Bedenklich sind für den Mandatar vor allem die Ratsvorschläge hinsichtlich des Auskunftsrechts. „Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Statt bürokratischer Hürden müsse es vielmehr einen Ausbau des Auskunftsrechts geben. Notwendig wäre hier auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage, wie dies im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall sei.
Es gebe jetzt die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. So habe beispielsweise die Hotellerievereinigung davor gewarnt, in Google bezahlte Anbieter vor „tatsächlichen“ Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. „Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen“, so Weidenholzer. „Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf“, so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz ist.
Österreich hat einen generellen Vorbehalt gegen die ersten vier Kapitel mit insgesamt 37 Artikeln des EU-Datenschutzpakets eingelegt. Kritisiert wird dabei u.a., dass aus der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Firmen ab 250 Mitarbeitern lediglich eine Option geworden sei. Außerdem gibt es Bedenken gegen Datenhändler, die Datensätze verschiedenen Ursprungs zu persönlichen Profilen zusammenführen. Es handelt sich um Adressverlage, Kreditschutzverbände oder Bonitätsauskunftsbüros, die im organisierten Handel mit personenbezogenen Daten tätig sind. Befürchtungen gibt es schließlich über den „freien Fluss personenbezogener Daten“, der „unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz des Individuums betreffend die Verarbeitung seiner persönlichen Daten nicht beschränkt oder verboten wird“.
Am Dienstag hat auch der Deutsche Journalisten-Verband die Berliner Regierung aufgefordert, sich auf allen EU-Ebenen gegen den von der Ratspräsidentschaft vorgelegten Änderungsentwürfen der geplanten Verordnung zum Datenschutz auszusprechen. Der Entwurf durchlöchere jeden eigenständigen Schutz der Datenverarbeitung zu ausschließlich redaktionellen Zwecken.
Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter begrüßt „Generalvorbehalt“ Österreichs gegen Abschwächungen beim Datenschutz
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer warnt vor einer Verwässerung der Datenschutzreform in Europa. „Beim Justizministerrat am 6. Juni drohen Verschlechterungen beim Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Es ist ein gutes Signal des österreichischen Bundeskanzleramtes, mittels eines Generalvorbehalts hier den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Bedenklich sind für Weidenholzer vor allem die Ratsvorschläge bezüglich des Auskunftsrechts.
„Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürgerin, als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Für Weidenholzer soll das Auskunftsrecht ausgebaut werden und nicht über bürokratische Hürden verhindert werden. „Das Auskunftsrecht soll auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage enthalten, wie das im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall ist“, so der SPÖ-Europaabgeordnete.
Weidenholzer macht deutlich: „Wir haben nun die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. Das ist auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in Europa ein klarer Vorteil.“ So warnt etwa auch die Hotellerievereinigung davor, in Google bezahlte Anbieter vor „tatsächlichen“ Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. „Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen“, so Weidenholzer. „Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf“, so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Vebraucherschutz ist.
Dass wir ein zeitgemäßes Urheberrecht brauchen, zeigt sich nicht zuletzt an der Frage, inwiefern beeinträchtigte Menschen Zugang zu Büchern und anderen Werken haben. Über 95 Prozent der Veröffentlichungen in Büchern oder Zeitschriften in Europa sind nicht in Formaten verfasst, die Blinde und Sehbehinderte Menschen lesen können. Um diese zu ändern und um diese in Blindenschrift oder in maschinenlesbare beziehungsweise hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen von Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission zwar noch gegen einen solchen bindenden Vertrag zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten aus. Dass die Kommission ihre Einwände aber jetzt zurückgestellt hat und willig ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten und den verbindlichen WIPO-Vertrag zum Urheberrecht in Bezug auf Bücher und Druckerzeugnisse für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, ist für Josef Weidenholzer begrüßenswert. Denn Nichtdiskriminierung ist ein in Artikel 21 der Grundrechte Charta verankertes Grundrecht. Alle Menschen haben ein Recht auf Zugang zu Wissen, Büchern und Werken. Inwiefern die Kommission wirklich bereit ist, sich hier für grundlegende Änderungen einzusetzen wird sich bei der Konferenz in Marakesch im Juni zeigen, wo es darum geht den völkerrechtlich verbindlichen WUPO Vertrag zu verhandeln und zu unterzeichnen.
