EUROPE NEEDS PRIVACY, WHAT TURNS TO IXQUICK

Noch vor Sommer wird der Innenausschuss über das Datenschutzpaket, eines der größten Legislativvorschläge abstimmen. Mit der Datenschutz-Verordnung und Richtlinie sollen die Standards zum Schutz der Privatsphäre von europäischen BürgerInnen erhöht werden. Um Alternativen aufzuzeigen und zu zeigen, was alles möglich ist, haben wir die Betreiber von ixquick.com ins Parlament eingeladen, um ihre datenschutzfreundliche Suchmaschine zu präsentieren. Informationen zum Event, das morgen Mittwoch stattfindet hier. Aus den gegebenen Anlass hat ixquick auch einen Aufruf gestartet, den wir hier gerne sharen.
„THE WORLD’S MOST PRIVATE SEARCH ENGINE“

Over the next few weeks, the politicians deciding Europe’s technological future will meet with Goliath, Goliath, Goliath… and David.
The next vote on Europe’s draft Data Protection Regulation is scheduled for May 29th. Who sits at the table with members of the EU Parliament when they meet  – to discuss whether big business should gain access to private information online?
The Goliaths are the usual players, familiar names like Facebook,  Microsoft, Google, and Yahoo. And the David? www.ixquick.com.
www.ixquick.com is the anonymous search engine based in the Netherlands. The company is routinely consulted behind closed doors because it understands both the intricacies of search technology and the downsides of collecting personal data through those searches. More importantly, Ixquick and its sister search engine, StartPage, are unique – they do not collect any information on their users. It was this approach which allowed Ixquick to be the first company ever to be awarded the coveted EuroPriSe Privacy Seal, a commitment to Privacy that Ixquick have renewed every year since.
„The big players use their search engines to capture people’s personal details so they can exploit them for commercial purposes. We never want to see that data abused, so we’ve broken new ground by promising never to collect it in the first place,“ says Ixquick CEO Robert Beens.
Policy makers appreciate the fact that not only does Ixquick understand how online threats to Privacy occur, but it offers concrete, practical solutions to stop them.
This unique position is increasingly popular with consumers worldwide. Along with its American counterpart, StartPage, Ixquick’s searches have doubled over the past year to nearly 3 million searches a day — all of them completely anonymous; proving that you can build a profitable business through embracing Privacy and forging a relationship of trust with consumers.
To find out more about online Privacy, why it matters and where it’s headed, do as the EU Parliament has done and contact Ixquick with any questions you have.
U.S. Contact Person:                                                     E.U. Contact person:
Dr. Katherine Albrecht                                                   Alex van Eesteren
U.S. Media Relations                                                     Business Development & Media Relations
www.startpage.com                                                         www.startpage.com
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Weidenholzer: Ungarn soll Empfehlungen des EU-Parlaments ernst nehmen

SPÖ-Europaabgeordneter verlangt Rückkehr zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in Brüssel wird heute Nachmittag der Berichtsentwurf über die Lage der Grundrechte in Ungarn vorgelegt. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer sieht darin einen wichtigen Schritt: „Ungarn muss wieder auf den Pfad von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zurückkehren, wozu es die Rücknahme der zuletzt beschlossenen Verfassungsbestimmungen braucht. Der Vorrang des Grundgesetzes sowie die Unabhängigkeit der Justiz sind vollständig wieder herzustellen, indem diejenigen Bestimmungen des Grundgesetzes gestrichen werden, die zuvor vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden und die Grundsätze der Unabsetzbarkeit und der garantierten Amtszeit von Richtern, die Bestimmungen für die Struktur und Zusammensetzung der Leitungsorgane in der Justiz, sowie die Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden.“, so Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Gleichzeitig wird Ungarn aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Menschen, einschließlich der Angehörigen von Minderheiten, geachtet werden. „Falls die Empfehlungen nicht erfüllt werden, so sollen Maßnahmen nach Artikel 7 eingeleitet werden. Der Bericht fordert Rat und Kommission auf, in dem Fall, dass Ungarn die Empfehlungen nicht umsetzt, Maßnahmen gemäß Artikel 7 zu treffen.“, erläutert der Abgeordnete, der sich von Ratsseite eine Positionierung erwartet: „Dass der Europäische Rat die einzige EU-Institution ist, die sich nicht zu Wort gemeldet hat, ist bedenklich“.

