Utl.: Innenministerrat befasst sich mit besserem Grenzschutz und Schutz von Flüchtlingen
Wien (OTS/SK) – Die Tragödie von Lampedusa hat offenbar eine Wende im Umgang mit Flüchtlingen markiert. Für den SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer sind die humaneren Töne ein erster Hoffnungsschimmer: „Menschenleben zu schützen und neue Wege der legalen Einwanderung zu schaffen, müssen ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Rat der Innen- und Justizminister heute über die Vorschläge der Kommission zu einer besseren Grenzüberwachung diskutiert.“
Laut Vorschlag der Kommission sollen zusätzliche EU-Mittel in Millionenhöhe aufgewendet werden. Um die große Belastung der südlichen Mitgliedstaaten abzufedern, werden verschiedene Solidaritätsmechanismen präsentiert. Mit bis zu 50 Millionen Euro soll den Mitgliedstaaten geholfen werden, ihre Pflichten zu erfüllen und die Aufnahme-, Bearbeitungs-, Überprüfungs- und Registrierungskapazitäten zu verbessern. Andere Solidaritätsmechanismen befassen sich mit der ungleichen Verteilung von Migrantinnen und Migranten auf die Mitgliedstaaten. „Griechenland ist mit 9.310 Asylanträgen im Jahr 2011 einem ganz anderen Druck ausgesetzt als etwa Tschechien mit 750 Anträgen“, erklärt Weidenholzer. Künftig sollen deshalb Anreize geschaffen werden, dass einzelne Mitgliedstaaten mehr Flüchtlinge aufnehmen. Für jede Neu-Ansiedelung soll deshalb dem jeweiligen Land eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro gewährt werden.
„Doch der Wunsch nach dem Schutz von Menschenleben darf kein vorrübergehendes Phänomen sein. Er muss sich in allen Gesetzen spiegeln, die sich mit der Grenze im Mittelmeer befassen“, so der Europaparlamentarier, der für die sozialdemokratische Fraktion die neue Mittelmeer-Grenzschutzverordnung verhandelt. Weidenholzer hat von Beginn an mehr Mittel für die Suche und Rettung von Flüchtlingen eingefordert, ebenso wie die Einhaltung der Grundrechte bei Einsätzen im Mittelmeerraum. Die neue Verordnung, die am Montag im Innenausschuss des Parlamentes abgestimmt wird, hat den Vorschlag der Kommission mit zahlreichen Schutzmaßnahmen ergänzt. „Es liegt jetzt am Rat, die öffentlichen Stellungnahmen in die Tat umzusetzen und dem Parlamentsvorschlag zuzustimmen“, betont Josef Weidenholzer in Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen. (Schluss) bj/mp
Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: Innenausschuss beschließt Ermittlungsanordnung – Grenzüberschreitende Beweiserhebung wird möglich
Wien (OTS/SK) – Mit der heutigen Abstimmung über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in Brüssel konnte ein wesentlicher Fortschritt für mehr Sicherheit in Europa erzielt werden (42 dafür, eine Gegenstimme). Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. „Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen. Damit kann zum Beispiel ein österreichischer Staatsanwalt Zeugenbefragungen in Portugal anordnen, die dann von den portugiesischen Behörden weitgehend automatisch vorgenommen werden“, erklärt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Schattenberichterstatter zur Richtlinie. „Die Ermittlungsanordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in justiziellen Angelegenheiten. Der Kampf gegen Verbrechen wird durch die Ermittlungsanordnung europaweit verbessert. In langen Verhandlungen konnten wir die Richtlinie wesentlich verbessern und stärken. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss.“
In den Verhandlungen hat das Europäische Parlament erfolgreich dafür sorgen können, dass hohe Verfahrensstandards und der Schutz der Grundrechte garantiert werden. „Ein mehr an Möglichkeiten macht auch ein mehr als Absicherung von Grundrechten notwendig“, so EU-Abgeordneter Weidenholzer, der in den Verhandlungen mit dem Rat in der Richtlinie auch eine Grundrechteklausel durchsetzen konnte, wonach eine Ermittlungsanordnung abgelehnt werden kann, wenn die Grundrechte der betroffenen Person nach der EU-Grundrechtecharta und dem EU-Vertrag beeinträchtigt werden.
Die Ermittlungsanordnung wird in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark eingeführt, das an der europäischen Justizzusammenarbeit grundsätzlich nicht teilnimmt. Großbritannien will sie einführen, Irland prüft das noch. Bei der Abstimmung im Februar im Plenum des EU-Parlaments wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet. Ministerrat und Europaparlament einigten sich am 26. November 2013 in Brüssel auf einen Kompromiss, der noch formal von den Mitgliedstaaten und dem Plenum des Parlaments gebilligt werden muss, was bis Februar geschehen soll. Die Ermittlungsanordnung tritt 2016 in Kraft.
