Pressefrühstück: Time to protect netneutrality!

SPÖ-Europaabgeordneter fordert auf Pressekonferenz in Brüssel gemeinsam mit CDU-Europaabgeordneter Sabine Verheyen europaweite Regelung, EU-Kommissarin Neelie Kroes solle den Worten Taten folgen lassen.

Video zum Pressefrühstücks:

Hier geht’s zum Presse-Echo

http://derstandard.at/1371170557434/EU-Parlamentarier-draengen-auf-Netzneutralitaet
http://www.computerwelt.at/news/wirtschaft-politik/e-government/detail/artikel/netzneutralitaet-ist-eu-parlamentariern-ein-anliegen/
http://www.krone.at/Digital/EU-Parlamentarier_rufen_zu_neutralem_Internet_auf-Privatstrasse_WWW-Story-366538
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz „Netzneutralität jetzt“ im Europäischen Parlament in Brüssel bekräftigten die beiden Europaabgeordneten Josef Weidenholzer (SPÖ) und Sabine Verheyen (CDU) die Notwendigkeit eines freien Netzes und eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität auf EU-Ebene. „EU-Kommissarin Neelie Kroes muss jetzt einen Vorschlag vorlegen, um Innovationen zu sichern. Die Drosselung des Internets und die bewusste Diskriminierung von Diensten wie beispielsweise Skype oder Torrent gehen zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen sein, wo sie sich informieren und welche Unterhaltungs-Angebote sie annehmen. Ein vorgegebenes Medien-Menü passt auch nicht in das 21. Jahrhundert“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. „Ich fordere, dass EU-Kommissarin Neelie Kroes bis September einen Legislativvorschlag vorlegt, um die Neutralität des Netzes in Europa zu gewährleisten und sichern. Transparenzvorschriften reichen nicht aus.“
Weidenholzer macht klar: „Netzanbieter haben nicht das Recht, darüber zu entscheiden, welche Daten bei ihren Kunden und Kundinnen ankommen und welche nicht. Es ist nicht ihre Aufgabe zu werten, bestimmte Dienste zu priorisieren, zu verlangsamen oder sogar zu blocken. Auf EU-Ebene braucht es dazu jetzt eine einheitliche Regelung.“
Die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen erläutert: „Entscheidend ist, dass wir auf europäischer Ebene Netzneutralität gesetzlich festschreiben, um zu verhindern, dass schnelle Breitbandnetze zu Privatstraßen für einige wenige Diensteanbieter gemacht werden.“ Verheyen ist Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments zum Internet Governance Forum und nahm 2009 an den Trilogverhandlungen zum Telekom-Paket teil. „Netzbetreiber darf es nicht ermöglicht werden Marktzutrittsschranken aufzubauen, um eigene Inhalte oder Anwendungen von Drittanbietern gegen Entgeld bevorzugt zu übermitteln. Die Entwicklung neuer Dienste braucht einen fairen Wettbewerb!“, so Verheyen.
Weidenholzer: „Nur wenn ein gleichberechtigter und universeller Zugang zu Internetangeboten gewährt ist, können Menschen partizipieren. Für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes ist ein offenes und zugängliches Netz die wichtigste Voraussetzung für Wachstum und Innovation.“ Dass eine gesetzliche Verankerung möglich ist, zeigt das Beispiel Niederlande, wo seit 2011 die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben ist: „Internet und Netze sind grenzüberschreitend. Es hat keinen Sinn wenn jedes Land eigene Regelung hat, wir brauchen EINE europaweite gesetzliche Regelung.“, sind sich die beiden Abgeordneten einig.
 