Der heute im Innenausschuss behandelte Bericht fordert auch explizit die Einrichtung eines neuen Mechanismus zur wirksamen Umsetzung von Artikel 2 EUV, also die Einrichtung einer „hochrangige Gruppe Kopenhagen“, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedsstaaten die in Artikel 2 EUV festgehaltenen Werte wahren. „Es braucht keine Lex Ungarn, sondern Instrumente und Mechanismen, um die Einhaltung der Grundwerte in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union permanent zu überwachen und einzufordern, derzeit hat die EU keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung. Wichtig ist in dem Zusammenhang, die Rolle der Agentur für Grundrechte zu stärken“, so der Abgeordnete abschließend.

Klare Richtlinien zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger

Rund 15.000 Kinder und Jugendliche kommen jährlich ohne Begleitung aus Drittstaaten nach Europa. Die Ursachen für ihre Flucht nach Europa sind vielfältig. Für Kinder, die aus Krisengebieten flüchten und oft auch ihre Eltern verloren haben ist die Situation besonders schwer. Mit einem Initiativbericht zur „Lage von unbegleiteten Minderjährigen in der EU“, der gerade im Innenausschuss ausgearbeitet wird, will das Europaparlament ein Zeichen setzen.

Zum einen genießen unbegleitete Minderjährige in Europa nicht überall den besonderen Schutz und die Rechte, die sie aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit und der Gefahr Opfer von Ausbeutung und Missbrauch zu werden benötigen. Zum anderen besteht bereits eine Vielzahl von europäischen Rechtsakten unter anderem im Aufenthalts-, Asyl-  und Sozialrecht, die auch oder speziell auf unbegleitete Minderjährige Anwendung finden.

Hierbei kommt dem aktuellen Initiativbericht eine besondere Bedeutung zu. So soll die Kommission dazu aufgefordert werden, die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen durchzusetzen und zu stärken. Dabei müssen die besonderen Umstände von Kindern ohne Begleitung berücksichtigt werden. Neben einer Verbesserung der rechtlichen Lage soll die Kommission außerdem dazu aufgefordert werden, die verschiedenen, für unbegleitete Minderjährige bedeutsamen Aspekte der verschiedenen Verordnungen und Richtlinien in einem Handbuch zu bündeln. Dies würde es staatlichen Stellen, Hilfsorganisationen, sowie den unbegleiteten Minderjährigen selbst erlauben, mit allen in einem Band zusammengefassten, relevanten Bestimmungen zu arbeiten.

Auf der Basis des am Mittwoch, dem 20. Februar 2013 im Ausschuss vorgestellten Arbeitsdokuments, entstand der jetzt diskutierte Entwurfstext. Dieser wurde am Mittwoch, dem 24. April 2013 in den Ausschuss eingebracht und die Frist zur Einreichung schriftlicher Änderungsanträge endet am Dienstag, dem 07. Mai 2013. Die Abstimmung über den Initiativbericht ist für Juli 2013 geplant.