051112 Dez 13
Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Wien (OTS/SK) – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer zu mehr Engagement zur tatsächlichen Inklusion auf. Mehr als 80 Millionen Menschen (etwa 16 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU) leben mit Behinderung. „Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung beträgt europaweit nur etwa 45 Prozent. Sie sind am stärksten von der Finanzkrise betroffen“, sagt Weidenholzer am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Der SPÖ-Europaabgeordnete fordert, dass Sparmaßnahmen nicht Vorwand für ungerechtfertigte Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderung oder bei Projekten für deren soziale Integration sein dürfen. Weidenholzer: „Die Förderung der Barrierefreiheit muss im Vordergrund stehen.“ In einer Entschließung des EU-Parlaments werden die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgefordert, die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren und umzusetzen. Bisher wurde die Konvention von 17 der 28 Mitgliedstaaten ratifiziert, darunter auch Österreich.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass alle Informationen und Angebote des EU-Parlaments sowie der nationalen Parlamente für alle Menschen zugänglich sind – wozu zum Beispiel barrierefreie Webseiten ebenso gehören wie behindertengerechte Zugänge in den EU-Institutionen für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind“, sagt Weidenholzer. Er sieht Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere auch in der Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache in den Mitgliedstaaten, ebenso wie das verstärkte Angebot an Praktika für beeinträchtigte Personen.
Utl.: Neue Richtlinie bringt deutliche Verbesserungen für Musik-AnbieterInnen und Musik-LiebhaberInnen
Wien (OTS/SK) – Im Europäischen Parlament konnten diese Woche erhebliche Fortschritte bei der Regelung von Musikdownloads erzielt werden. Der Rechtsausschuss hat am 26. November 2013 einstimmig die Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften beschlossen. Im Vorfeld konnte ein Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament erreicht werden. Damit werde es für Konsumenten einfacher und billiger, Musik downzuloaden, informieren die SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Evelyn Regner.
„Bisher gab es viele unterschiedliche Lizenzen, an die sich Musikanbieter halten mussten, um ihr Angebot in Europa zum Download zur Verfügung zu stellen. Das ist zu kompliziert und hemmt den Markt. Nicht umsonst müssen Musikfreunde in Europa länger auf Angebote warten, die es beispielsweise in den USA schon längst zum Download gibt. Mit der neuen Richtlinie konnten wir wichtige Verbesserungen erreichen. In Zukunft wird es für Konsumenten nicht nur einfacher und billiger, Musik downzuloaden, auch das Angebot wird breiter werden“, fasst EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, der die Richtlinie mit verhandelt hat, das Ergebnis zusammen.
Auch die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, begrüßt das Ergebnis: „Der Kompromiss ist gut. Wir konnten wesentliche Verbesserungen für Konsumenten und Künstler erreichen. Musikdownload wird dadurch grenzüberschreitender und leichter möglich. Die Regelungen sind nun klarer, übersichtlicher und fairer ausgestaltet – für Anbieter, Konsumenten und Künstler. Die Mehrgebietslizenzen sind eine wichtige Erleichterung für jene, die mit innovativen, legalen Angeboten Musik verbreiten wollen. Künstler und Konsumenten erhalten damit mehr Rechtssicherheit“.
Als „Schattenberichterstatter“ konnte Josef Weidenholzer das Recht auf alternative Lizenzen erreichen, womit das Selbstbestimmungsrecht der Künstler erheblich gestärkt wird. „Künstlerinnen und Künstler erhalten damit das Recht, selbst über die Verpackung ihrer Werke zu bestimmen und auch alternative und freie Lizenzen zu verwenden“. Insbesondere junge Künstler profitieren davon, weil damit eine schnellere Weiterverbreitung ermöglicht wird. Ebenfalls von Weidenholzer durchgesetzt werden konnte die Verkürzung der Frist, bis wann die Tantiemen spätestens an die Künstler ausbezahlt sein müssen. „Bisher gab es keine klaren Vorgaben. Ich konnte durchsetzen, dass die Frist von zwölf auf neun Monate herabgesetzt wurde, was für Kunst- und Kulturschaffende erhebliche Vorteile bringt“, so Weidenholzer abschließend.