Großer Erfolg bei der Wasserversorgung

Einen großen Erfolg konnte die erste erfolgreiche Europäische Weiterlesen

Grundrechtssituation in Ungarn: Bericht

Am 19. Juni 2013 hat der  Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den bericht zur „Grundrechtssituation in Ungarn“ abgestimmt. Der bericht wurde mit breiter Mehrheit angenommen: 31 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 19 dagegen, es gab acht Enthaltungen. Die starke Mehrheit für den Beschluss zeigt, dass auch Mitglieder der Europäischen Volkspartei und Konservative besorgt über die Lage in Ungarn sind. Kern des Beschlusses ist, dass die Situation in Ungarn weiter unter Beobachtung der EU steht und der Druck auf die ungarische Regierung erhöht wird. Der Bericht stellt die Tendenz zu Grundrechtsverletzungen in Ungarn fest. In Ungarn besteht der systematische und allgemeine Trend, die Verfassung und den Rechtsrahmen in sehr kurzen Zeitabständen wiederholt zu ändern. Der Inhalt dieser Änderungen steht nicht mit den Werten der Europäischen Union im Einklang. Ungarn habe jetzt die Chance, seinen Weg zurück in die europäische Wertegemeinschaft zu finden.
Link zur Presseaussendung von Josef Weidenholzer zur Abstimmung
Der Berichtbeinhaltet – neben einer Reihe von Empfehlungen an Rat, Kommission, Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen an die ungarischen Behörden – bezüglich des Grundgesetzes, der gegenseitigen Kontrolle, Unabhängigkeit der Justiz, bezüglich der Medien, Achtung der Grundrechte. Daneben fordert der Bericht die Einrichtung eines neuen Mechanismus zur wirksamen Umsetzung von Artikel 2 EUV, also eine „hochrangige Gruppe Kopenhagen“ um sicherzustellen, dass Mitgliedsstaaten die in Artikel 2 gemeinsamen Werte wahren (weil die EU derzeit keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung hat) und bekräftigt auch dass dabei die Rolle der Agentur für Grundrechte neu überdacht werden muss. Eine Einrichtung eines solchen Mechanismus wurde schon in der Entschließung vom 12 Dezember 2012 über die Lage der Grundrechte in der Union gefordert.

Was ist Artikel 2 EUV?

Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV), der die Werte festlegt, auf denen die Union begründet ist: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

Was ist Artikel 7 EUV?

Der zweite ist eben Artikel ist Artikel 7 Absatz 1 EUV wonach die EU-Institutionen das Recht haben, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht, und das betroffene Land in politische Bemühungen einzubinden, um Verletzungen vorzubeugen und zu beheben. Nach Artikel 7 Absatz 2 und 3 EUV können Maßnahmen ergriffen werden, um eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der gemeinsamen Werte zu sanktionieren und zu beheben;  
(1) Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Rat hört, bevor er eine solche Feststellung trifft, den betroffenen Mitgliedstaat und kann Empfehlungen an ihn richten, die er nach demselben Verfahren beschließt. Der Rat überprüft regelmäßig, ob die Gründe, die zu dieser Feststellung geführt haben, noch zutreffen. (2) Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Europäische Rat einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. (3) Wurde die Feststellung nach Absatz 2 getroffen, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat. Dabei berücksichtigt er die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen.

Empfehlungen an Ungarische Behörden:

Bezüglich des Grundgesetzes
–    den Vorrang des Grundgesetzes vollständig wieder herzustellen, indem diejenigen Bestimmungen des Grundgesetzes gestrichen werden, die zuvor vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden;
–    die Empfehlungen der Venedig-Kommission vollständig umzusetzen und insbesondere die Liste der Politikbereiche zu überprüfen, die gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission eine qualifizierte Mehrheit erfordern, um in Zukunft aussagekräftige Wahlen zu gewährleisten;
–    für ein lebhaftes parlamentarisches System zu sorgen, das auch die oppositionellen Kräfte respektiert, indem ein angemessener Zeitrahmen für eine echte Diskussion zwischen der Mehrheit und der Opposition und für die Teilnahme der breiten Öffentlichkeit an den Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung gestellt wird;
Bezüglich der gegenseitigen Kontrolle
–    dem Verfassungsgericht wieder das Recht einzuräumen, alle Rechtsvorschriften ohne Ausnahme zu prüfen, um ein Gegengewicht zu den Maßnahmen der Legislative und Exekutive zu schaffen und, durch eine vollständige gerichtliche Nachprüfung, sicherzustellen, dass das Grundgesetz nach wie vor das höchste Gesetz im Lande ist;
–    die Vorrechte des Verfassungsgerichts als höchstes Organ des Verfassungsschutzes und somit den Vorrang des Grundgesetzes vollständig wieder herzustellen, indem die Einschränkungen der Befugnis des Verfassungsgerichts, die Verfassungsmäßigkeit aller Änderungen des Grundgesetzes zu prüfen, sowie die Aufhebung zweier Jahrzehnte der Verfassungsrechtsprechung aus dem Wortlaut des Grundgesetzes entfernt werden;
–    die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wieder einzusetzen, insbesondere im Bereich der Grundrechte;
–    die Vorrechte des Parlaments in Haushaltsfragen wieder herzustellen und die vollständige demokratische Legitimität von Haushaltsbeschlüssen sicherzustellen, indem die Einschränkungen der parlamentarischen Befugnisse durch den außerparlamentarischen Haushaltsrat beseitigt werden;
–    Erklärungen zu liefern, wie die ungarischen Behörden beabsichtigen, die vorzeitige Beendigung der Amtszeit hoher Beamter rückgängig zu machen, um die institutionelle Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zu gewährleisten;
Bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz
–    die Unabhängigkeit der Justiz vollständig wieder herzustellen und zu garantieren, indem sichergestellt wird, dass die Grundsätze der Unabsetzbarkeit und der garantierten Amtszeit von Richtern, die Bestimmungen für die Struktur und Zusammensetzung der Leitungsorgane in der Justiz, sowie die Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts im Grundgesetz verankert sind;
–    die oben genannten Beschlüsse des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. November 2012 und des ungarischen Verfassungsgerichts umgehend und korrekt umzusetzen, indem die abberufenen Richter, sofern sie dies wünschen, wieder in ihre früheren Ämter erhoben werden, einschließlich derjenigen vorsitzenden Richter, deren frühere Führungspositionen bereits neu besetzt wurden;
–    objektive Auswahlkriterien festzulegen oder den Landesrichterrat zu beauftragen, derartige Kriterien festzulegen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften für die Weiterleitung von Fällen das Recht auf einen fairen Prozess und den Grundsatz eines gesetzlichen Richters achten;
–    die verbleibenden Empfehlungen umzusetzen, die in der Stellungnahme der Venedig-Kommission Nr. CDL-AD(2012)020 zu den grundlegenden Gesetzen für das Gerichtswesen enthalten sind, welche durch die Annahme der Stellungnahme CDL-AD(2012)001 geändert wurden;
Bezüglich der Medien und des Pluralismus
–    der Verpflichtung nachzukommen, Maßnahmen der Zusammenarbeit für die langfristigere Perspektive der Medienfreiheit auf Expertenebene weiter zu erörtern und dabei auf den wichtigsten verbleibenden Empfehlungen des rechtlichen Gutachtens des Europarates aus dem Jahr 2012 aufzubauen;
–    für eine rechtzeitige und enge Einbeziehung aller relevanten Beteiligten, einschließlich Medienschaffende, Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft, in alle weiteren Überprüfungen dieser Rechtsvorschrift, welche den grundlegenden Aspekt der Funktionsweise einer demokratischen Gesellschaft regelt, und in den Umsetzungsprozess zu sorgen;
–    die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in Artikel 10 EMRK festgelegte positive Verpflichtung zu achten, die Meinungsfreiheit als eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie zu schützen;
–    die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit und den Pluralismus zu achten, zu garantieren, zu schützen und zu fördern und von der Entwicklung oder Unterstützung von Mechanismen abzusehen, die die Medienfreiheit und die journalistische und redaktionelle Unabhängigkeit bedrohen;
–    sicherzustellen, dass rechtsverbindliche Verfahren und Mechanismen für die Auswahl und Ernennung von Leitern der öffentlichen Medien, Vorständen, Medienräten und Regulierungsbehörden vorhanden sind, gemäß den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Integrität, Erfahrung und Professionalität, Repräsentation des gesamten politischen und sozialen Spektrums, Rechtssicherheit und Kontinuität;
–    Rechtsgarantien für den vollständigen Schutz des Grundsatzes der Vertraulichkeit von Quellen zur Verfügung zu stellen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte strikt anzuwenden;
–    sicherzustellen, dass Vorschriften für politische Informationen im gesamten audiovisuellen Mediensektor den fairen Zugang zu unterschiedlichen politischen Wettbewerbern, Ansichten und Standpunkten gewährleisten, insbesondere anlässlich von Wahlen und Volksabstimmungen, wodurch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, sich ohne unzulässige Beeinflussung einer dominanten meinungsbildenden Kraft ihre eigene Meinung zu bilden;
Bezüglich der Achtung der Grundrechte
–    positive Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Menschen, einschließlich der Angehörigen von Minderheiten, geachtet werden;
Bezüglich der Religionsfreiheit und der Anerkennung der Kirchen
–          klare, neutrale und unparteiliche Anforderungen und institutionelle Verfahren für die Anerkennung religiöser Organisationen wie Kirchen festzulegen, welche die Pflicht des Staates wahren, in seinen Beziehungen zu den unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen neutral und unparteilich zu bleiben, und effektive Abhilfemaßnahmen zur Verfügung zu stellen, falls eine Entscheidung, die mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einklang steht, welche in der oben genannten Entscheidung 6/2013 des Verfassungsgerichts genannt werden, nicht anerkannt wird oder fehlt;
 