EU-Kaufrecht: Abänderungsanträge

Im Oktober 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor. Die Einreichfrist für Abänderungsanträge in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments zu dem heftig diskutierten Gesetzesvorschlag war letzte Woche. Hier Informationen zur Verordnung und die Abänderungsanträge, die Josef Weidenholzer im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingebracht hat.
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – What`s that?
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEKR) soll einen „optionalen“ Rechtsrahmen schaffen, welcher zwischen VerkäuferInnen und KonsumentInnen bei grenzüberschreitenden Käufen zur Anwendung kommt, sofern sich beide Seiten dafür entscheiden. Es könnte also entschieden werden das jeweilige nationale Recht anzuwenden oder eben ein eigenes Europäisches. In der Verordnung werden auch viele Klauseln festgelegt, die besonders für VerbraucherInnen von Bedeutung sind, beispielsweise betreffend Vertragskündigungen, Informationspflichten oder Rücktrittsrechten bei Täuschung.
Heftig kritisiert
Der Vorschlag wurde von vielen Verbraucherschutzorganisationen heftig kritisiert. In der Praxis würden lediglich die Unternehmen von einer Wahlfreiheit  profitieren. Sie können sich entscheiden unter dem GEKR zu operieren, während KonsumentInnen lediglich zustimmen oder ablehnen können. Österreich hat ein relativ hohes VerbraucherInnenschutzniveau. Im Vergleich würde es bei der Anwendung des Europäischen Kaufrechts zu einer Reihe von Nachteilen für die KonsumentInnen kommen. Die SozialdemokratInnen im Binnenmarktausschuss setzen sich daher dafür ein aus der Verordnung eine Richtlinie und aus dem „optionalen Instrument“ europäische Mindeststandards zu machen.
Vorschläge für höheren VerbraucherInnenschutz
Josef Weidenholzer hat sich in seinen Abänderungsanträgen vor allem darauf konzentriert ein höheres VerbraucherInnenschutzniveau in den Gesetzesvorschlag zu bringen. Hier stehen alle Änderungsvorschläge zum download zur Verfügung.
 
Übersicht: Common European Sales Law
Kommissionsentwurf: Verordnung über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht 
 

Berichterstattung zum 1. Mai (2. Mai 2013)

Oberösterreichische Nachrichten:

Krone:

Österreich:

Heute:

Datenschutzpaket für Europa: Kernelemente

Mal ehrlich? Die derzeitige Situation betreffend Datenschutz in Europa ist sehr unbefriedigend, der Handlungsbedarf groß: In allen 27 Mitgliedsstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften (in Deutschland und Österreich Datenschutz zum Beispiel relativ stark ausgeprägt, in englischsprachigen Raum (Großbritannien, Irland, …) kaum. Innerhalb Europa zeigt sich eine große Zersplitterung auch in den Verantwortlichkeiten, viele Ausnahmeregelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, etc..). Die derzeit uneinheitliche Rechtslage macht es möglich, dass sich Unternehmen wie Facebook in europäischen Ländern mit dem niedrigsten Datenschutz-Niveau niederlassen (z.b. Irland und Facebook). Das wäre nicht mehr möglich, da überall dieselben Datenschutz-Standards zu gelten haben.
Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die Neuregelung des Datenschutzes in Europa – bestehend aus einer Verordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und einer Richtlinie für Polizei- und Justizbereich präsentiert. Das Datenschutz-Paket ist eines der größten Gesetzes-Pakete, das derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird. Das Europaparlament setzt sich seit einem Jahr intensiv mit dem Paket auseinander. Es gilt als eines der am meisten seitens der „Industrie“ lobbiertesten und auch gleichzeitig als eines auch von NGOS und digitaler Zivilgesellschaft über soziale Netzwerke – v.a. Twitter (#EUdataP) meist kommentierten Pakete in der EU-Gesetzgebung überhaupt. Das so genannte „Datenschutz-Paket“ soll die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (die damals bei Einführung schon als veraltert galt) ersetzen und der EU-Gesetzgebung, wonach der Schutz der persönlichen Daten ein Grundrecht darstellt (Artikel 16 über die Arbeitsweise des Vertrages, Artikel 8 der Grundrechte-Charta) Rechnung tragen.  Am 18. Juni 2013 wird der Innenausschuss des Europaparlaments über das Paket abstimmen. Im Plenum des EU-Parlament soll das Paket noch in diesem Jahr verabschiedet werden (2013). Dann dauert es zwei Jahre bis die neuen Regeln in die Praxis umgesetzt werden. Kurz um: Die neuen Datenschutz-Standards werden im Idealfall ab 2015 Realität sein.
Kernelemente des Datenschutz-Pakets
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.  (Artikel 1)
Ein einheitlicher Datenschutz in ganz Europa und weltweit
Wenn die Verordnung erlassen wird, wird es ein EU-Datenschutzrecht sein, das die Unternehmen erfüllen müssen. Die neuen Regeln werden in der gesamten EU gelten – als auch für nicht EU-Unternehmen, die mit den Daten von europäischen BürgerInnen arbeiten (also z.b. ein US-Unternehmen mit Tochterfirma in Europa, etc..). Die Verordnung bringt höhere Datenschutzstandards – wie mit personenbezogenen Daten von EU-BürgerInnen in Europa und weltweit umgegangen werden darf. Für die Richtlinie sollen – sofern es beim Paketansatz bleibt – die gleichen Bestimmungen wie in der Verordnung gelten.
 „One Stop Shop“: Eine federführende Datenschutzbehörde
Die Verarbeitung von personenbezogen Daten durch ein Unternehmen, das in mehreren EU-Ländern ansässig ist, soll in Zukunft nur noch von einer „federführenden Datenschutzbehörde“ überwacht werden, derzeit sind – aufgrund der vielen unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen viele unterschiedliche Behörden zuständig. Die federführende Behörde eines Unternehmens ist im Allgemeinen die Datenschutzbehörde des Landes, in dem die Hauptniederlassung des Unternehmens liegt. Die Hauptniederlassung wird nach Kriterien, wie zum Beispiel, wo sich die zentrale Verwaltung eines Unternehmens befindet, wo Management-Entscheidungen getroffen werden, etc… bestimmt. Die federführende Behörde eines Bürger/In ist die des jeweiligen Wohnsitzes. Für BürgerInnen bedeutet das, dass sie ihre Beschwerden an die Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat richten können.
Sanktionen bei Datenschutzverletzungen  (Artikel 79)
