Lobbyplag-Ranking: Österreich setzt sich für starken Datenschutz ein!

 
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Sicherung der Grundrechte unbegleiteter Minderjähriger

(Foto zeigt Joe Weidenholzer und Hannes Swoboda mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Pakistan und Afghanistan)

Um den aktuellen Initiativbericht zur „Lage von unbegleiteten Minderjährigen in der EU“ inhaltlich zu verbessern, hat Josef Weidenholzer gemeinsam mit Birgit Sippel, einer deutschen Kollegin im Innenausschuss, eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht.

Diese zielen vorranging darauf ab, die vom Parlament geforderten Verbesserungen der Situation von unbegleiteten Minderjährigen in der EU genau zu definieren. So fordern die beiden Abgeordneten, dass vor allem die Grundrechte unbegleiteter Minderjähriger gewahrt werden.

Dazu gehört, dass sie in der EU zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen dürfen und dass sie eine gesundheitliche Grundversorgung sowie adäquaten Rechtsbeistand erhalten.

Die Bearbeitung von Asylanträgen soll schnell und mit Vorrang geschehen, wobei Daten, die über unbegleitete Minderjährige nur unter strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zwecks der Verbesserung der Lage von unbegleiteten Minderjährigen erhoben werden sollen.

Zwar soll die Familienzusammenführung ein wesentliches Ziel sein, jedoch dürfen unbegleitete Minderjährige nicht in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihre körperliche und seelische Unversehrtheit nicht gewährleistet werden kann. Auch soll die Verantwortung eines Mitgliedsstaates nicht an der Staatsgrenze enden, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger zurückgeschickt wird.

Eine Liste mit allen von Birgit Sippel und Josef Weidenholzer eingereichten Änderungsanträgen findet sich hier.

Weidenholzer und Sippel: Auch Russland braucht keine Fluggastdaten!

Utl.: SPÖ- und SPD-Europaabgeordnete wollen anlasslose Speicherung von Daten verhindern
Wien (OTS/SK) – Anlässlich der bekanntgewordenen Pläne Russlands, ab 1. Juli Fluggesellschaften, die russisches Gebiet überfliegen oder dort landen oder starten, per Dekret dazu zu verpflichten, den russischen Behörden Daten der Passagiere zu übermitteln, erklärt der SPÖ-Europamandatar Josef Weidenholzer: „Russland ist nur der nächste in einer immer länger werdenden Reihe von Staaten, die diese Daten haben wollen. Die Europäische Kommission hat es versäumt, hier rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.“ ****
„Die Kommission darf sich in dieser Frage von Russland nicht erpressen lassen“, so Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der deutschen Sozialdemokraten: „Vor weiteren Verhandlungen über Visaerleichterungen mit der russischen Föderation muss die Regierung das Dekret über die Fluggastdatensammlung zurücknehmen!“
Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, erinnert an das Abkommen mit den USA und Kanada. Erst im April hatte der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten den Plänen, auch in Europa ein verbindliches Speicherungssystem zu installieren, eine Absage erteilt: „Die Gründe, aus denen diese Maßnahmen abzulehnen sind, sind immer dieselben, egal ob es um Russland, Kanada, die EU oder Südkorea geht: Eine anlasslose Speicherung von persönlichen Informationen ist unverhältnismäßig, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wiegen schwerer.“
Am kommenden Montag wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg voraussichtlich den Vorschlag über ein europäisches Fluggastdatensystem in den zuständigen Innenausschuss zurückverweisen. Weidenholzer und Sippel, die sich in ihrer politischen Arbeit für Datenschutz und Rechte der Bürgerinnen und Bürger starkmachen, lehnen diesen Richtlinien-Vorschlag weiterhin entschieden ab. „Es wäre begrüßenswert, wenn die Ablehnung des europäischen Fluggastdatensystems durch den Innenauschuss am 24. April erneut bestätigt würde. Dies wäre auch ein starkes Signal in Richtung der russischen Pläne zur massiven Datensammlung europäischer Bürgerinnen und Bürger“, sind sich die beiden sozialdemokratischen Europaabgeordneten einig.