Weidenholzer/Jahn: "Großer Erfolg bei Wasserversorgung – EU Kommission rudert zurück"

Utl.: Weidenholzer und Jahn  bedanken sich bei der europaweiten Bürgerinitiative.
Hocherfreut zeigen sich der Europaparlamentarier Josef Weidenholzer und Klubvorsitzende Gertraud Jahn über die Ausnahme der Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie, die gestern von Binnenmarktkommissar Barnier angekündigt wurde. „Die europäische Bürgerinitiative „Right to water“, die wir als SPÖ-Oberösterreich unterstützt haben, konnte über 1,5 Millionen Unterschriften sammeln. Da muss selbst ein Marktliberaler wie Barnier zurückrudern,“ begrüßt Getraud Jahn den Rückzieher der Kommission. Weidenholzer und Jahn richteten sich auch nochmals an alle UnterzeichnerInnen: „ Danke für eure Unterstützung.
Josef Weidenholzer freut sich ebenfalls über den politischen Erfolg. Der Europaabgeordnete zählte zu den ersten Unterstützern der europäischen Bürgerinitiative und kämpfte im Europaparlament gegen die umstrittene Richtlinie. „Mit Hilfe der Bürgerinitiative konnten die Konservativen endlich zu einer Änderung ihrer Position bewegt werden. Es ist wichtig, das die Bevölkerung weiterhin demokratische Kontrolle über die öffentliche Daseinsvorsorge hat, besonders im sensibelsten Bereich: dem Trinkwasser“, so Weidenholzer. Laut Weidenholzer ist der Erfolg der europäischen Bürgerinitiative auch ein klares Signal an die Europäer und Europäerinnen: „Die Menschen können sich an der Politik in Europa beteiligen und ich hoffe sie werden durch diesen Erfolg weiterhin dazu ermutigt.“
Die umstrittene Konzessionsrichtlinie der EU hätte dazu geführt, dass auch in der öffentlichen Daseinsvorsorge die Vergabe von Konzessionen europaweit ausgeschrieben werden müssten. Dadurch wurde eine Privatisierung des Wassers durch die „Hintertür“ vermutet. Die europäische Bürgerinitiative www.right2water.eu konnte über 1,5 Millionen Unterschriften in mehr als 7 Ländern sammeln und ist damit die erste erfolgreiche Bürgerinitiative auf europäischer Ebene.