Presseaussendung: Weidenholzer/Regner: „Voller Zugang für Blinde und Sehebhinderte zu Werke in der EU“
Video zur Plenardebatte: Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte
Link auf Heise.de: „WIPO Konferenz soll Ausnahmen für Sehbehinderte absegnen“ (Dez. 2012)
Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete treten für transparente Verhandlungen ein, um ein „zweites ACTA zu verhindern“
Wien (OTS/SK) – Donnerstag Mittag stimmte das Europäische Parlament in Straßburg über den Entschließungsantrag zu Verhandlungen der EU mit den USA über ein Handels- und Investitionsabkommen ab. Jörg Leichtfried, Delegationsleiter der SPÖ-Europaabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel, macht deutlich: „Die engere Zusammenarbeit der größten Wirtschaftsmacht der Erde, der EU, mit der zweitgrößten Wirtschaftsmacht, den USA, bietet enorme Chancen. Wir könnten dann beispielsweise Standards setzen. Bei den Verhandlungen soll kein Themenbereich vorab aus den Verhandlungen ausgeklammert werden.“ Es muss aber, so der SPÖ-Europaabgeordnete, ein ganz besonderes Augenmerk auf die folgenden Inhalte gelegt werden:
– das Verhandlungsergebnis darf nicht zu Verschlechterungen der europäischen Arbeitsbedingungen führen, im Gegenteil: es soll Anstoß für Verbesserungen europäischer und amerikanischer ArbeitnehmerInnen sein;
– ein sensibler Umgang mit Agrarfragen muss gewährleistet sein;
– es darf zu keiner Aufweichung des Datenschutzes kommen;
– die Verhandlungen müssen transparent sein;
– die Verhandlungen dürfen auch nicht übereilt geführt werden.
Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, offizieller Vertreter der S&D-Fraktion zum Freihandelsabkommen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, macht einen fairen und offenen Umgang bei den Verhandlungen zur Grundvoraussetzung für ein mögliches Gelingen. „Ohne Transparenz droht ein zweites ACTA. ACTA ist ja unter anderem deshalb ‚gestorben‘, weil keine Zustimmung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit, und darum auch nicht im Parlament erzielt werden konnte.“ Weidenholzer kritisiert eine Ungleichbehandlung von InteressensvertreterInnen. So sollen WirtschaftsvertreterInnen im „Industry Advisory Committee“ Zugriff auf Vertragsentwürfe haben und zu diesen Stellung nehmen dürfen.
Das EU-Parlament und europäischen VerbraucherschützerInnen müssen sich hingegen auf Briefings durch die EU-Kommission verlassen. „Für mich steht fest: Das EU-Parlament und die Öffentlichkeit sollen die gleichen Dokumente erhalten, die auch das Advisory Committee bekommt. Zudem sollen VerbraucherschützerInnen und andere nicht-wirtschaftliche InteressensvertreterInnen ähnlich der Industrie, strukturell in die Verhandlungen eingebunden werden“, betonte Weidenholzer.
Utl.: Konzentration der Flüchtlinge in Nachbarstaaten kann instabile Lage zusätzlich gefährden
Heute, Donnerstag, wird im Europäischen Parlament über die Lage der Flüchtlinge in Syrien abgestimmt. „In unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in Syrien, spielt sich gegenwärtig eine der größten Tragödien der Gegenwart ab. Hunderttausende Menschen werden Opfer von Gewalttaten, verlieren ihr Hab und Gut und werden ihrer kulturellen und religiösen Identität beraubt“, betont der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Noch sei kein Ende dieses Dramas abzusehen, Tag für Tag machen sich tausende syrische Flüchtlinge auf den Weg in die Nachbarländer Libanon, Jordanien, Türkei und Irak. „Es ist daher zu begrüßen, dass die EU beträchtliche Mittel aufwendet, um den an Syrien angrenzenden Staaten dabei zu helfen, die gigantischen Flüchtlingsströme zu bewältigen, indem ein Mindestmaß an Grundversorgung bereitgestellt wird“, unterstreicht Weidenholzer, der darauf verweist, dass die Europäische Union rund 600 Millionen Euro an humanitärer Hilfe zugesagt hat und somit der größte Unterstützer von syrischen Flüchtlingen ist.