Weidenholzer: Neuer EU-Kommissar für Verbraucherschutz lässt auf Verbesserungen für Konsumenten hoffen

Utl.: Mit Neven Mimica wurde ein überzeugter Europäer nominiert
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer begrüßt die Entscheidung der Kommission, ein eigenes Ressort für Verbraucherschutz zu schaffen. „Ich erwarte mir, dass die europäischen Verbraucherschutzstandards ausgeweitet werden und die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten Vorrang haben. Dafür ist eine enge Kooperation mit den gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern wichtig“, kommentiert Weidenholzer das gestrige Hearing von Neven Mimica im verantwortlichen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament. ****
Der Sozialdemokrat Neven Mimica wurde vom jüngsten EU-Mitgliedstaat Kroatien als Kommissionsmitglied vorgeschlagen und kann sein Amt ab 1. Juli antreten, sofern er von Parlament und Rat bestätigt wird. Zurzeit ist Mimica stellvertretender Premierminister in Kroatien, zuständig für Außenbeziehungen und europäische Integration. „Mit Neven Mimica wurde ein überzeugter Europäer für die Verbraucherschutzagenden der Europäischen Union nominiert. Er hat in seinem Hearing betont, dass der Markt für die Menschen arbeiten soll und nicht umgekehrt. Dieser Ansatz lässt Positives für seine weitere Arbeit erwarten“, betont Weidenholzer, stv. Mitglied im IMCO. Bisher lagen die Verbraucherschutzagenden gemeinsam mit dem Gesundheitsbereich beim maltesischen Kommissar Tonio Borg.

FSG Besuch im Parlament

Den FSG (Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) Steyr trieb es vergangene Woche nach Brüssel. Im Rahmen ihrer Exkursion trafen sie am Donnerstag, den 30. Mai Europaabgeordneten Josef Weidenholzer im Europäischen Parlament.
Nach einer Führung durch das Haus hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit mit Michaela Kauer, Leiterin des Verbindungsbüros der Stadt Wien in Brüssel, Jutta Steinruck, SPD- Europaabgeordnete und Vertreterin des deutschen Gewerkschaftsbundes sowie mit Josef Weidenholzer zu diskutieren.

 
Die angeregte Diskussion umfasste viele europäische Themenbereiche – von regionaler Interessensvertretung in Brüssel, über Maßnahmen hinsichtlich der Wirtschaftskrise bis hin zur Datenschutzgrundverordnung war alles dabei. Betont wurde von allen DiskutantInnen wie wichtig BesucherInnengruppen für den politischen Austausch zwischen BürgerInnen und Parlamentsmitgliedern ist.

Nach einem Mittagessen in der Parlamentskantine stand ein Besuch in verschiedenen parlamentarischen Ausschüssen an. In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wurde der Europäische Drogenbericht 2013 vorgestellt, während im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Stand der Dinge und nächste Schritte des Dienstleistungssektor-Binnenmarktes diskutiert wurde. Abgerundet wurde Parlamentstag noch durch einen Besuch im Parlamentarium.
 

Sie haben auch Interesse eine Exkursion ins Europäische Parlament zu machen? Nähere Informationen gibt es hier.

EU-Datenschutz – Weidenholzer: Europa kann globale Standards setzen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter gegen Abschwächungen im Datenschutz
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer warnte heute, Dienstag, in einem gemeinsamen Pressegespräch mit den Datenschutzaktivisten Max Schrems und Andreas Krisch vor einer Verwässerung der Datenschutzreform in Europa. Anlässlich des bevorstehenden EU-Ministerrats der Justiz- und Innenminister am 6. Juni zur EU-Datenschutzreform drohen Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. „Wir haben mit dem derzeit im Innenausschuss verhandelten Datenschutzpaket die einmalige Chance, bestehende Regelungen zum Datenschutz aus dem Jahre 1995 an die heutige Zeit anzupassen und neue globale Standards zu setzen“, betonte Weidenholzer. ****
Leider gebe es im Rat starke Tendenzen, das Datenschutzpaket zu verwässern, es drohe daher die Gefahr dass es hinter das Niveau von 1995 zurückfällt. Österreich, Schweden, Frankreich und einige andere Staaten haben daher gegen dieses Datenschutz-Paket einen Generalvorbehalt eingelegt. „Es ist ein überaus positives Signal, dass das österreichische Bundeskanzleramt, mittels eines Generalvorbehalts mehr Rechte im Internetzeitalter einfordern will“, zeigt sich Weidenholzer erfreut. Ein guter Datenschutz sei auch im Sinne der Wirtschaft. „Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in Europa und bringt klare Vorteile mit sich“, betonte der Europaabgeordnete. So habe beispielsweise die Hotellerievereinigung davor gewarnt, dass Google bezahlte Anbieter vor tatsächlichen Suchergebnissen reiht, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung sei.
Max Schrems betonte, dass es ein Grundrecht auf Datenschutz gebe. „Circa 500 Abänderungsanträge, die im EU-Parlament eingebracht wurden, stehen jedoch im Widerspruch mit Artikel 8 der Grundrechte-Charta“, so Schrems. Dieser Artikel garantiert den Schutz personenbezogener Daten. Auch der Vorsitzende der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRi (Eurpean Digital Rights) Andreas Krisch sieht die Entwicklung im Bereich des Datenschutzes kritisch. „Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist eine sehr heikle Angelegenheit. Daher braucht es gute gesetzliche Regelungen die keine Schlupflöcher bieten“, betonte Krisch. „Der virtuelle Raum ist noch nicht zur Gänze erschlossen. Daher müssen wir gemeinsam nach Lösungen suchen und keine parteipolitischen Diskussionen führen, um den Internetnutzern mehr Sicherheit zu geben“, sagte Weidenholzer.

