SPÖ-EU-Parlamentarier für besseres Auskunftsrecht und höhere Strafen bei Datenmissbrauch
Das Linzer market-Institut hat eine aktuelle Studie veröffentlicht, nach der sich 41 Prozent der Bevölkerung vor dem Missbrauch privater Daten bedroht fühlen. „Diese Umfrageergebnisse müssen ernst genommen werden und es müssen entsprechende Gesetze geschaffen werden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit geben, dass mit ihren Daten sorgsam umgegangen wird“, sagte der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), fordert daher, dass die Verarbeitung privater Daten nur mit Rechtsgrundlage erfolgen darf sowie eine Stärkung das Auskunftsrecht verbessert werden muss. „Die Bevölkerung hat das Recht, zu erfahren, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet und man muss darüber informiert werden können, was mit ihren Daten passiert“, betont der Europaparlamentarier. Nicht zuletzt müssen aber auch die Strafen bei Datenmissbrauch und Datenschutzverletzungen erhöht werden. „Wer Daten sammelt, muss diese auch entsprechend schützen. Sollte es hier zu Missbrauch kommen, dann muss der Strafrahmen so ausgestaltet sein, dass auch große Unternehmen empfindlich getroffen werden und nicht nur Beträge zahlen müssen, die sie aus der Portokasse begleichen können“, bemerkt Weidenholzer.
„Das Jahr 2013 wurde zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ausgerufen. Nehmen wir dies zum Anlass, die Grundrechte zu stärken. Dazu gehört auch das Recht auf private Daten, denn Datenschutz ist in der Grundrechtecharta verankert“, sagt der SPÖ-Politiker. Zum Datenschutzpaket liegen im EU-Parlament über 2.000 Abänderungsanträge vor, im zuständigen LIBE-Ausschuss soll noch vor dem Sommer eine Abstimmung erfolgen. „Ich hoffe, dass wir – trotz des massiven Lobbyings seitens der Industrie – zu einem Ergebnis kommen, das wegweisend ist und zum weltweiten Vorbild für andere Datenschutzgesetze werden kann“, betont der EU-Abgeordnete.
Derzeit verhandeln Rat, Kommission und Europaparlament über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, also die finanziellen Mittel der Europäischen Union für die nächsten sieben Jahre.
Was ist ein Mehrjähriger Finanzrahmen?
Ein Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) soll langfristige politische Positionen der Europäischen Union festsetzen und eine verantwortungsvolle Finanzplanung gewährleisten. Es geht nicht um irgendwelche Zahlen, sondern um den Handlungsspielraum der Europäischen Union für die nächsten sieben Jahre. Konkret geht es darum, wie viel Mittel für Jugendbeschäftigung, Austauschprogramme wie ERASMUS, Entwicklungszusammenarbeit und Kohäsionspolitik zur Verfügung stehen. Der MFR wird auf Vorschlag der Kommission von den europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament Mitentscheidung bezüglich dem Budget erhalten.
Wie verliefen die Verhandlungen bisher?
Eigentlich hätten die Staats- und Regierungschefs der europäischen Mitgliedsstaaten schon bei dem Ratsgipfel im November 2012 eine Einigung finden sollen, was aber an den unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedsstaaten scheiterte. Beim Ratsgipfel am 7./8. Februar 2013 einigten sich die Mitgliedsstaaten schließlich auf einen Finanzrahmen, wonach 34 Milliarden Euro gekürzt werden sollen.
Was sagt das Europäische Parlament?
Das Europaparlament lehnt den vorliegenden Vorschlag aufgrund der massiven Kürzungen ab und knüpft seine Zustimmung an Bedingungen. Das Parlament kritisiert vorwiegend, dass das Unionsbudget mittlerweile zum größten Teil aus nationalen Beträgen zusammensetzt und bei den Verhandlungen keine gesamteuropäischen Interessen, sondern nationale Belange im Vordergrund stehen. Keine Einigung besteht über die Gesamthöhe des Budgets, über die Fortführung der bisher gewährten Rabatte, über die Struktur der Ausgaben und um die jeweiligen nationalen Nettorückflüsse bzw. -zahlungen.
Wie sieht der Ratsbeschluss vom Februar aus?
Kommission und Parlament forderten für die sieben Jahre mindestens 1.045 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen (quasi ein „Kreditrahmen“ als Obergrenze für Ausgaben), im Durchschnitt würde das einen Betrag von rund 149 Milliarden Euro pro Jahr als jährliches EU-Budget entsprechen. Die Mitgliedstaaten einigten sich beim Gipfeltreffen auf Verpflichtungsermächtigungen von rund 960 Milliarden Euro (durchschnittlich 137 Mrd. Euro pro Jahr). Das entspricht im Vergleich zu den geforderten Mitteln der Kommission einer Kürzung von 85 Milliarden Euro. Diese Sparmaßnahmen werden in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise mit 5,5 Millionen europäischen Jugendlichen große Finanzierungslücken aufreißen.