Weidenholzer: Google Glass auf den Prüfstand stellen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: Forderung internationaler Datenschützer, umfassend zu der neuen Technologie konsultiert zu werden, ist absolut richtig
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, ist bei Google Glass weiter aktiv. Er hat dazu bereits eine parlamentarische Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Seit Monaten läuft die PR-Machinerie von Google um den auf der Nase getragenen und mit einer Kamera ausgestatteten Minicomputer Google Glass auf Hochtouren. Doch während der Presse immer wieder portionsgerechte Informations-Häppchen präsentiert werden, warten Datenschützer weiterhin auf einen Dialog mit dem Google-Konzern und haben jetzt mit einem offenen Brief an Google-Chef Larry Page die Initiative ergriffen. „Google muss sich den drängenden Fragen stellen“, sagt Weidenholzer, Experte für Datenschutz im Europaparlament, am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. „Bei einer neuen Technologie muss der Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden. Die Expertise der Datenschützer ist dabei unabdingbar“, kommentiert er den Brief, den unter anderem Jacob Kohnstamm von der europäischen Article-29-Working Group unterschrieben hat.
In dem Brief der zehn internationalen Datenschutzorganisationen wird Google aufgefordert, dringliche Fragen nach der rechtlichen Vereinbarkeit des Produkts, der Datenweitergabe, -speicherung und -nutzung, der Zukunft der Gesichtserkennung, den sozialen und ethischen Implikationen und der Risikoabschätzung zu beantworten. Eine der Fragen in dem Brief umfasst auch die Datenspeicherung und inwiefern die Gefahr besteht, dass auch Google Glass Daten unter Prism fallen und US-Geheimdiensten zugänglich werden.
In der Diskussion sei es wichtig, sich nicht nur am heutigen Stand der Technik zu orientieren. Weidenholzer: „Google Glass ist ja nur der Anfang. Wenn es uns heute gelingt, Technologien datenschutzfreundlich zu gestalten, ersparen wir uns morgen eine große Zahl von Problemen.“ „Einfach abwarten“, so wie es Google-Chef Larry Page auf einer Aktionärsversammlung Anfang Juni in Washington empfohlen hat, ist für den SPÖ-Europaabgeordneten der falsche Ansatz. „Datenschützer, Öffentlichkeit und Politik müssen bei einem solchen Vorhaben miteinbezogen werden“, sagt Josef Weidenholzer. (Schluss) bj/mp

Datenschutz: Mit besten Grüßen nach Lateinamerika!

In Europa wird über die Zukunft des Datenschutzes entschieden. Denn wenn in Europa auch die Global Player beachten müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger diejenigen sind, die entscheiden, was mit ihren persönlichen Daten geschieht, dann hat das Auswirkungen über die Grenzen des Kontinents hinaus.
Das sehen nicht nur wir hier so, sondern auch unsere Freunde in Lateinamerika, wie sie vor einiger Zeit in einem sehr lesenswerten Brief schrieben. Höchste Zeit für eine Antwort:

„Als Abgeordneter im Europaparlament erhalte ich viel Post. Vor einigen Tagen überraschte mich ein bemerkenswerter Brief, den neun Bürgerrechtsorganisationen aus Lateinamerika, bzw. aus Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko und Paraguay, gesendet haben.
In dem Brief geht es um das Datenschutz-Paket, das derzeit im Bürgerrechts-Ausschuss verhandelt wird. Als Mitglied dieses Ausschusses haben Anstrengungen, die Datenschutzregeln zu erneuern, zu harmonisieren und den Datenschutz zu stärken meine volle Unterstützung.
Für mich war es sehr spannend zu hören, dass in Lateinamerika die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 damals als wegweisend und inspirierend wahrgenommen wurde. Das zeigt, wie wichtig die neue Regelung sein wird – nicht nur für europäische BürgerInnen, sondern für Menschen überall auf der Welt.
Ich bin dankbar für diesen Beitrag, der meine Kollegen in der S&D-Fraktion und mich auch darin versichert, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir brauchen einen starken Datenschutz, und es ist von größter Wichtigkeit, dass wir Bürgerrechte verteidigen, sicherstellen, dass die Menschen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten beibehalten und dass wir sie vor geheimem Profiling beschützen.
Ich werde mein Bestes dafür tun, dass wir diese Ziele erreichen. Die Abstimmung im Komitee rückt näher und die Diskussionen werden hitziger. Das Lobbying der Industrie nimmt zu. Deswegen bin ich sehr froh, wenn Bürgerrechts-Organisationen ihre Stimme erheben.
Mit besten Grüßen nach Lateinamerika, und vielen Dank!“
Viele Grüße aus Brüssel an
Ageia Densi (https://twitter.com/ageiadensi?lang=de) ­ Argentina
Asociación Paraguaya de Derecho Informático (APADIT) (http://apadit.wordpress.com/) ­
Paraguay Asociación por los Derechos Civiles (http://www.adc.org.ar) ­ Argentina
Centro de Tecnología y Sociedad, Fundación Getulio Vargas (http://direitorio.fgv.br/cts) ­
Brazil Fundación Vía Libre (http://www.vialibre.org.ar) ­ Argentina
Identidad Robada (http://www.identidadrobada.com/) ­ Argentina
ONG Cívico (http://ongcivico.org/)­ Chile
ONG Derechos Digitales (http://www.derechosdigitales.org) ­ Chile
Son Tus Datos (http://sontusdatos.org) ­ Mexico

