Veranstaltung "Wasserschlussverkauf"

Am 24. Jänner ist nicht nur der Tag an dem der federführende Ausschuss des EU Parlaments, der Binnenmarktausschuss IMCO, die Abstimmung zur Konzessionsrichtlinie hält (die Abstimmung im Plenum des EU Parlaments ist Mitte März). Am selben Tag veranstaltet Joe Weidenholzer gemeinsam mit der SPÖ Oberösterreich eine Diskussion die sich mit dem Thema beschäftigt. Die Veranstaltung soll die BürgerInnen über die strittige Richtlinie informieren. Was ist die Position der Sozialdemokratie in Europa und Oberösterreich zur Richtlinie? Warum sind wir gegen Konzessionen in der öffentlichen Daseinsvorsorge und was können wir tun um die Konzessionsrichtlinie noch zu verhindern. Diese und andere Fragen werden bei der Diskussionsveranstaltung von Josef Weidenholzer, der Klubvorsitzenden der SPÖ im Oberösterreichischen Landtag, Gertraud Jahn, dem Vorsitzenden des GVV, Manfred Kalchmair und dem Geschäftsführer der SPÖ-Linz, Jakob Huber, beantwortet.
Weitere Infomationen finden sie in unserem EUpdate zu Konzessionen: EUpdate-Konzessionen
Informationen zum aktuellen Stand und den Verhandlungen zu Kompromissvorschlägen: link
 
Wasserschlussverkauf in den Gemeinden? Eine Veranstaltung zur Konzessionsrichtlinie der EU
Donnerstag, 24. Jänner 2013, 19.00
Ort: CUBUS, Ars Electronica Center Linz http://www.cubus-aec.at/

Die Macht der Ratingagenturen brechen…

Am 16. Jänner wurden im Europäischen Parlament strengere Regeln für Ratingagenturen beschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten aus.
Ratingagenturen haben einen ungemein großen Einfluss auf unser Wirtschaftssystem. Sie bewerten die Kreditwürdigkeit von Staaten und Unternehmen, wovon wiederum die Bonität dieser abhängt. Anders gesagt: Sie entscheiden wie viel Geld die öffentliche Hand für Zinsen ausgeben muss. Eine einzige Bewertung kann somit das Leben vieler europäischer BürgerInnen beeinflussen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Ratingagenturen die Wirtschafts- und Finanzkrise unnötig angefacht haben und ihre Ratings teilweise vom wirtschaftspolitischen Kurs der jeweiligen Regierung abhängig machten. Mehr Kontrolle ist daher dringend notwendig. Der beschlossene Bericht im Parlament verpflichtet Ratingagenturen zu mehr Transparenz, beispielsweise hinsichtlich der EigentümerInnenstruktur und verpflichtet sie zur Offenlegung. Länderratings müssen häufiger überprüft werden. Wichtig ist vor allem, dass die Agenturen bei fehlerhaften Ratings erstmals zur Verantwortung gezogen werden können.
Im Großen und Ganzen ist der gefasste Beschluss also ein großer Erfolg. Nichtsdestotrotz gibt es noch viel zu tun. Die drei größten Agenturen besitzen immer noch einen Marktanteil von 90%. Es braucht eine Europäische Ratingagentur, die unabhängig und nicht gewinnorientiert arbeitet.
 

Update zur EU-Datenschutzreform

Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die Neuregelung des Datenschutzes in Europa – bestehend aus einer Verordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und einer Richtlinie für Polizei- und Justizbereich pra?sentiert. Das so genannte „Datenschutz- Paket“ soll die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (die damals bei Einführung schon als veraltert galt) ersetzen und der EU-Gesetzgebung, der Schutz der persönlichen Daten ein Grundrecht darstellt (Artikel 16 über die Arbeitsweise des Vertrages, Artikel 8 der Grundrechte-Charta) Rechnung tragen. Update zur EU-Datenschutzreform.

Weidenholzer zu Ratstreffen in Dublin: BürgerInnen haben Recht auf umfassenden Datenschutz