„Auf Dauer stellt die hohe Konzentration von Flüchtlingen allerdings ein Potential dar, das die instabile Lage in der Region zusätzlich gefährdet. Europa sollte daher auch ernsthaft das Ersuchen des UNHCR prüfen, inwieweit nicht auf dem Gebiet der Union – vor allem unter dem Titel der Familienzusammenführung – Kontingentflüchtlinge aufgenommen werden können“, so der Europaparlamentarier abschließend.
Utl.: Traschkowitsch: Der Rat muss endlich handeln!
Wien (OTS/SK) – Bei der gestrigen Aussprache im EU-Parlament zum Stockholm-Programm mahnten die SPÖ-EU-Abgeordneten Evelyn Regner und Josef Weidenholzer die seit langem im Rat liegende Antidiskriminierungsrichtlinie (KOM 2008/426), die den Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt vorsieht, ein. „Die Richtlinie ist längst überfällig und wird nur durch einzelne Mitgliedsstaaten blockiert. Mein Dank für diese Initiative gilt Evelyn Regner und Josef Weidenholzer, die sich im Europäischen Parlament stets dem Thema Diskriminierung und dem Auftreten gegen Homophobie und Fremdenfeindlichkeit einsetzen“, betonte Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratische Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Organisation), am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
„Um bei den Worten von Evelyn Regner und Josef Weidenholzer zu bleiben: Ein Herzstück des Stockholmer-Programms ist, alle Formen von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie zu bekämpfen. Im Aktionsplan gibt es zwar eine Reihe nicht-legislativer Maßnahmen zu Antidiskriminierung, auf die Zustimmung des Rates zur 2008 von der Kommission vorgelegten Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung warten wir noch immer“, erklärte Traschkowitsch.
„Die EU-Kommission nimmt enorme Anstrengungen auf sich um Diskriminierung in jeglicher Hinsicht, sowie Homophobie und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Daher ist es an der Zeit diese so wichtige Richtlinie, die als weiterer Baustein im Europäischen Haus zu sehen ist, im Rat beschließen zu lassen. Die Bekämpfung gegen Diskriminierung ist ein unaufhörlicher Prozess, dieser darf durch niemanden gestoppt werden, auch nicht durch einzelne egoistische Mitgliedsstaaten“, betonte Traschkowitsch. (Schluss) up/ah
~ Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, Tel.: 01/53427-275 http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493 ~
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0133 2013-05-22/11:41
221141 Mai 13
Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete unterstützen die notwendigen Ausnahmen im Urheberrecht
Wien (OTS/SK) – Bei den gestrigen Erklärungen des Rates und der Kommission im Straßburger Europaparlament zum Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte hat der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer einen „vollständigen Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte“ gefordert. „Nichtdiskriminierung ist eines der wichtigsten EU-Grundprinzipien. Die Möglichkeit, Zugang zu Büchern und anderen Sprachinhalten zu bekommen, bedeutet die Verwirklichung des Artikels 21 der EU-Grundrechtecharta für sehbehinderte Menschen. Für Blinde und Sehbehinderte bedeutet dies aber noch viel mehr: Der Zugang zu Büchern und Zeitschriften ist gleichzusetzen mit dem Zugang zu Wissen und Weiterbildung. Wie wir wissen, liegen nur 5 Prozent in zugänglichen Formaten vor – wir müssen aber 100-prozentigen Zugang gewährleisten“, sagte Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner macht deutlich: „Um die Texte in Blindenschrift oder in maschinenlesbare oder hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen vom Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission noch gegen einen solchen bindenden Vertrag aus. Dass sie ihre Einwände jetzt zurückgestellt hat und willens ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten zu unterstützen, ist sehr begrüßenswert.“ Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, will in weiterer Folge auch eine grundlegende Überarbeitung des „veralteten Urheberrechts“ erreichen.