Ein Verstoß gegen die neuen Datenschutzvorschriften soll mit einer Geldstrafe von bis zu € 1 Mio. oder 2% des weltweiten jährlichen Umsatz führen (Höchststrafe, geht es zum Bsp. Um die Weitergabe von sensiblen Daten im großen Stil). Die Strafen sind in der Verordnung nach drei Kategorien – je nach Schwere des „Verstoßes“ geregelt. Die „Schwere“ des Verstoßes soll von der jeweiligen Datenschutzbehörde festgelegt wird. Derzeit sind die Strafen sehr gering: Die maximale Geldstrafe in Großbritannien für eine Verletzung des Datenschutzrechts £ 500.000.  Der Lebensmittelkonzern Lidl musste im Jahr 2008 wegen der Bespitzelung von MitarbeiterInnen „nur“ 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Lidl hat einen Jahresumsatz von 30,85 Milliarden Euro. Bei Anwendung des Verordnungsvorschlags müsste das Unternehmen nun 617 Millionen Euro zahlen. Hier macht der neue Vorschlag einen großen Unterschied, was wichtig ist. Es ist nicht einzusehen, warum Unternehmen mit Datenschutzverletzungen Profit machen und sich dann mit Minimalstrafen frei kaufen.
Recht auf Benachrichtigung (Artikel 15)
Datenmissbrauch muss sowohl der Datenschutzbehörde und den betroffenen Personen mitgeteilt werden. Benachrichtigung sollte unverzüglich und, sofern möglich, innerhalb von 24 Stunden geschehen. Unternehmen müssen über angemessene Verfahren verfügen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Recht vergessen zu werden und Löschung (Artikel 17)
„Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung von sie betreffenden personenbezogenen Daten und die Unterlassung jeglicher weiteren Verbreitung dieser Daten zu verlangen“, Artikel 17. Personen haben das Recht, vergessen zu werden. Einzelpersonen haben das Recht auf die Löschung aller personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen „besitzt“. Dazu gehören alle Fotos und Links zu Kopien von personenbezogenen Daten, die im Internet zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder über Suchmaschinen gefunden werden können. Die Unternehmen müssen die Daten dauerhaft löschen – sofern nicht berechtigte Gründe bestehen, sie zu behalten.
Consent: Explizite Zustimmung
„Der für die Verarbeitung Verantwortliche trägt die Beweislast dafür, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für eindeutig festgelegte Zwecke erteilt hat“ (Artikel 7). Die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss von einer betroffenen Person mittels klarer Aussage oder über eine affirmative Handlung (zb.  Durch eine Zustimmung durch das Anklicken einer Zustimmungsbox auf einer Webseite). Die betroffene Person muss das Recht haben, ihre Zustimmung jederzeit widerrufen zu können. Bei der Verarbeitung der Daten eines Kindes unter 13 Jahren ausdrückliche Zustimmung der Eltern.
Privacy by Design/Privacy by Default
Unternehmen müssen ihre Angebote möglichst datensparsam konzipieren und mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen anbieten. Ein starkes Prinzip der Zweckbindung bedeutet, dass nur die Daten erhoben werden, die zur Erbringung des Dienstes benötigt werden. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Dienste anonym und unter Pseudonym zu nutzen. Webseiten-Anbieter sollen keine Nutzungsprofile erstellen dürfen, wenn NutzerInnen durch die Privatsphäre-Einstellungen ihres Internetbrowsers signalisieren, dass sie das nicht wollen.
Unabhängige Datenschutzbeauftragte
In öffentlichen Behörden und Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern, deren Kerngeschäft die Verarbeitungen von personenbezogen Daten betrifft und daher der regelmäßigen und systematischen Überwachung bedürfen es einen unabhängigeN DatenschutzbeauftragteN geben. Der Datenschutzbeauftragte muss in einem internen Register enthalten sein, das die Datenschutzbehörde kontrollieren darf.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Werden personenbezogene Daten elektronisch in einem strukturierten gängigen elektronischen Format verarbeitet, hat die betroffene Person das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der verarbeiteten Daten in einem von ihr weiter verwendbaren strukturierten gängigen elektronischen Format zu verlangen, Artikel 18.
Informationen: Gesammelte Änderungsanträge auf der Seite des EU-Parlaments