Anwendungsbereich der Verordnung nicht weiter einschränken
Anlässlich des gerade stattfindenden Zusammentreffens der Innen- und Justizminister in Dublin hofft der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied des federführenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dass die Mitgliedstaaten die Chance, die das Datenschutz-Paket bietet, ergreifen und es nicht boykottieren. Konkret befinden sich drei Elemente – Ausnahmen, Recht auf Vergessen und Sanktionen – auf der Tagesordnung des informellen Ratstreffens in Dublin, wo die von Viviane Reding präsentierte und derzeit intensiv im EU-Parlament diskutierte Datenschutzverordnung behandelt wird. „Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten und der irischen Ratspräsidentschaft, sich für einen starken einheitlichen Datenschutz in Europa einzusetzen“, so Weidenholzer am Freitag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Weidenholzer fordert, den Anwendungsbereich der Verordnung – entgegen dem Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft im Vorfeld des Treffens – nicht einzuschränken und die Ausnahmen nicht zu erweitern. „Einheitliche Datenschutz-Regelungen sollen umfassenden Geltungsanspruch haben, zumal der Schutz der persönlichen Daten in der Charta der Grundrechte verankert ist.“ Auch die angedachte Schwächung des ‚Rechts auf Vergessen‘ stößt bei Weidenholzer auf Widerstand: „Es geht um ein Kernstück, nämlich um den Rechtsanspruch auf Datenschutz, der nicht fallen darf.“ Auch bezüglich der Sanktionen meint der EU-Abgeordnete: „Es ist nicht einzusehen, dass große Unternehmen mit Datenschutzverletzungen Profit machen und mit Minimalstrafen oder gar Verwarnungen davonkommen.“ Weidenholzer fordert eine Anhebung der Strafen, wie sie in ursprünglichen Kommissionsüberlegungen zur Datenschutz-Verordnung schon vorhanden waren.
Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zum Jahr der BürgerInnenrechte bestimmt und der Stärkung der Unionsrechte eine hohe Priorität beigemessen. Auch die irische Präsidentschaft gibt in ihrem offiziellen Arbeitsprogramm die Kontrolle der BürgerInnen über ihre persönlichen Daten als Ziel an. „Es geht aber nicht nur um die Stärkung der BürgerInnenrechte, sondern auch um die Stärkung der Industrie: Datenschutz ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren und Wachsen des Online-Binnenmarktes. Derzeit vertraut kaum jemand darauf, dass mit den Daten sicher umgegangen wird. Auf so wenig Vertrauen kann kein Markt aufbauen“, sagt der Europaparlamentarier. „Wem das Funktionieren und das Wachstum des Online-Binnenmarktes ein Anliegen ist, sollte sich für umfassende Datenschutz-Regelungen einsetzen.“

Pressefrühstück in Dublin: Datenschutz als große Chance

Anlässlich des gerade stattfindenden Zusammentreffen der Innen- und Justizminister in Dublin Castle hat Josef Weidenholzer, Mitglied des federführenden Ausschusses LIBE gemeinsam mit Max Schrems (europe-v-facebook.org) und Sadhbh McCarthy (CIES) am Donnerstag (17. Jänner 2013) eine Pressekonferenz zum Thema Datenschutz in Dublin veranstaltet. Das Interesse am Thema war groß, da sich die im Jänner vergangenen Jahres von Viviane Reding vorgeschlagene Datenschutz-Verordnung auch auf der Tagesordnung des MinisterInnen-Zusammentreffens befindet. Die Papiere, die im Vorfeld aufgetaucht sind (inforemelles Vorbereitungspapier), geben Anlass zur Sorge, ob die irische Ratspräsidentschaft gewillt ist, das Datenschutz-Paket zu einem positiven Abschluss zu bringen. So meinen die Iren, dass das „Right to be fo rgotten“ der neuen Verordnung nicht „machbar“ ist, die Strafen mit „Warnungen“ zu ersetzen sind und die „private Haushaltsaufnahme“ erweitert werden soll. Alles keine guten Zeichen für das vielversprechende Datenschutz-Paket, das die Chance bietet, in Europa hohe Datenschutz-Standards zu setzen. Gleichzeitig hat die Europäische Union 2013 zum Jahr der BürgerInnenrechte bestimmt und der Stärung der Unionsrechte eine hohe Priorität beigemessen. Auch die irische Präsidentschaft geht in ihren offiziellen Arbeitsprogramm darauf ein und gibt an „den Bürgern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten“ als Ziel an.

Ziel der Presse-Briefings

Ziel der Presse-Briefings (Link zum Livestream) war es daher, die Wichtigkeit des Datenschutzes  – insbesondere auch für Wachstum und Funktionieren des Binnenmarktes hervorzuheben und Kernforderungen des Datenschutz-Paketes zu debattieren: Was sind Stärken des Datenschutz-Paketes, wo lässt sie sich noch verbessern? Was sind Chancen und Herausforderungen für die Irische Präsidentschaft?