Dienstag, 4. Juni – Pressegespräch mit SPÖ-EU-Abgeordnetem Weidenholzer: „Wo steht die EU-Datenschutzreform?“

Wien (SK) Anlässlich des bevorstehenden EU-Ministerrats der Justiz- und Innenminister am Donnerstag nimmt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) gemeinsam mit Datenschutzaktivist Max Schrems (europe-v-facebook.org)  zur EU-Datenschutzreform, dessen Kernelemente und Bedeutung, Stellung.
 
Im Jänner 2012 hat die Europäische Kommission das Datenschutzpaket präsentiert, mit dem der Datenschutz in Europa vereinheitlicht und gestärkt werden soll. Im Europäischen Parlament sind dazu mehr als 4000 Abänderungsanträge eingegangen, die zurzeit für die Abstimmung im Innenausschuss des Europaparlaments vorbereitet werden. Gleichzeitig befasst sich der Rat der Justiz- und Innenminister mit dem Paket, die Position der Mitgliedstaaten zu den ersten vier Kapiteln der Reform wird er diese Woche bei der Ratssitzung abschließen. Österreich, Schweden, Frankreich und einige andere Staaten haben dagegen einen Generalvorbehalt eingelegt.
 
Zeit: Dienstag, 4. Juni 2013, 09.00 Uhr
Ort: SPÖ Stützpunktzimmer, Parlament
 
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.

Neues von der Konzessionsrichtlinie

Bei den informellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und den Mitgliedsstaaten zeichnet sich ein Kompromiss im Wasserbereich ab.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wurde in den vergangenen Monaten in den parlamentarischen Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und abgeändert. Am 24. Jänner 2013 stimmte der zuständige Binnenmarktausschuss schließlich darüber ab. Derzeit laufen informelle Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission um die endgültige Fassung der Richtlinie festzulegen. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden für Juni/Juli erwartet. Das Plenum des Europäischen Parlaments soll voraussichtlich im Oktober diesen Jahres darüber abstimmen.
Kompromiss im Wasserbereich
Auf den endgültigen Ausgang der informellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament muss noch gewartet werden. Allerdings zeichnet sich ein Kompromiss für den Wassersektor ab: Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung müssen bei Vergaben an öffentliche Unternehmen voraussichtlich nicht ausgeschrieben werden. Nach heftiger Kritik und dem großen Erfolg der europäischen BürgerInneninitiative „right2water.eu – Wasser ist ein Menschenrecht“ ist die Wahrscheinlichkeit für einen Kompromiss groß. Die 80%-Umsatzgrenze im Wasserbereich soll in Mehrspartenunternehmen getrennt von den anderen Bereichen berechnet werden. Die öffentlichen Unternehmen haben bis 2020 Zeit ihre Rechnungslegung entsprechend zu ändern.
Wo lag das Problem?
Dienstleistungskonzessionen werden im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung vergeben. Entscheiden sich Gemeinden nun dafür, Leistungen der Daseinsvorsorge über öffentliche Unternehmen zu erbringen, würde die Konzessionsrichtlinie zur Anwendung kommen: Eine Ausnahme bei der Vergabe an verbundene Unternehmen ist nur dann möglich, wenn mindestens 80% des Umsatzes eben jenes Unternehmens aus der Erbringung von Dienstleistungen für die Gemeinde stammen. Dies ist für die meisten Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind aber nicht möglich, da es sich meist um sogenannte Mehrspartenunternehmen handelt (z.B. deutsche Stadtwerke, Linz AG). Diese erbringen beispielsweise Leistungen im Bereich des Wassers, der Abfallbeseitigung, des öffentlichen Verkehrs, sowie der Energieversorgung. Bei der Berechnung, wie viel Prozent des Umsatzes nun für die Gemeinde erbracht wird (erforderlich sind 80%), wird aber nicht nur der Umsatz im Wassersektor herangezogen, sondern der Gesamtumsatz. Also auch der Umsatz von Leistungen die an Private erbracht werden, wie z.B. im liberalisierten Energiesektor. Bei der Vergabe der Wasserversorgung an diese Mehrspartenunternehmen müsste laut Richtlinienentwurf also europaweit ausgeschrieben werden.
Kritik am Vorschlag
Die Konzessionsrichtlinie ist Teil einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene. Die öffentliche Auftragsvergabe wird durch eine Novellierung zweier bestehender Richtlinien reformiert, während die Richtlinie zur Konzessionsvergabe auf europäischer Ebene einen ganz neuen Bereich regelt. Es geht dabei um die Schaffung einheitlicher Regelungen für das Instrument der Konzessionsvergabe, welches bei öffentlichen Auftraggebern zunehmend beliebt ist.
Die sozialdemokratische Fraktion konnte im Ausschuss noch einige Verbesserungen an der Kommissionsvorlage vornehmen. Allerdings weist die Richtlinie noch viele Schwachstellen auf. Die Konzessionsrichtlinie sieht eine europaweite Ausschreibungspflicht, unter anderem für Dienstleistungskonzessionen vor. Die Richtlinie führt zwar zu keiner Privatisierungspflicht, allerdings wird die öffentliche Leistungserbringung durch das komplexe Regelwerk erschwert. Die drei zentralen Kritikpunkte umfassen:
– Die Richtlinie in ursprünglicher Form würde interkommunale Kooperationen, sowie Vergaben an öffentliche Unternehmen massiv erschweren (insbes. Art. 11 und 15 der Richtlinie).
– Die Komplexität der Richtlinie würde für viele Gemeinden einen Mehraufwand an Bürokratie und hohe Rechtsberatungskosten verursachen
– Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (bspw. die Wasserversorgung) fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Weitführende Informationen
Die wichtigsten sieben Fragen und Antworten zur Konzessionsrichtlinie finden Sie hier.
 