Die große Differenz zwischen den sogenannten Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen (also die tatsächlichen Ausgaben) springt bei dem aktuellen Vorschlag des Rates ins Auge. Die große Lücke von über 50 Milliarden Euro im aktuellen Vorschlag könnte zu einem strukturellen Defizit führen. Eingegangene Verpflichtungen könnten unter Umständen nicht mehr beglichen werden.
Was ist die Position die SozialdemokratInnen im EP?
Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament kritisiert die massiven Kürzungen vom Ratsgipfel, die bei wichtigen Programmen der EU abgehen werden und verlangt eine weitere Verhandlungsrunde mit Beteiligung des Parlaments. Die Forderungen umfassen dabei auch mehr Flexibilität im Finanzrahmen. Gelder sollen zwischen Ausgabenrubriken verschoben werden können, damit die EU auf wichtige Entwicklungen schnell und effizient reagieren kann. Zudem soll eine Lösung bei noch offenen Verpflichtungen gefunden werden. Durch die Differenz zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen könnte der EU jedes Jahr im Herbst schon das Geld ausgehen. Eine weitere Kernforderung umfasst eine sogenannte Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens. Jetzt schon über die Ausgaben der nächsten sieben Jahre zu bestimmen und somit die Entwicklung Europas in diesem Zeitraum vorhersehen zu wollen, ist schlicht unmöglich. Es soll daher die Option geschaffen werden, den Mehrjährigen Finanzrahmen in drei bis vier Jahren zu überarbeiten und neue Prioritäten zu setzen.
Wie geht es weiter?
Im Plenum des Europäischen Parlaments werden die fünf größten Fraktionen nächste Woche (11-14. März 2013) eine gemeinsame Resolution einbringen. Ob das Parlament dem MFR zustimmt und der Finanzrahmen somit in Kraft tritt hängt von den Verhandlungen ab.
Alternativen?
Von vielen Seiten wird daher schon lange eine Reform des Finanzierungssystems gefordert. Eine Möglichkeit wäre die Eigenmittel der Europäischen Union, beispielsweise durch eigene Steuereinnahmen aufzustocken. Dies hätte den Vorteil bestehende Konflikte bei der Kompromissfindung zwischen den Mitgliedsstaaten abzufedern. Der Unionshaushalt könnte mittels passender Ausgabenstruktur und -höhe besser auf aktuelle Problemlagen reagieren. Wiederholt wurde auch die Abschaffung des Rabattsystems gefordert, um das Budget transparenter zu machen.
Die aktuelle Krise, die mit den Banken begonnen und sich nun zu einer Wirtschafts- und Sozialkrise entwickelt hat, begleitet uns nun schon seit vier Jahren. Auswirkungen hat sie auf soziale Leistungen, Pensionen und den Arbeitsmarkt – vor allem zerstört sie aber die Zukunftschancen einer ganzen Generation an jungen EuropäerInnen. Der Fokus auf harte Sparmaßnahmen verschärft diese Situation. Progressive und soziale Antworten sind dringend notwendig. Die Europäische Sozialdemokratie setzt sich daher mit aller Kraft für zukunftsorientierte Investitionen auf europäischer Ebene und für eine europäische Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantie nach österreichischem Beispiel ein.
Alle Fakten und Vorschläge finden sich unter folgendem Link auf der Homepage der SPE.
Bei Lebensmittelkontrollen reichen nationale Kontrollen reichen nicht aus, es braucht europaweite Kontrollen. SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer fordert angesichts der immer weitreichenderen Auswirkungen von mangelnden Lebensmittelkontrollen in Europa ein Umdenken. „Es häufen sich die Skandale im Lebensmittelbereich, das ist auch eine Gefahr für den Binnenmarkt. Es ist offensichtlich, dass nationale Kontrollen nicht?ausreichen und es grenzüberschreitender Ermittlungen und Überprüfungen bedarf“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Er greift die Forderung des Vorsitzenden des deutschen Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Martin Müller nach einer europaweiten Lebensmittel-Polizei auf, „denn es handelt?sich hier um ein europäisches Problem, welches daher auch europäisch gelöst werden muss“. „Da sich bei Skandalen, wie etwa bei dem verunreinigten Futtermittel aus Serbien, das in Deutschland aufgetaucht ist, die Frage stellt,inwieweit dies auf organisierte Kriminalität zurückzuführen ist, sollte hier EUROPOL herangezogen werden, denn EUROPOL kennt die?Methoden und Routen der organisierten Kriminalität“, sagt Weidenholzer. Er spricht sich daher dafür aus, die Strukturen von EUROPOL zu stärken und zu prüfen, inwieweit man dort Kapazitäten auf Lebensmittelsicherheit und -kontrolle spezialisieren könnte. „Wir müssen die bereits vorhandene Erfahrung der Ermittler nützen und ihnen die notwendigen Instrumente in die Hand geben, um noch bessere Ergebnisse im Kampf gegen Kriminalität zu erzielen“.
Das EUpdate liefert regelmäßig kurze Zusammenfassungen über EU-Gesetzespakete. Diesmal: Neue Datenschutzreform in Europa: Was bringt sie? Download: „EUpdate: Datenschutz“.