Gegenüberstellung Irische Ratspräsidentschaft und die im Rahmen des Pressebriefings von Josef Weidenholzer vorgebrachten Positionen:

(1) Private Haushaltsausnahme: „The Presidency invites Ministers to discuss whether the scope of the proposed household exemption is correctly or too narrowly defined in article 2.2(d); if too narrowly defined, in what way the scope should be extended; for example, by replacing “gainful interest” with “professional gainful interest” and by taking into account the frequency or occasional nature of the activity.“ Wir meinen: Der Anwendungsbereicht der Verordnung sollte nicht noch weiter eingeschränkt und die Ausnahmen nicht erweitert werden.  Einheitliche Datenschutz-Regelungen sollen umfassenden Geltngsanspruch haben, zumal sie auch in der Grundrechtscharta (Artikel 8) verankert sind.
(2) Right to be forgotten: „The Presidency invites Ministers to discuss whether they support a strengthening of the existing right to erasure in the form ofthe new “right to be forgotten”; if so, whether the obligations imposed on data controllers arising from the “right to be forgotten” are reasonable and feasible.“ Das „Right to be forgotten“ ist ein symbolisches Kernstück der Verordnung. Es geht dabei um die gesetzliche Verankerung – um die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schutz der persönlichen Daten. Technik und Industrie hat sich nach dem Gesetz und nicht umgekehrt. Anstatt darüber nachzudenken das Recht abzuschwächen, sondern vielmehr daran arbeiten, diesen Grundanspruch noch stärker ausbauen.
(3) Sanktionen bei Datenschutzverletzungen: „Therefore the Presidency invites Ministers to discuss whether the framework of fines set out in article 79 is appropriate; if wider provision should be made for warnings or reprimands, thereby making fines optional or at least conditional upon a prior warning or reprimand; if supervisory authorities should be permitted to take other mitigating factors, such as adherence to an approved code of conduct or a privacy seal or mark, into account when determining sanctions.“ Ein heißes Thema, gegen das die Industrie-Lobby wohl am heftigsten mobilisiert. Im Rahmen der Datenschutz-Verordnung sollen nämlich Strafen für Datenschutverletzungen eingeführt werden – in drei Kategorien – je nach „Schwere“ und „Umfang“ des Datenmissbrauchs. Waren im ursprünglichen Kommissionsüberlegungen zwar noch von 5 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens zu hören, so sind die Höchststrafen im endgültigen Entwurf dann noch nur auf zwei Prozent gekommen. Hier besteht noch Nachholbedarf. Um Verhandlunsspielraum zu schaffen, wäre es überlegenswert, auf die ursprüngliche Forderung von fünf Prozent bei schweren Delikten zurückzugreifen. Die Datenschutzbehörden sollen umfassend ausgestattet sein. Es ist nicht einzusehen warum große Unternehmen bei Datenschutzverletzungen mit Minimalstrafen oder gar Verwarnungen davonkommen sollen (Vergleiche Wettbewerbsrecht).

mit Josef Weidenholzer, Sadhbh MCCarthy, Max Schrems – gemeinsam für mehr Datenschutz in Dublin

Berichterstattung zur Presse-Konferenz:

Strafen statt Rügen bei Datenschutzverletzungen auf orf.at: Österreich werde im heutigen EU-Ministerrat „wirksame und effektive Sanktionen“ bei Datenschutzverstößen verlangen, heißt es unisono aus Bundeskanzleramt und Justizministerium.
Futurezone.at: Datenschutz: „Lobbyistendruck stärker denn je“
„Facebook-Kläger Schrems unterstützt EU-Datenschutzpaket“ auf derstandard.atMax Schrems in den irischen Hauptnachrichten am 17.01.2013: „Austrian students plans to take Data Commissioner to court“„Facebook- Kläger Schrems ist für EU- Datenschutzpaket“ auf Krone.at

Irland sägt am EU Datenschutz-Paket – Artikel im Print Standard, 18. Jänner 2013

 

Video der gesamten Presse-Konferenz:

 

fm4.orf.at – Strafen statt Rügen bei Datenschutzverstößen

Österreich werde im heutigen EU-Ministerrat „wirksame und effektive Sanktionen“ bei Datenschutzverstößen verlangen, heißt es unisono aus Bundeskanzleramt und Justizministerium.
„Die österreichische Bundesregierung unterstützt das von der Kommission vorgeschlagene Regime, dessen Wirksamkeit nicht geschmälert werden darf“, sagte ein Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann auf Anfrage an ORF.at. Man trete daher für „wirksame und effektive Sanktionen“ bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze ein.
Neben der Novellierung der Datenschutzrichtlinie von 1995 ist eine weitere Begleitrichtlinie im Werden, die den Strafrahmen für Datenschutzdelikte vorgibt. Beide Richtlinienentwürfe wurden von der EU-Kommission gestartet.
Beim informellen Treffen der Innen- und Justizminister, das heute in Dublin begonnen hat, werden die Delegationen der EU-Mitgliedsstaaten darüber diskutieren. Den Vorsitz hat die irische Regierung inne, die seit Anfang Jänner turnusmäßig die Ratspräsidentschaft übernommen hat.