Hintergrund: Der WIPO-Urheberrechtsvertrag ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen und bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.
Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Einmischungen von Regierungen in die Medien sollen jährlich EU-weit überprüft werden“
Wien (OTS/SK) – Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg den Bericht zur Freiheit der Medien in Europa angenommen. Der Bericht sieht vor, dass auf EU-Ebene der staatliche Einfluss auf die Medien in Zukunft besser überwacht und vergleichbar werden soll. „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auf Information kann nur durch Medienfreiheit und -pluralismus sichergestellt werden. Hier besteht in der gesamten Union noch Nachholbedarf“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. „Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die die Freiheit der Medien und Pluralismus gewährleisten.“ ****
Miteinbezogen im Bericht sind – auf Antrag Weidenholzers – nicht nur die traditionellen Medien, sondern auch die Medienfreiheit im Internet. Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, erläutert: „Zur Medienfreiheit gehört auch das ungehinderte Recht der Menschen, sich mittels neuer sozialer Medien ungehindert Zugang zu Informationen zu verschaffen und sich über politische Vorgänge auszutauschen. Es braucht daher Maßnahmen, die die Freiheit des Internet stärken und nicht einschränken. Demokratische Grundfreiheiten – beispielsweise das Verbot von Vorzensur, Rede- und Versammlungsfreiheit oder die Wahrung des Briefgeheimnisses und der Privatsphäre – müssen daher auch im Internet erhalten bleiben.“
Für den SPÖ-Europaabgeordneten ist das auch eine Frage des Zugangs. Zur Medienfreiheit gehöre es auch, dass alle Menschen Zugang zu Medien haben und zu erschwinglichen Preisen effektiv über Internetverbindungen verfügen bzw. Zugang dazu haben. „Die bewusst herbeigeführte Drosselung der Flatrate wie dies gegenwärtig die deutsche Telekom praktiziert, stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Netzneutralität dar“, sagt Weidenholzer.
Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Einmischungen von Regierungen in die Medien sollen jährlich EU-weit überprüft werden“
Wien (OTS/SK) – Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg den Bericht zur Freiheit der Medien in Europa angenommen. Der Bericht sieht vor, dass auf EU-Ebene der staatliche Einfluss auf die Medien in Zukunft besser überwacht und vergleichbar werden soll. „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auf Information kann nur durch Medienfreiheit und -pluralismus sichergestellt werden. Hier besteht in der gesamten Union noch Nachholbedarf“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. „Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die die Freiheit der Medien und Pluralismus gewährleisten.“
Miteinbezogen im Bericht sind – auf Antrag Weidenholzers – nicht nur die traditionellen Medien, sondern auch die Medienfreiheit im Internet. Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, erläutert: „Zur Medienfreiheit gehört auch das ungehinderte Recht der Menschen, sich mittels neuer sozialer Medien ungehindert Zugang zu Informationen zu verschaffen und sich über politische Vorgänge auszutauschen. Es braucht daher Maßnahmen, die die Freiheit des Internet stärken und nicht einschränken. Demokratische Grundfreiheiten – beispielsweise das Verbot von Vorzensur, Rede- und Versammlungsfreiheit oder die Wahrung des Briefgeheimnisses und der Privatsphäre – müssen daher auch im Internet erhalten bleiben.“
Für den SPÖ-Europaabgeordneten ist das auch eine Frage des Zugangs. Zur Medienfreiheit gehöre es auch, dass alle Menschen Zugang zu Medien haben und zu erschwinglichen Preisen effektiv über Internetverbindungen verfügen bzw. Zugang dazu haben. „Die bewusst herbeigeführte Drosselung der Flatrate wie dies gegenwärtig die deutsche Telekom praktiziert, stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Netzneutralität dar“, sagt Weidenholzer.