Weidenholzer zum Weltflüchtlingstag: EU muss Vorbildfunktion erfüllen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Flüchtlinge haben ein Recht auf ein Leben in Würde“
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, macht anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni auf die Situation der Flüchtlinge aufmerksam. „Die Europäische Union muss eine Vorbildfunktion erfüllen, sowohl menschlich als auch rechtlich“, sagt Weidenholzer am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Flüchtlinge haben ein Recht auf ein Leben in Würde. ****
Josef Weidenholzer wird morgen, Donnerstag, ab 17 Uhr beim „European Umbrella March 2013“ in Linz dabei sein (Martin-Luther-Platz 1, neben Buchhandlung Thalia, Landstraße). Weidenholzer: „Spannen Sie gemeinsam mit uns den Schirm auf! Es ist nicht akzeptabel, dass Flüchtlinge unter teils gesundheitsgefährdenden Bedingungen zwischen den einzelnen Ländern wie Pakete hin- und hergeschoben werden.“ Der Weltflüchtlingstag wurde im Jahr 2000 einstimmig von der UN-Vollversammlung angenommen und wird seither jedes Jahr am 20. Juni gefeiert.

Europäischer Aktionstag für Steuergerechtigkeit

Am 19. Juni findet der europäische Aktionstag für Steuergerechtigkeit und gegen Austeritätspolitik statt. Von verschiedenen Gewerkschaften organisierte Aktionen finden vom 17.-23. Juni parallel zum G8-Gipfel statt. Verschiedenste Länder, wie etwa Belgien, Großbritannien, Österreich, Deutschland, Frankreich und Zypern nehmen daran teil.
Jedes Jahr verlieren die europäischen Staaten eine Trillion Euro durch Steuerbetrug und -hinterziehung. Das entspricht dem zweifachen jährlichen BIP ganz Belgiens.  Steueroasen und Steuerwettbewerb muss daher Einhalt geboten werden. Die europäische Sozialdemokratie fordert auf dem Weg nach mehr Steuergerechtigkeit klare Sanktionen bei Steuerbetrug. Finanzinstitutionen, die Steuerhinterziehung erleichtern, dürfen keine Banklizenzen bekommen. Gerade im Finanzsektor braucht es mehr Transparenz durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Ein effektives Vorgehen gegen Steuerbetrug würde die Staatskassen entlasten und der Kaputtsparpolitik ein Ende setzen – für Wachstum und Beschäftigung.

Weidenholzer: Innenausschuss des EU-Parlaments beschließt "Ungarn-Bericht"

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter erfreut über starke Mehrheit im Parlamentsausschuss
Wien (OTS/SK) – Bei der heutigen Abstimmung des Ungarn-Berichts des Europäischen Parlaments im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmten 31 Abgeordnete für den Bericht, 19 dagegen, es gab acht Enthaltungen. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer sagt dazu am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Ich begrüße das deutliche Ergebnis. Die starke Mehrheit für den Beschluss zeigt, dass auch Mitglieder der Europäischen Volkspartei und Konservative besorgt über die Lage in Ungarn sind.“ ****
Kern des Beschlusses ist, dass die Situation in Ungarn weiter unter Beobachtung der EU steht und der Druck auf die ungarische Regierung erhöht wird. Der Bericht stellt die Tendenz zu Grundrechtsverletzungen in Ungarn fest. Weidenholzer, Mitglied des Innenausschusses, erläutert: „In Ungarn besteht der systematische und allgemeine Trend, die Verfassung und den Rechtsrahmen in sehr kurzen Zeitabständen wiederholt zu ändern. Der Inhalt dieser Änderungen steht nicht mit den Werten der Europäischen Union im Einklang.“ Ungarn habe jetzt die Chance, seinen Weg zurück in die europäische Wertegemeinschaft zu finden. „Diese Chance soll genutzt werden“, sagt Weidenholzer. (Schluss) bj/mp

25. Juni: Netzneutralität JETZT

Am Dienstag, 25. Juni 2013, veranstaltet Josef Weidenholzer ein Pressefrühstück. Weiterlesen