Verstöße, Sanktionen, Rügen

Ein erstes „Diskussionspapier“ dieser Ratspräsidentschaft, das am Montag – wie berichtet – an die Öffentlichkeit gelangt war, hatte für beträchtliche Aufregung gesorgt. Sein Tenor: Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz sollten Geldstrafen optional sein, nach Ermessen der jeweiligen, nationalen Datenschutzbehörde sollten vielmehr „Ermahnungen“ oder „Rügen“ ausgesprochen werden.
Über Einzelheiten wie die genaue Staffelung der Strafen oder die technische Umsetzung etwa des „Rechts auf Vergessen“ könne natürlich verhandelt werden, heißt es aus dem Bundeskanzleramt dazu. Die Hauptstoßrichtung des Kommissionsvorschlags aber sei jedenfalls beizubehalten.

Im Positionspapier für den Ministerrat schlägt die Ratspräsidentschaft „den Ministern vor, über die Angemessenheit des Strafrahmens“ bei Verstößen gegen den Datenschutz zu diskutieren. Und zwar, „ob Warnungen oder Verweise stärker zur Anwendungen kommen und Strafen dabei optional gemacht werden sollten“, und, ob es „Aufsichtsbehörden erlaubt sein soll, andere, mildernde Umstände bei der Festlegung der Sanktionen ins Kalkül zu ziehen“.

Die Position Österreichs

Bei aller betonten Verhandlungsbereitschaft bezieht die österreichische Bundesregierung damit eine klare Position gegen die irischen Vorschläge. Aus dem ebenfalls damit befassten Justizministerium hieß es am Mittwochnachmittag dazu unisono auf Anfrage von ORF.at: „Die Frau Bundesministerin wird sich auf der Ratssitzung in Dublin für ein effektives ?anktionssystem in dieser Angelegenheit aussprechen. Die Rechtsdurchsetzung beim Datenschutz muss gestärkt werden“.
Zusammen ist das eine direkte Absage an das in Suggestivfragen gehüllte Vorhaben der irischen Regierung, den in Irland offenbar gebräuchlichen Umgang mit dem Datenschutz möglichst unverändert zu prolongieren.

Prioritäten, tief gehängt

Die dortige Datenschutzbehörde verfügt über unzureichende Mittel, zu wenig Personal und hat in der Praxis überhaupt keine relevanten Sanktionsmöglichkeiten. Wie tief die Prioritäten in Sachen Datenschutz in Irland gehängt sind, zeigt eine ganze Reihe von einschlägigen Fällen, die seit 2010 aufgeflogen ist.
In mehreren, gerichtsnotorischen Fällen hatten Beamte der „Garda“ genannten irischen Polizei in den „Vorratsdaten“ und anderen Polizeidatenbanken Personen aus ihrem persönlichen Nahfeld ausspioniert. Die irische Datenschutzbehörde verlautbarte hierauf bei jedem Fall, dass leider den bereits 2007 ausgesprochenen Empfehlungen der Datenschützer nicht entsprochen worden war.

Ignorierte Empfehlungen

Empfohlen worden war eine Implementierung von Login-Statistiken von polizeilichen Datenbanken und deren laufende Überprüfung auf Missbrauch. Passiert war das offensichtlich deshalb nicht, weil derlei Empfehlungen angesichts fehlender Sanktionen gefahrlos ignoriert werden können.
In Österreich werden sämtliche Abfragen in den Datenbanken des Innenministeriums seit mehr als zehn Jahren protokolliert und auf möglichen Missbrauch stichprobenartig überprüft.

Verurteilung in Österreich

Was Europäern blühen kann, wenn sie unter Berufung auf die Rechtslage von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen, das erlebt die Gruppe „Europe vs. Facebook“ gerade. Das vor der irischen Datenschutzbehörde angestrengte Auskunftsverfahren gegen Facebook – Unternehmenssitz ist Irland – nimmt nachgerade kafkaeske Züge an. Erst wurde sie monatelang hingehalten und schließlich vom Verfahren, das sie selbst angestrengt hatten, de facto ausgeschlossen. Passend zum Start des Ministerrats hielt der österreichische Abgeordnete Josef Weidenholzer zusammen mit Max Schrems von Europe vs. Facebook eine Pressekonferenz zu diesem Thema in Dublin ab.