Nicht nur die Platten bewegen sich, auch die Politik rund um sie. Im Europäischen Parlament konnten erhebliche Fortschritte bei der Regelung von Musikdownloads erzielt werden. Der Rechtsausschuss hat am 26. November 2013 einstimmig die Richtlinie zu „Mehrgebietslizenzen und Verwertungsgesellschaften“ beschlossen. Im Vorfeld konnte ein Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament erreicht werden, der in erster Lesung voraussichtlich im Februar 2014 im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet wird. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationalstaatliches Recht einzuführen, was bedeutet, dass die gesetzlichen Regelungen spätestens ab 2016 in ganz Europa Gültigkeit haben.
(1) Mehr Rechte für Rechteinhaber & Recht auf Alternative Lizenzen
Die Richtlinie stärkt die Rechte jener, die Musik machen und sich in den Verwertungsgesellschaften zusammen schließen. KünstlerInnen erhalten mit der Richtlinie das Recht auf mehr Selbstbestimmung, was die Wahl der Lizenzierung ihrer Werke betrifft. In den Verhandlungen hat Josef Weidenholzer durchgebracht, dass KünstlerInnen das Recht auf die Verwendung von alternativen Lizenzen haben, was im ursprünglichen Kommissionsentwurf zuvor nicht vorgesehen war. Der Artikel 5, welcher die Rechte von Rechteinhabern festlegt, wurde ergänzt mit dem Recht auf alternative / nicht-kommerziellen Lizenzen. Musikschaffende erhalten somit mehr Selbstbestimmung in der Lizenzierung ihrer Werke.
Article 5: Rights of rightholders
2a. Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.
Oft sind es gerade die jungen KünstlerInnen, die davon profitieren, wenn sich ihre Werke unter einer Creative Commons verbreiten und damit ihr gesamtes Repertoire bewerben können. Auch die großen etablierten KünstlerInnen profitieren, wenn sie einzelne Werke unter einer nicht kommerziellen Lizenz verbreiten können. Bisher haben Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Deutschland ihren Mitgliedern die Verwendung von nicht-kommerziellen Lizenzen schwer gemacht (vgl. Artikel „EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben “ auf netzpolitik.org). Mit der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten die Verwertungsgesellschaften verpflichten, ihren Mitgliedern das Recht auf alternative Lizenzen zu gewähren. Da es sich um eine Richtlinie handelt liegt zwar noch viel an der Umsetzung in den einzelnen Staaten, dennoch wird im Erwägungsgrund 9 festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten sicher stellen müssen, dass Verwertungsgesellschaften die notwendigen Schritte einleiten, dieses Recht zu garantieren.
Collective Rights Management – Recital 9:
As far as non-commercial uses are concerned, Member States should provide that collective management organisations take the necessary steps to ensure that their right holders can exercise the right to grant licences for such uses.
(2) Länderübergreifende Lizenzen führen zu mehr Auswahl
Durch die Einführung von so genannten „Multi territorialen Lizenzen“ wird es für Musikanbieter einfacher, Musik zum Download europaweit anzubieten – derzeit war für jeden Mitgliedsstaat eine eigene Lizenz nötig. Online-Musikdienste wie beispielsweise Spotify oder YouTube mussten bisher für einzelne Länder der Europäischen Union jeweils aufs Neue mit den ansässigen Verwertungsgesellschaft über die Bedingungen verhandeln, nach denen sie den Verbrauchern ihre Dienste zur Verfügung stellen können. Oft dauerte es Jahre, bis die Dienste in mehreren Ländern verfügbar sein konnten. Vor allem für junge Unternehmen stellen diese Verhandlungen erhebliche Hürden dar. In Zukunft soll es möglich sein, mit einer Verwertungsgesellschaft einen Vertrag zu schließen, der dann europaweit gilt. Die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren insofern davon, dass es in Zukunft ein breiteres und billigeres Angebot an legalen Musikdownloads geben wird.
(3) Regeln zu mehr Transparenz und Demokratie
Und auch die Vorschläge zur Verbesserung von Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften bieten gute Ansätze. So sollten die Urheber schneller als vorgesehen an ihr Geld, das in vielen Fällen zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt wird, kommen. Das Europäische Parlament hat bei der Frist zur Auszahlung der Tantiemen eine Verkürzung von 12 Monaten auf neun Monate erreichen können. Außerdem wird das Mitspracherecht der Mitglieder gestärkt und fest gelegt, dass auch die Öffentlichkeit mit mehr Informationen versorgt werden müssen.
Article 12.1.
Member States shall also ensure that a collective management organisation or its members who are entities representing rightholders distribute and pay to rightholders these amounts as soon as possible but no later than 9 months from the end of the financial year in which the rights revenue was collected, unless objective reasons related in particular to reporting by users, identification of rights, rightholders or matching of information on works and other subject matter with rightholders prevent the collective management organisation or, where applicable, its members from respecting this deadline.