Die Festrede zum 1. Mai in Linz

Am 1. Mai versammeln sich tausende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf den Straßen, um eine gerechte Verteilung von Arbeit und Vermögen einzufordern. Bei den diesjährigen Maifern in Linz war Europa-Abgeordneter Josef Weidenholzer der Festredner am Linzer Hauptplatz, der mit seinen starken Worten viel Zustimmung bekam. Die gesamte Rede findet sich hier zum Download und Nachlesen. Eine Berichterstattung (mit Videoauszug von der Rede) findet sich auf ORF.at hier.

Festrede von Josef Weidenholzer:
„Es sind die Menschen, die mit ihrer Arbeit Werte schaffen“

Liebe Genossinnen und Genossen!
Für einen oberösterreichischen Sozialdemokraten gibt es keine größere Auszeichnung, als am 1. Mai am Linzer Hauptplatz reden zu dürfen. Ich danke der Linzer SPÖ dafür.
Dieser Platz ist ein historischer Platz. Hier veranstalten wir Sozialdemokraten seit über 90 Jahren unsere Maikundgebungen.   In guten und in schlechten Zeiten. Der heurige 1.Mai ist nicht leicht einzuordnen. Ja, im Vergleich zu früher geht es uns gut, aber immer mehr Menschen haben das Gefühl, dass es so nicht weitergehen wird. Viele Menschen haben Angst vor der Zukunft und sorgen sich um ihre Ersparnisse. Ja, wir sind mitten in der Krise und niemand weiß wie lange sie noch dauern wird. Und Gerade deshalb brauchen wir jetzt einen klaren Kurs, der auf einem klaren Urteil beruht. Diese Krise ist keine Staatsschuldenkrise, sie ist eine Krise des Finanzkapitals. Wir erinnern uns gut. Vor fünf Jahren ist die US-amerikanische Investmentbank Lehman Pleite gegangen und hätte beinahe das ganze Finanzsystem in die Luft gesprengt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben alle EU-Staaten kontinuierlich ihre Schulden abgebaut. Erst mit den Bankenrettungspaketen sind diese wieder angestiegen.  Wir waren es nicht, die über die Verhältnisse gelebt haben. Nein, es waren und sind die Finanzkreise die mit dem geborgten Geld ungehemmt spekuliert haben. Sogar auf den Zusammenbruch des Euro.
Den Menschen hat man in den letzten Jahrzehnten eingeredet:
dass man innerhalb kurzer Zeit viel verdienen
aus faulen Krediten neues Geld schöpfen kann,
dass man seine Alterssicherung am besten privat macht
und dass man sein Geld arbeiten lassen kann.