Davor waren nach und nach immer mehr Fälle missbräuchliche Verwendungen des Polizeisystems EKIS im Wiener Innenministerium ans Licht gekommen, bis sie in einem Skandal kumuliert waren. In Konsequenz daraus wurden Regeln für die Abfragen eingeführt, die mit internen Sanktionen gekoppelt sind.
Die Folge war, dass zumindest diese Form der illegalen Zugriffe stark zurückgegangenen sein muss, denn es werden nur noch vereinzelt einschlägige Fälle bekannt.
2010 wurde ein steirischer FPÖ-Gemeinderat und Polizist wegen Missbrauchs dieses „Erkenntnisdienstlichen Informationssystems“ verurteilt. Man hatte ihn bei einer Stichprobe erwischt.

Irgendwo bei Tullamore

Ein derartiges Regelwerk, das quer durch Europa für Polizeibehörden mittlerweile Standard ist, wurde in Irland bis heute offenbar nicht umgesetzt. Wie es um die Prioritäten beim Datenschutz in Irland steht, zeigt allein schon der Standort.
Datenschutzkommissar Billy Hawkes und seine Behörde wurden buchstäblich in der Mitte von Nirgendwo angesiedelt, nämlich am Rande des zentralirischen Städtchens Portarlington. In einem einstöckige Gebäude namens the „Canal House“, das aussieht wie das Gemeindeamt eines burgenländischen Straßendorfs, residiert jene Behörde, die überprüfen soll, ob Facebook, Google und Co die europäischen Datenschutzgesetze einhalten.

Irlandkarte mit Marker bei Potarlington
US-Großkonzerne haben komplexe Fluchtrouten ausgetüftelt, über die sie – ganz legal – ihre Gewinne vor den Steuerbehörden in Sicherheit bringen. Googles Erlöse nehmen den Umweg über Irland und Amsterdam, um schließlich auf den Bermudas zu landen. Insider nennen das „Double Irish“ bzw. „Dutch Sandwich“.

Legale Waschgänge, Strafgelder

In Irland haben so gut wie alle relevanten IT- und Internetfirmen aus den USA ihre Europazentralen etabliert. Und hier versteuern sie auch ihre Gewinne aus dem gesamten europäischen Geschäft, beziehungsweise was von den Gewinnen übrig ist, nachdem die Gelder mehrere, ganz legale „Waschgänge“ meist über Holland und Steuerparadiese in der Karibik durchlaufen haben, wenn sie nicht überhaupt dort erst endbesteuert werden.
Das eingangs zitierte „Regime“ ist der von der Kommission vorgeschlagene Strafen-Katalog, der bei schweren oder gar systematischen Verstößen Strafgelder zwischen einem halben bis zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes der Firma vorsieht. Für Unternehmen in den Dimensionen von Google oder Apple kämen in einem solchen Fall schnell ein paar hundert Millionen Euro zusammen, das sind Summen, die auch die Internetgiganten nicht einfach wegstecken können.

Standortpolitik, Suggestivfragen

Für alle am Ministerrat Beteiligten ist natürlich klar, dass Irland hier reine Standortpolitik betreibt. Auf dieser politischen Ebene sagt man das natürlich nicht so plump heraus, schon gar nicht beim Start von Verhandlungen zum Thema.
Zum Vorschlag der Iren, der wie alle anderen als Suggestivfrage verkleidet ist, das erwähnte „Recht auf Vergessen-Werden“ im Kommissionsentwurf doch nicht so eng zu sehen, äußerte man sich von österreichischer Seite dann auch entsprechend diplomatisch.

Mangels echter Sanktionsmöglichkeiten kann die irische Datenschutzbehörde höchstens ihrer „Enttäuschung“ darüber Ausdruck verleihen, dass ihre vergangenen Empfehlungen nicht umgesetzt wurden.

Vergessen werden

Die Bundesregierung unterstütze „die Weiterentwicklung des Rechts, vergessen zu werden im Vorschlag der Kommission“, hieß es dazu aus dem Bundeskanzleramt. Wie eng der Rahmen in diesem Fall gezogen werde, sei Sache der Verhandlungen.
Damit werden die Datenschutzbehörden in die Pflicht genommen, dieses Recht für davon Betroffene auch durchzusetzen. Wenn eine zum Privatperson gegen ihren Willen z.B. auf einem Foto abgebildet und vielleicht sogar „getagged“, also namentlich identifiziert ist, soll das Recht auf Löschung etwa bei Facebook auch durchgesetzt werden können.