 

Weidenholzer: "Europa braucht eine Cloud-Computing-Strategie"

Utl.: Binnenmarkt-Ausschuss stimmt für Netzneutralität und Datenschutz in der Wolke

Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat heute als Chefverhandler der S&D-Fraktion zu Cloud-Computing einen wesentlichen Fortschritt bei der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments in Brüssel erzielen können. „Cloud-Computing bietet eine große Chance für Europas Wirtschaft“, so Weidenholzer. Im September 2012 hat die EU-Kommission eine Strategie bezüglich Cloud-Computing in Europa präsentiert. „Das war längst notwendig, denn Europa hat das Cloud-Computing bisher verschlafen. Mit dem heutigen Bericht fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa vorzulegen“, erläutert der SPÖ-Europaabgeordnete.****


Weidenholzer, S&D-Chefverhandler und Mitglied im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagt: „Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Strategie zu Cloud-Computing in Europa ist zumindest ein Anfang. Derzeit stellen sich aber noch eine Reihe von Probleme: Einerseits geben die IT-Riesen den Ton an, alternative AnbieterInnen haben kaum eine Chance. Gleichzeitig wird der Schutz der Daten in der Cloud alles andere als gewährleistet. Aus diesen und vielen anderen Gründen ist es wichtig, verpflichtende gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa zu erarbeiten, denn die vorgelegte Strategie der Kommission nicht genug.“


Heute wurden daher folgende Hauptforderungen beschlossen: * Netzneutralität und Internet als Grundrecht für alle EuropäerInnen als Voraussetzung für Cloud-Computing; * Datenportabilität: Der Wechsel zu anderen Anbietern sollte für Verbraucher kostenfrei und ohne Datenverlust jederzeit möglich sein; * Höchste Datenschutzstandards in der Cloud – auch US-Anbieter müssen sich an Europäische Standards halten; * Beschleunigter und verstärkter Einsatz des Cloud-Computing in allen Bereichen der Wirtschaft (ist kostensparsam und Energie schonend)


Weidenholzer brachte sich vor allem beim Datenschutz stark ein. „Ein angenommener Antrag sieht etwa vor, dass Anbieter von Cloud-Diensten in Fällen, in denen sie durch Urteile von Gerichten oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eines Drittstaates zur Offenlegung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger aufgefordert werden, unverzüglich die zuständige Datenschutzbehörde benachrichtigen und von ihr die Übertragung der Daten genehmigen lassen müssen“, so Weidenholzer.