Liebe Genossinnen und Genossen!
Die Botschaft des 1.Mai heißt: Geld arbeitet nicht! Es sind die Menschen, die mit ihrer Arbeit Werte schaffen. Eigentlich sollte die Realwirtschaft zählen. Heute sind es aber die Finanzmärkte die den Kurs des Geschehens vorgeben. Tüchtigkeit und Fleiß zählen nicht mehr. Denken wir an das Schicksal der Firma Quelle in Linz. Da hat alles gepasst, der Betrieb war in Ordnung, bloß wollte der neue Eigentümer, Otto Versand, die Marke Quelle aus dem Spiel nehmen und über 1000 Menschen verloren ihre Arbeitsplätze. So passiert das laufend, überall in Europa. Wie Heuschrecken fallen Finanzinvestoren über gesunde Betriebe her. Einzig und allein wegen eines kurzfristigen Profits. In Sekundenbruchteilen werden gigantische Summen vernichtet. Viel zu lange haben wir uns von den Versprechungen blenden lassen, als Konsumenten, denen man Finanzprodukte aufgeschwatzt hat, oder als Kommunen, Gebietskörperschaften und Staaten, denen man die Lösung aller Finanzprobleme versprochen hat.  ….Auf diese Versprechungen fallen wir nicht länger hinein, liebe Genossinnen und Genossen!
Moralische Maßstäbe gelten nicht mehr. Außer einer guten Rendite, zählt nichts.  Die Gier macht die Menschen rücksichtslos und sie zerstört das Gemeinwesen. Sie macht die Armen ärmer und die Reichen reicher. Der Chef von Volkswagen hat im vergangenen Jahr 14,6 Millionen Euro verdient. Das sind 1,2 Mio Euro im Monat oder 40.000 am Tag. Soviel kann kein Mensch arbeiten. Das ist ungerecht und es führt zu einem neuen Klassenkampf, wo sich die obersten 10% immer mehr von der Mehrheit der Bevölkerung entfernen. Wir sagen Nein zu diesem Klassenkampf von oben und fordern Gerechtigkeit ein. Jetzt und Heute hier am Linzer Hauptplatz. Denn es kann und darf nicht sein, dass wir, die Mehrheit, mit dem erzwungenen Verzicht auf ein gutes Leben den Luxus einer kleinen, abgehobenen Elite finanzieren müssen. Das ist ungerecht, liebe Genossinnen und Genossen, und schädigt nachhaltig unsere Zukunftsperspektiven und die unserer Kinder und Enkelkinder. Wir leben in Zeiten des Umbruchs. Die Menschen sind verunsichert und wir alle wissen, dass es so nicht weitergehen kann. Aber Vorsicht: Es sind politische Rattenfänger unterwegs, die hemmungslos die Unzufriedenheit ausnutzen, um an die Macht zukommen, Macht um der Macht willen, so wie im Jahr 2000. Um sich dann die Taschen vollzustopfen. Wir kennen sie, die Grassers und Meischbergers. Auf der anderen Seite der Donau im Bierzelt redet sich im Moment gerade Strache wieder einmal um seinen Verstand und greift tief in die Schublade der Diffamierung, wirft Nebelgranaten, reißt die Dinge aus dem Zusammenhang und erklärt die, die sich nicht wehren können, zu Sündenböcken.
Liebe Genossinnen und Genossen!
In Zeiten der Krise hilft es nicht, wenn man wild um sich schlägt. Zorn und Hass sind schlechte Ratgeber. Was wir brauchen ist entschlossenes und zielgerichtetes Handeln. Unsere Ziele sind klar: Wir müssen die Macht der Finanzmärkte brechen. Die Banken müssen wieder das tun, was sie tun sollen: die Wirtschaft mit Geld versorgen und das Zocken den Kasinos überlassen. Die Realwirtschaft muss in den Mittelpunkt. Es muss sich lohnen, wieder in die Produktion zu investieren. Also Wiederaufbau einer starken Industrie in Europa statt Verlagerung der Arbeitsplätze in Billiglohnländer. Wir Linzer Sozialdemokraten haben es vorgezeigt, wie wichtig es ist die Industriearbeitsplätze zu sichern. Und es ist auch wichtig, die Menschen fair und gerecht zu entlohnen. Gerade am 1.Mai  sollen wir uns daran erinnern. Gute Entlohnung und solide soziale Absicherung sind die besten Garanten für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Das schlimmste ist die Arbeitslosigkeit, vor allem, wenn sie die Jugend betrifft.  Die Industriestadt Linz steht heute gut da, weil wir Arbeit haben und weil wir eine soziale Musterstadt sind und das muss auch so bleiben. Ein gut funktionierendes Gemeinwesen braucht eine verlässliche Finanzierung. Deshalb brauchen wir faire und gerechte Steuern, vor allem mehr vermögensbezogene Steuern. Es darf nicht sein, dass die Steuerlast fast ausschließlich von den Erwerbstätigen geschultert werden soll. Und es ist auch mehr als gerecht, wenn die, die am meisten profitiert haben, eben auch mehr zur Kasse gebeten werden: Deshalb ein Ja zur Millionärssteuer. Und: all jene, die sich ihrer Steuerpflicht entschlagen verdienen keinen Pardon. Bankgeheimnis hin oder her: Wir müssen konsequent sein und ohne wenn und aber alle Steueroasen trockenlegen.
Liebe Genossinnen und Genossen!
Wir haben nicht viel Zeit. Wir brauchen andere Mehrheiten: Auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Die meisten Dinge werden heute in Brüssel entschieden, im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im nächsten Jahr haben wir mit Martin Schulz einen glaubwürdigen Spitzenkandidaten. Mit ihm wird es uns gelingen, klar zu machen, wie wichtig ein Soziales Europa ist. In Brüssel ist ebenso entscheidend, dass in möglichst vielen Mitgliedsstaaten Sozialdemokraten regieren. Auch darum geht es bei den Nationalratswahlen im Herbst. Werner Faymann hat auf europäischer Ebene viel bewegen können. Obwohl Österreich ein kleines Land ist. Ohne ihn gäbe es keine Finanztransaktionssteuer und keine Aktivitäten gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Mit einer stärkeren SD könnten wir viel bewegen – in Österreich und in Europa. Es nützt nichts, wenn wir nur die guten Ideen, aber nicht die nötige politische Macht dahinter haben. Eines ist gewiss, wenn wir auf beinahe 100 Jahre 1.Mai auf dem Linzer Hauptplatz zurückblicken. Den Menschen ist es immer dann gut gegangen, wenn es der Sozialdemokratie gut gegangen ist, und: Der Sozialdemokratie ist es immer dann gut gegangen, wenn sie zu ihren Werten gestanden und die Sorgen der Menschen ernst genommen hat.
In diesem Sinn, liebe Genossinnen und Genossen,
Ein Hoch dem 1. Mai,
Es lebe die Sozialdemokratie!