Wie es weitergeht

Nachdem der Ministerrat den Entwurf abgehandelt hat, kommt er mit entsprechenden Modifikationen in die Ausschüsse des EU-Parlaments und wird danach im Plenum abgestimmt. Es wird also noch ein paar Monate dauern, bis die beiden Richtlinien auf EU-Ebene finalisiert sind. Sodann müssen sie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, wobei die Fristen in der Regel zwischen zwölf und 18 Monaten betragen.
Was den irischen Katalog der Suggestivfragen angeht, so ist diese Vorgangsweise im Ministerrat durchaus gängige Praxis. Auch im Fall, dass die Vorschläge rundweg abgeschmettert werden, gibt es keine Gewinner oder Verlierer. Es wurde ja gar nichts vorgeschlagen. Es wurde nur gefragt.
Hier geht’s zum Artikel auf fm4.orf.at

Haftungsausschluss

standard.at – Facebook-Kläger Schrems unterstützt EU-Datenschutzpaket (APA)

 „Die Vorschläge sind zu 90 Prozent das, was wir brauchen“
Der Leiter der Studenteninitiative „Europe-v-Facebook„, Max Schrems, unterstützt den Vorschlag von EU-Justizkommissarin Viviane Reding für schärfere Datenschutzbestimmungen in Europa. „Die Vorschläge sind zu 90 Prozent das, was wir brauchen“, sagte Schrems am Donnerstag in einem Telefonat. Schrems hielt sich am Donnerstag gemeinsam mit dem SPÖ-Europaabgeordneten Josef Weidenholzer zu einer Pressekonferenz in Dublin auf, wo die EU-Justizminister am morgigen Freitag über das Datenschutzpaket beraten.

Lobbying

„Facebook und Co.“ würden derzeit Millionen von Euro in Lobbying investieren, um die geplanten schärferen Datenschutzbestimmungen abzuschwächen, sagte Schrems. Nach dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission könnten Nutzer Facebook auch in Österreich klagen, und nicht nur in Irland, wo der Konzern seinen Europa-Sitz hat. Auch würden dann EU-weit einheitliche Gesetze gelten.
In seinem Rechtsstreit gegen Facebook erwartet der Jusstudent Schrems eine Entscheidung der zuständigen irischen Datenschutzbehörde „irgendwann im Frühjahr“. Die Initiative habe bereits 34.000 Euro an Spenden gesammelt, um vor einem irischen Gericht gegebenenfalls in Berufung gehen zu können. Nötig wären etwa 100.000 Euro, sagte Schrems.

„Recht auf Vergessenwerden“

Weidenholzer sagte, das Europaparlament setze sich für harte Strafen bei der Verletzung von Datenschutzrecht ein. Die amtierende irische EU-Ratspräsidentschaft drohe den EU-Kommissionsentwurf aber in zwei entscheidenden Punkten zu verwässern. So stelle der EU-Vorsitz etwa in Frage, ob ein von Reding geplantes „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet überhaupt machbar wäre.
Die Strafen wolle Irland durch vorherige Warnungen entschärfen. „Strafen müssen auch wehtun“, forderte Weidenholzer. Auch die EU-Kommission sei schon von einer ursprünglich geplanten Höchstsumme von 5 Prozent auf 2 Prozent des Firmenumsatzes heruntergegangen.

„Das Problem sind die nationalen Regierungen.“

Ohne öffentlichen Druck werde es keine effektive Datenschutz-Änderung geben, warnte Schrems. „Das Problem sind die nationalen Regierungen.“ Es bestehe die Gefahr, „dass am Ende weniger da ist, als wir heute schon haben“. Es gebe ein Grundrecht auf Datenschutz, dieses müsse aber auch umgesetzt werden.(APA, 17.01. 2013)

futurezone.at – Datenschutz: "Lobbyistendruck stärker denn je"

Bei der Umsetzung des neuen EU-Datenschutzpaketes wird Irlands Ratspräsidentschaft über die kommenden sechs Monate eine zentrale Rolle spielen. Während die Industrie heftig für eine Aufweichung lobbyiert, mahnen Datenschützer zum Ergreifen der “historischen Chance”.

„Die neue EU-Datenschutzverordnung braucht mehr öffentliche Präsenz“, sagt SP-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Dublin. Die Rolle der irischen EU-Ratspräsidentschaft, die das Land mit 1. Jänner angetreten hat,  sei entscheidend. Es gebe ein massives Ungleichgewicht zwischen der Industrie auf der einen und den Bürgern auf der anderen Seite. Während die Konzerne laut Weidenholzer „stärker denn je“ Druck ausüben, würden die Bürgerinteressen kaum Gehör finden.
„Das Problem ist, dass wir jetzt ein Fenster von sechs, vielleicht sieben Monaten haben, um die neue Datenschutzverordnung umzusetzen“, so Weidenholzer. Gelinge dies nicht, sei davon auszugehen, dass es auch über die kommenden vier bis fünf Jahre keine Verbesserung in punkto Datenschutz geben werde. Daher sei eine  breite öffentliche Diskussion jetzt unbedingt notwendig.
Dem pflichtet auch Facebook-Kritiker Max Schrems von der Initiative europe vs facebook bei, der sich im Rahmen der Pressekonferenz gemeinsam mit Weidenholzer und der irischen Datenschutzexpertin Sadhbh McCarthy für die Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung aussprach. „Wir haben derzeit unterschiedliche Länder mit sehr unterschiedlichen Datenschutzregelungen in der EU“, so Schrems. Würde man in Deutschland für Verstöße sehr streng in die Pflicht genommen, seien in anderen Ländern wiederum kaum Konsequenzen zu befürchten. Das wesentliche Problem aber sei, dass es derzeit zu niedrige Strafen für IT-Konzerne wie Facebook oder Google gebe, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird.