Post aus Lateinamerika: Datenschutz

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen aus Lateinamerika haben sich zusammengeschlossen, um für einen starken Datenschutz in Europa aufzutreten und haben den Mitgliedern des Innenausschusses im Europaparlament einen Brief geschrieben, den wir hier gerne teilen. Hier der Brief auf Englisch zum Download: Brief auf Englisch.
Dear Members of the European Parliament of the Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee,
„We are a group of digital and civil rights organisations throughout Latin America, writing to express our full support for your efforts to update, harmonise and strengthen data protection laws in the European Union, through the European Commission’s proposal for a General Data Protection Regulation (COM(2012)11) (“The Regulation”).“

The European Union is a global standard setter. Its privacy and data protection legal framework, in particular the 1995 Data Protection Directive (95/46/EC), has served as a source of great inspiration throughout Latin America. The Regulation therefore has the potential to become the global benchmark on the protection of personal data.
As privacy and data protection are one of the cornerstones of free speech, it is absolutely crucial that the European Union keep in mind the impact that the Regulation will have in countries outside this zone. In fact, data protection laws in Latin American countries are heavily inspired in the diverse legal instruments from countries that are members of the European Union, and therefore, the current discussions regarding the Regulation will certainly impact the data protection levels in Latin America.
We would like to point your attention to four very critical aspects of the Regulation that must be addressed in order to ensure adequate protection of the fundamental rights of individuals in the European Union and around the world.

1. The protection of all personal information, without diluting the concept through „pseudonymisation“
Given rapid advancements in the processing of data, it is not always necessary for a data controller to be able to identify a specific person in order to make decisions that impact on their exercise of the right to data protection, also known in some countries as the right to “informational self­determination”. This should be reflected in the definition of “data subject” in Article 4 (1) (i.e. the individual whose personal data is processed) by including the aspect of “singling out”.
Furthermore, a definition of “anonymous data” should be avoided, since such a definition would increase the risk of creating loopholes and grey legal areas, and that from a practical point of view the safety of stored data cannot be guaranteed through anonymization procedures. We strongly caution against the inclusion of pseudonymous data, as this concept could easily dilute the effective protection of personal data through establishing new intermediate categories between “personal data” and non­personal data.

2. Recognition that every individual affected by the Regulation has the right to effectively control his or her personal information
This right includes ensuring explicit, strong and informed consent for processing of our personal data (Article 4(8)) and effective data portability in order to promote competition, reduce „lock­in“ and achieve informational self­determination (Article 18).
3. Avoid exceptions that could undermine the effectiveness of the Regulation
In particular in Article 6 of the Regulation, one of the six legal grounds for processing personal data, the data controller’s „legitimate interest“, is a dangerous loophole that must be amended in order to truly enable individuals control over their personal data. What was originally meant to be a narrow exception has now become the standard justification for many companies’ processing of personal data.
In order to reverse this trend, additional safeguards are needed. The “legitimate interest” clause should only be allowed as a measure of last resort (namely when no other legal ground for data processing exists). It should also be justified and communicated to the public before it is used.

4. Protection against secretive profiling of citizens, both on­ and offline
The general prohibition should apply to all kinds of profiling, both online and offline. It is also essential to recognise that online identifiers are personal data, as they can “single out” individuals, even if these individuals cannot be named. Suitable safeguards should be put into place in Article 20 and throughout the Regulation. For example, citizens should also have the right to be provided meaningful information about the logic behind the profiling.
The Regulation will further the trend to encourage countries and companies around the world to improve their privacy standards, thereby improving free speech and democracy globally. We need strong, harmonised
data protection standards in order to protect our right to informational self­determination and foster trust among consumers and Internet users.
The organizations signing this letter, together with expressing our support to the efforts to update,
harmonize and strengthening the data protection laws in the European Union, express their hope for the Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee of the European Parliament continues the European legacy as a global standard setter and protecting fundamental rights across Latin America and the world.

Unterstützende Organisation:
Ageia Densi (http://www.ageiadensi.org/) ­ Argentina
Asociacio?n Paraguaya de Derecho Informa?tico (APADIT) (http://apadit.wordpress.com/) ­
Paraguay Asociacio?n por los Derechos Civiles (http://www.adc.org.ar) ­ Argentina
Centro de Tecnologi?a y Sociedad, Fundacio?n Getulio Vargas (http://direitorio.fgv.br/cts) ­
Brazil Fundacio?n Vi?a Libre (http://www.vialibre.org.ar) ­ Argentina
Identidad Robada (http://www.identidadrobada.com/) ­ Argentina
ONG Ci?vico (http://ongcivico.org/)­ Chile
ONG Derechos Digitales (http://www.derechosdigitales.org) ­ Chile
Son Tus Datos (http://sontusdatos.org) ­ Mexico