 
 

1. Mai – Tag der Arbeit: Festrede in Linz

Gemeinsam mit Bürgermeister Franz Dobusch lädt Josef Weidenholzer zum Festzug am 1. Mai 2013 in Linz ein, um auf die Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung zu feiern und für Forderungen einzutreten, die zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und einer gerechten Entlohnung von ArbeitnehmerInnen führen. Dieses Jahr steht der Maiaufmarsch unter dem Motto „Gerechte Löhne – Millionärssteuer jetzt“.
PROGRAMM
9.00 Beginn des Maiaufmarsches, weggegangen wird im Bereich des Volksgartens
11.00 Reden zum ersten Mai von Bürgermeister Dobusch und Josef Weidenholzer

Armut, made in Europe. Gerechtigkeit, made in Austria
Kommentar von Josef Weidenholzer zu den Feierlichkeiten zum 1. Mai im Linz-Panorama
Wie viele arme Menschen kennen Sie? Keine? Sie irren sich, wir begegnen ihnen ständig. Wir erkennen sie nur nicht, denn in Österreich ist Armut oft unsichtbar.
Armut ist nicht gottgewollt. Deshalb ist es wichtig, die Ursachen zu verstehen. Der beste Weg, Armut zu verhindern sind gerechte Löhne und niedrige Arbeitslosigkeit. Es braucht eine solidarische Gemeinschaft, die auch für die Schwächsten da ist. Es geht nicht um Almosen, sondern um Gerechtigkeit und Gleichheit – jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darüber herrschte lange Einigkeit.
Leider sind uns die Christlich-Sozialen als Partner abhandengekommen und bekämpfen vehement den Einsatz für eine gerechtere Verteilung. In den konservativen Parteien wie der ÖVP geben schon längst die Neoliberalen den Ton an, die einen „Klassenkampf von oben“ führen: Sie kämpfen gegen eine Beteiligung der Superreichen, drücken die Löhne und zerstören den Sozialstaat. In Griechenland sind die Folgen am deutlichsten sichtbar: Die Armut explodiert.
Österreich steht trotz neoliberalen Abbau vergleichsweise gut da. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass „Gerechtigkeit, made in Austria“ zum Exportschlager wird und der gemeinsam erreichte Wohlstand gerecht verteilt wird.
Im Anschluss veranstalten die Kinderfreunde danach immer ein kleines Fest (mit Kinderbetreuung) und auch die Sozialistische Jugend Linz bietet ein Angebot für Jugendliche und Junggebliebene.

Ixquick – die Suchmachine, die Dich nicht verfolgt

Am Mittwoch, den 8. Mai 2013 präsentiert sich ixquick.com im Europäischen Parlament. Was ist iyquick? ixquick.com in den USA bekannt unter dem Namen Startpage  – ist die diskreteste Suchmaschine der Welt, die die privaten Daten der NutzerInnen nicht erfassen oder speichern. Im Jahre 2008 bekam ixquick vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx das erste Europäische Datenschutzgütesiegel EuroPriSe. Search Engine Watch hat Ixquick in den Jahren 2000, 2002 und 2004 als beste Meta-Suchmaschine der Welt ausgezeichnet.

Präsentation von ixquick
mit Alexander Hanff und Alex van Eesteren
am Mittwoch, 8. Mai 2013
von 14h00 bis 16h00
im EU-Parlament
(Raum: ASP 3H1)
mit Livestream

Weidenholzer will faire Bedingungen beim Datenschutz für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter stellte heute bei Pressekonferenz überfraktionelle Forderungen vor: „Wollen uns nicht von Lobbyisten vereinnahmen lassen“
Wien (OTS/SK) – Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz zu „EU-Datenschutzverordnung jetzt!“ im Europäischen Parlament in Brüssel präsentierte der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, eine überfraktionelle Initiative für einen verbesserten Datenschutz in Europa. „Bei der im Jänner 2012 von der EU-Kommission vorgestellten Datenschutzverordnung geht es jetzt in die heiße Phase. Lobbyisten versuchen die Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger auszuhebeln, das möchte ich verhindern“, sagt Weidenholzer. ****
Gemeinsam mit Joe McNamee, Executive Director von EDRi – European Digital Rights, gab es dazu mit Josef Weidenholzer (S&D) eine überfraktionelle Initiative mit Cornelia Ernst (Linke), Judith Sargentini (Grüne) und Baroness Sarah Ludford (Liberale). Weidenholzer: „Wir verlangen beispielsweise, dass es eine explizite Zustimmung geben muss, wenn NutzerInnen bei Angeboten wie Facebook & Co. private Daten der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen. Damit schaffen wir Klarheit für alle Seiten. Außerdem brauchen wir Recht auf Löschung der Daten.“ Die Standards für Datenschutz in Europa sind am Stand von Anfang der 1990er Jahre und stehen nun vor einer grundlegenden Modernisierung. (Schluss) bj/mp
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail: markus.wolschlager@europarl.europa.eu
~ Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, Tel.: 01/53427-275 http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493 ~
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0259 2013-04-25/14:14
251414 Apr 13