Alte Grundlagen, neue Durchsetzung
„Ich bin ein großer Fan der neuen Datenschutzregelung“, sagt Schrems. Die grundlegenden Prinzipien seien ohnehin die gleichen, wie sie jetzt schon gelten. Es sei zu begrüßen, dass diese beibehalten werden, auch wenn sie von den Konzernen als „veraltet“ dargestellt würden. Der wesentliche Unterschied in der neuen Regelung sei  jedoch die Durchsetzung: Tritt die neue Verordnung in Kraft, so müssen die Firmen bei Verstößen mit deutlich höheren Strafen rechnen.

„Zurzeit sind die Strafen einfach zu niedrig“, sagt Schrems. Von den Konzernen würde der Datenschutz oft gar nicht ernst genommen, da ohnehin kaum Konsequenzen drohen. Die derzeitigen Strafzahlungen täten den großen Unternehmen kaum weh. Weiters sieht das neue Gesetz auch das so genannte „Recht auf Vergessen“ vor, was bedeutet, dass Unternehmen personenbezogene Daten löschen müssen, wenn die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten auf der Zustimmung des Betroffenen beruhte und diese Zustimmung widerrufen wird. „Hinzu kommt, dass es endlich möglich wird, auch im eigenen Land zu klagen. Ich muss dann nicht mehr nach Irland, um gegen Facebook eine Klage einzubringen“, sagt Schrems.
Momentan sei selbst für die Firmen oft nicht klar, was überhaupt erlaubt ist und was nicht. Mit der neuen Datenschutzregelung werde endlich so etwas wie ein roter Faden ersichtlich. „Wir fürchten uns im Moment aber tatsächlich sehr vor dem Lobbying, das seitens der Industrie stattfindet“, betont auch der Facebook-Kritiker. Gleichzeitig gebe es seitens Bürgerorganisationen kaum ein solches Lobbying.
Besorgnis über irische Haltung
Dass die Industrie massiven Druck auf die Politik ausübt, wurde zuletzt am Montag deutlich, als die Bürgerrechtsorganisation EDRI (futurezone-Bericht hier) ein Papier veröffentlichte, wonach sich Irland nun eher für eine Aufweichung des Datenschutzes stark machen will denn für die neue geplante EU-Regelung. Anstatt höherer Strafen schlägt Irland vor, die Firmen überhaupt nur zu „verwarnen“, Strafen solle man nur „optional“ einsetzen.
Nicht nur Weidenholzer und Schrems zeigen sich besorgt über die irische Haltung. Auch Sadhbh McCarthy, Gründungsmitglied und Direktorin des CIES (Centre for Irish and European Security), sieht die große Chance zu einem neuen Datenschutzrecht seitens Irland gefährdet. „Wir brauchen eine Ausgewogenheit zwischen Industrie und den Interessen der Bürger.“ McCarthy warnt in diesem Zusammenhang auch vor staatlicher Überwachung. Während Unternehmen vor allem daran interessiert seien, mit Nutzerdaten Geld zu verdienen, und es weniger um das Individuum gehe, hättem die Behörden eben genau die einzelnen Bürger im Visier. „Dies birgt eine große Gefahr und wir müssen hier massiven Druck auf die irische Regierung ausüben.“
Historische Chance
„Wir haben ein kleines Fenster für ein historisches Datenschutzrecht, dieses kann neue Standards setzen und zeigen, dass Europa fähig ist, gemeinsam Probleme zu lösen“, mahnt Weidenholzer. Die EU müsse diese Chance jetzt nutzen, dies könne ein sehr wichtiger Beitrag der irischen Präsidentschaft sein.
Weidenholzer verweist in dem Zusammenhang auch darauf, dass sich die Mehrheit der europäischen Bürger ein besseres Datenschutzrecht wünschen würde. „Es gibt wenig Vetrauen in Unternehmen, nur 22 Prozent der Europäer trauen Suchmaschinen und Social-Media-Seiten, 70 Prozent fürchten, dass ihre Daten zu unrechtmäßigen Zwecken missbraucht werden könnten“, erläutert der Politiker. Das sei ein ernstes Problem. „Die Bürger müssen mehr Kontrolle über eigene Daten erhalten, die neue Verordnung würde das möglich machen, was sehr positiv wäre.“ Daher sei die Reform unbedingt umzusetzen, sagt Weidenholzer. „Wir hoffen, dass Irland sich seiner Rolle bewusst ist, denn diese kann nur von der Präsidentschaft eingenommen werden.“
Hier geht’s zum Artikel auf futurzone.at

