne gestartet, mit der die Bevölkerung über das Vorhaben aufgeklärt und das Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordneten transparent gemacht werden soll. „In den letzten Tagen gingen viele Mails bei den Abgeordneten ein. Das hat sicher geholfen, dass einige nochmal über den Vorschlag nachgedacht haben. Die Verschiebung der Abstimmung werten wir als ersten Teilerfolg unserer Kampagne. Aber eine Verschiebung allein genügt uns nicht. Wir wollen die Bürgerrechte schützen und eine klare Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch das EU-Parlament erreichen“, so Alexander Sander von NoPNR zur futurezone.
Schaar: „Halte ich für verfassungswidrig“?Für die Netzaktivisten stellt die Richtlinie eine „unverhältnismäßige Maßnahme dar, die den Rechtsstaat aushöhlt und jeden Bürger unter Generalverdacht stellt“. Auch der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat massive rechtliche Bedenken bei der Auswertung von PNR-Daten. „Neben Telekommunikationsdaten sollen nun auch noch die Daten von Flugpassagieren gespeichert werden. Diese zusätzliche Vorratsdatenspeicherung halte ich für verfassungswidrig. Das EU-Parlament muss gegen diesen sich ausbreitenden Ölfleck der Totalregistrierung dringend Sperren errichten“, warnt Schaar in der Osnabrücker Zeitung.
Besonders heikel sehen Netzaktivisten auch, dass Mitgliedsstaaten „optional“ auch innereuropäische Flüge einbeziehen dürfen sollen. Dafür macht sich neben dem EU-Rat auch vor allem der zuständige Berichterstatter Kirkhope stark. Kirkhope empfiehlt in seinem Entwurf sogar, Flüge innerhalb der EU generell zu erfassen. Gegenüber der futurezone erklärt Kirkhope auch warum: „Wir sehen darin eine klare Notwendigkeit und einen Extra-Nutzen. Organisierte Kriminelle und Terroristen suchen sich nicht die einfachste Route aus, sondern machen diese so schwierig wie möglich. Wenn man Flüge innerhalb der EU ausschließen würde, würde man Kriminellen und Terroristen damit die Möglichkeit geben, Aktionen so zu planen, dass sie durchs Raster fallen.“ Nach dem Europol-Bericht „EU Terrorism Situation and Trend Report 2010“ gebe es nämlich in Europa weiterhin eine „reale und ernste Bedrohung“, auch wenn Terrorismus in der EU generell zurückgegangen sei.
Sander: „Es würden absurde Grenzkontrollen eingeführt“?“Die Speicherung von innereuropäischen Flügen ist aus unserer Sicht besonders problematisch. Dadurch würden die Schengen-Regeln verletzt. Statt sich gegenseitig zu vertrauen und den Bürgern einen angenehmen Reiseverlauf zwischen den Schengenländern zu gewährleisten, würden neue, absurde „elektronische“ Grenzkontrollen eingeführt, die den eigentlichen Charakter des Schengenraums ad absurdum führen würden“, sagt Sander von NoPNR dazu.
Ob nach der Verschiebung im LIBE-Abschluss tatsächlich ein Voranschreiten des parlamentarischen Prozesses bei der EU-Datenschutz-Richtlinie abgewartet wird, oder ob die Abstimmung lediglich bis zum Jänner verschoben wird, ist noch unklar. Für die Aktivisten heißt es daher: „Weiter mobilisieren“. Wie der Ausschuss dann über die EU-Fluggastdatenspeicherungsrichtlinie abstimmen wird, ist derzeit komplett offen. Insgesamt gibt es rund 500 Abänderungsanträge zur Richtlinie.
Hier geht’s zum Artikel auf futurezone.at 

Passauer Neue Presse – Was der Mariensteg verbindet

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Anfrage: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung?

Immer gruseliger werden die Ideen rund um die Überwachung von KundInnen. So vertreibt die italienischen Firma Almax Schaufensterpuppen – die so genannten EyeSee-Mannequins – mit einer eingebauten Gesichtserkennung mit dem Ziel äußerliche Merkmale von PassantInnen auszuspionieren – siehe hierzu Artikel auf Orf.at (22.11.12) und Artikel in der Frankfurter Rundschau (21.11.12). Inwiefern der Einsatz von solchen „Puppen“ mit den Datenschutzbestimmungen in Europa vereinbar ist, ist Inhalt der Anfrage, die Josef Weidenholzer, Birgit Sippel und Evelyn Regner an die Kommission gestellt haben.
Anfrage: Almax-Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung in Europa?
Die italienische Firma Almax vertreibt Schaufensterpuppen mit einer Software zur Gesichtserkennung. Bei den sogenannten „EyeSee-Mannequins“ der Herstellerfirma Almax sind in den Puppenaugen Videokameras mit einer Software zur Gesichtserkennung installiert, welche wesentliche persönliche Merkmale wie Geschlecht, Herkunft und Alter der Kundinnen und Kunden feststellen können. Die Software für die Schaufensterpuppen wurde zusammen mit der Polytechnik-Universität in Mailand entwickelt. Laut Herstellerangaben wurden die Puppen auch bereits in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
(1) Ist die Kommission sich dieser Vorgehensweise mancher Modeketten bewusst und hat sie jene Unternehmen identifiziert, die Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennungssoftware der italienischen Herstellerfirma Almax einsetzen?
(2) Hat sich die Kommission mit den Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten in Verbindung gesetzt, um festzulegen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, und um festzustellen, inwieweit möglicherweise gegen die Datenschutzvorschriften in den jeweiligen Ländern verstoßen wurde? Wenn nicht, wird sie das tun?
(3) Wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten bei der eingehenden Untersuchung dieser Angelegenheit zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Datenschutzvorschriften durchgesetzt und die europäischen BürgerInnen geschützt werden?
(4) Inwiefern ist der Einsatz von solchen Schaufensterpuppen – nach Einschätzung der Kommission – zulässig und mit den derzeit geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar?
(5) Wie würde sich die Situation mit den neuen europäischen Datenschutzregeln (Datenschutzgrundverordnung) ändern?
(6) Welche Schritte wird die Kommission einleiten, wenn sich herausstellen sollte, dass durch die Verwendung der „EyeSee-Mannequins“ gegen die europäischen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde?
(7) Wie bewertet die Kommission diese Anwendung im Lichte des Vertrags von Lissabon und der Charta der Grundrechte?
Mit parlamentarischen Anfragen (schriftlich oder mündlich) haben Abgeordnete das Recht, bei Rat und Kommission Fragen zu stellen. Anfragen müssen von der angefragten Institution innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden (bei Vorrang innerhalb von drei Wochen).  Anfragen können von einem/einer ABgeordneten oder von mehreren Abgeordneten gemeinsam gestellt werden. Die Anfragen werden im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der Seite des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Selbsbeschreibung der „Eyesee Mannequins“ auf der Seite von Almax, Link.