Download: Eupdate DATENSCHUTZ
Wir leben in einem Zeitalter in dem es selbstverständlich ist, dass Unmengen an persönlichen Daten von uns gesammelt, gespeichert, verarbeitet und getauscht werden. Laut der Universität von Hawaii existiert eine größere Datenansammlung als Sandkörner am Meer. Die Datenmengen verdoppeln sich auch noch alle zwei Jahre . Die Sammlung von Daten, die digitale Datenwirtschaft wird zu einem immer größer werdenden ökonomischen Faktor – unzählige Sicherheitsfirmen, IT-Branchen, soziale Netzwerkanbieter, etc.. verdienen gut an unseren Daten. Die Sammlung und Speicherung und das Geschäft mit den Daten hat vor allem in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren, im sogenannten digitalen Zeitalter, im erheblichen Maße zugenommen, die bisherigen rechtlichen Regelungen betreffend dem Schutz der Daten stammen aber noch aus dem Jahr 1995 und galten schon bei ihrer Einführung als veraltet und den technologischen Entwicklungen als nicht angemessen. Das neue “Datenschutz-Paket” soll nun die bestehende Datenschutz-RL aus dem Jahr 1995 ersetzen und der EU-Gesetzgebung, in welcher der Schutz von persönlichen Daten ein Grund- recht darstellt (Artikel 16 über die Arbeitsweise des Vertrages, Artikel 8 der Grundrechte- Charta) Rechnung tragen.
Ein sehr wetvoller Beitrag zur Debatte rund um die Konzessionsrichtlinie auf europäischer Ebene: Auf zehn Seiten Fakten und Argumente zur Konzessionsrichtlinie und auch ein paar Beispiele zu Folgen der Liberalisierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen in der EU. Das Papier ist auch auf der Website (www. politikberatung.or.at) verfügbar und hier zum downloaden: Download „Fakten und Argumente zur Konzessionsrichtlinie„.
Bericht auf help.orf.at vom 27. Februar 2013
Bericht auf www.20min.ch vom 27. Februar 2013
Bericht auf derstandrad.at vom 27. Februar 2013
Bericht in der Presse vom 28. Februar 2013
Einige Modeketten setzen Schaufensterpuppen mit Videokameras, sogenannte „EyeSee-Mannequins“ der italienischen Firma Almax ein. Diese Puppen können KundInnen mittels einer Videokamera im Auge filmen und mittels Gesichtserkennungssoftware Geschlecht, Alter und Ethnie feststellen. Die EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer, Evelyn Regner und Birgit Sippel haben eine parlamentarische Anfrage dazu gestellt, inwiefern diese Puppen mit den datenschutzrechtlichen Regelungen in Europa vereinbar sind, in der Beantwortung bestätigt die Europäische Kommission datenschutzrechtliche Bedenken.
Artikel aus der „PRESSE“ (26.11.2012)
https://diepresse.com/home/techscience/hightech/1316920/Schaufensterpuppen-spionieren-Kunden-aus
Auswirkungen auf den Datenschutz
Datenschutzrechtliche Bedenken hat der Hersteller nicht. Schließlich würden die Puppen im Gegensatz zu Überwachungskameras keine Bilder der KonsumentInnen aufnehmen und speichern, sondern lediglich Informationen über Alter, Geschlecht und Ethnie verarbeiten. Dadurch würde es zu keiner Verletzung der Privatsphäre von Individuen kommen. Gesichtserkennung ist, so die Kommission, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere biometrischer Daten, verbunden. Eine solche Verarbeitung könne sich erheblich auf die Privatsphäre und auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz auswirken. Gesichtserkennung ist nicht grundsätzlich unvereinbar mit EU-Recht, allerdings müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein.
Verbesserungen durch neue Datenschutzverordnung
Die derzeit diskutierte EU-Datenschutzreform (siehe Artikel EudataP) könnte sich für VerbraucherInnen in solchen Fällen positiv auswirken. Im Falle der „EyeSee-Mannequins“ wären zwei geplante Bestimmungen von Bedeutung: Die Datenschutzgrundverordnung sieht strengere Regeln (z.B. ausdrückliche Einwilligung) bei der Datenerhebung, als auch bei Profilerstellungen (sogenanntes Profiling) vor.
Siehe auch: Anfrage: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung?
Presseaussendung „Gesichtserkennung im Geschäft wird Fall für EU-Kommission“
Weitere Presseberichte in den Online Medien: Presseberichte
Parlamentarische Anfrage und Antwort der Europäischen Kommission
Link zur parlamentarischen Anfrage
Antwort der Europäischen Kommission
Am 27. Februar 2013 war die Deadline für die Einreichung der Abänderungsanträge zur Datenschutzverordnung und Richtlinie. Hier die Abänderungsanträge, die Josef Weidenholzer eingebracht hat. Eine genaue Erklärung über die Forderungen und Abänderungen folgt in den nächsten Tagen. Über Feedback freuen wir uns: [email protected].
Download der Amendments:
Gesammelte Abänderungsanträge
Gesammelte Abänderungsanträge zum Beschäftigtendatenschutz
Gesammelte Abänderungsanträge zur Richtlinie