krone.at (APA) – Facebook- Kläger Schrems ist für EU- Datenschutzpaket

Der Leiter der Studenteninitiative „Europe- v- Facebook“, Max Schrems, unterstützt den Vorschlag von EU- Justizkommissarin Viviane Reding für schärfere Datenschutzbestimmungen in Europa. „Die Vorschläge sind zu 90 Prozent das, was wir brauchen“, sagt Schrems. Er hielt sich kürzlich gemeinsam mit dem SPÖ- Europaabgeordneten Josef Weidenholzer für eine Pressekonferenz in Dublin auf, wo die EU- Justizminister am Freitag über das Datenschutzpaket beraten werden.
„Facebook und Co.“ würden derzeit Millionen von Euro in Lobbying investieren, um die geplanten schärferen Datenschutzbestimmungen abzuschwächen, sagte Schrems. Nach dem Gesetzesentwurf der EU- Kommission könnten Nutzer Facebook auch in Österreich klagen und nicht nur in Irland, wo der Konzern seinen Europa- Sitz hat. Auch würden dann EU- weit einheitliche Gesetze gelten.

Entscheidung im Facebook- Prozess im Frühjahr erwartet

In seinem Rechtsstreit gegen Facebook (siehe Infobox) erwartet der Jus- Student Schrems eine Entscheidung der zuständigen irischen Datenschutzbehörde „irgendwann im Frühjahr“. Die Initiative habe bereits 34.000 Euro an Spenden gesammelt, um vor einem irischen Gericht gegebenenfalls in Berufung gehen zu können. Nötig wären etwa 100.000 Euro, sagt Schrems.
Weidenholzer sagt, das Europaparlament setze sich für harte Strafen bei der Verletzung von Datenschutzrecht ein. Die amtierende irische EU- Ratspräsidentschaft drohe den EU- Kommissionsentwurf aber in zwei entscheidenden Punkten zu verwässern. So stelle der EU- Vorsitz etwa in Frage, ob ein von Reding geplantes „Recht, vergessen zu werden“ im Internet überhaupt machbar wäre.

EU- Parlamentarier fordert Strafen, die „auch weh tun“

Die Strafen wolle Irland durch vorherige Warnungen entschärfen. „Strafen müssen auch wehtun“, fordert Weidenholzer. Auch die EU- Kommission sei schon von einer ursprünglich geplanten Höchstsumme von fünf Prozent auf zwei Prozent des Firmenumsatzes heruntergegangen.
Ohne öffentlichen Druck werde es keine effektive Datenschutz- Änderung geben, warnt Schrems. „Das Problem sind die nationalen Regierungen.“ Es bestehe die Gefahr, „dass am Ende weniger da ist, als wir heute schon haben“. Es gebe ein Grundrecht auf Datenschutz, dieses müsse aber auch umgesetzt werden.

Veranstaltung im EP – Enforced Disappearances

Am kommenden Mittwoch, 23. Jänner 2013 (9.00-12.00) veranstaltet Josef Weidenholzer eine Konferenz zum Thema „Enforced Disappearances- Tackling an Invisible Crime“ im Europäischen Parlament in Zusammenarbeit mit der Unrepresented Nations and Peoples Organization (UNPO).
Hintergrund für diese Veranstaltung ist die Tatsache, dass gewaltsam erzwungenes Verschwinden durch Regierungsinstitutionen und Autoritäten zwar international als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt, aber dennoch in über 80 Ländern der Welt Anwendung findet. Diese Verletzung der Menschenrechte wird nach wie vor als Methode eingesetzt, um politische GegnerInnen von der Bildfläche verschwinden zu lassen und die Bevölkerung einzuschüchtern. Den Opfern droht in vielen Fällen Folter, sexueller Missbrauch bis hin zur extralegalen Hinrichtung.
Um diese unmenschliche Methode zu beleuchten und europäische und internationale Strategien zur Bekämpfung und Prävention zu diskutieren, werden am Mittwoch einige Vortragenden von NGO’s, verschiedenen Institutionen Europas und MenschenrechtsexpertInnen anwesend sein.