Auch in Sachen Transparenz bei Verwertungsgesellschaften konnte vom Europäischen Parlament dieser Passus in die Richtlinie eingebracht werden:
(19a) Each collective management organisation should also make public information on its structure and how it carries out its activities, including in particular its statutes and general policies on management fees, deductions and tariffs.
Wie geht’s weiter?
Es heißt immer, dass europäische Legislativprozesse sehr lange dauern. Bei dieser Richtlinie ging alles eigentlich ziemlich schnell. Seit ihrer Präsentation von Binnenmarktkommissar Barnier ist rund ein Jahr vergangen. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Europäischen Parlament und Rat wird im Februar 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet, danach ist der Legislativprozess abgeschlossen und die Richtlinie wird von den Mitgliedsstaaten in nationalstaatliches Recht überführt. Zusammengefasst sind die Neuregelungen bis spätestens 2016 Realität. Die Mitgliedsstaaten haben bei der Umsetzung der Richtlinie zwar einen gewissen Spielraum, allerdings verlangt die Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen, welche schwer von den Mitgliedsstaaten zu umgehen sind.
Mehr Informationen:
– Verhandelter Kompromiss der Richtlinie: Richtlinie zum Download auf netzpolitik.org
– EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben- Artikel auf netzpolitik.org
– Kommentare zur Richtlinie von European digital rights „edri comments on the crm directive“
– Musikdownload in Europa zukünftig leichter und billiger –Presseaussendung von Josef Weidenholzer
– Collective management of copyright: EP and Council strike a deal – Artikel auf der Seite des EU-Parlaments
Als Mitglied des Binnenmarktausschusses erarbeitet Josef Weidenholzer gerade einen Initiativbericht zum Thema Versorgungsdienstleistungen in Europa. Ziel des Initiativberichts ist es, auf europäischer Ebene Regelungen anzuregen, die sowohl die Qualität als auch den universellen Zugang zu Versorgungsdienstleistungen wie Energieversorgung, Telekommunikation, Postdiensten und Öffentlichen Verkehr sicherstellen. Offiziell vorgestellt wurde der Bericht im Ausschuss am 28. November 2013. Bis 10. Dezember 2014 geht die Frist für Änderungsanträge, die Abstimmung im Binnenmarktausschuss ist für 27./28. Februar 2014 vorgesehen. Der Initiativbericht befindet sich hier zum Download.
Anfang November wurde bekannt, dass in der britischen Tankstellenkette „TESCO“ eine neue Art von Kundenanalyse eingesetzt werden soll: maßgeschneiderte Werbung anhand von biometrischen Daten. Schreckensmomente wie beim Film „Minority Report“ inklusive.
Das die Marketingabteilungen von Firmen immer mehr über Kundinnen und Kunden erfahren wollen um Werbung bestmöglich individualisieren zu können, ist nichts neues. Mit neuen Technologien ist die Datenerhebung aber wesentlich vereinfacht worden und lässt viel genauere Analysen zu. Anfang November verkündete der britische Tankstellenriese TESCO in 450 Filialen ein neuartiges Marketingsystem umzusetzen: personalisierte Werbung anhand von biometrischen Daten. Dabei werden die Kundinnen und Kunden nicht nur beim Einkauf gefilmt, sondern das Programm „Optimeyes“ verschafft den MarketingexpertInnen anhand von Gesichtserkennung, Körperform, Frisur und Augen einen tiefen Einblick in die Kaufgründe der Kundschaft. Diese Oberflächlichkeiten können dann zur Feststellung des Geschlechts bzw. des Alters herangezogen werden, um die Kundin bzw. den Kunden mit der richtigen Produktwerbung an der Kassa zu bombardieren.
Eine solche Unterwanderung der Privatsphäre darf nicht unbeantwortet bleiben. Eine solche Technik könnte nicht nur zu einer zusätzlichen Verstärkung der bereits jetzt ausufernden Überwachung dienen, sondern auch zu einer Diskriminierung potenzieller KundInnen führen. Neben zivilgesellschaftlichen Organisationen artikuliert eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission Bedenken, dass Individuen aufgrund solcher Analysen der Zugang zu Geschäften oder anderen Orten verweigert werden könnte. In wiefern die EU-Kommission von diesen Techniken weiß bzw. diese billigt, bleibt im Dunkeln.
Eine parlamentarische Anfrage sollte daher Licht ins Dunkel bringen und einen tieferen Einblick in das Thema bieten. Dazu wurden 4 gezielte Fragen an die Europäische Kommission übermittelt, welche in den kommenden zwei Monaten beantwortet werden müssen. Die Anfrage kann hier nachgelesen werden:
200 Millionen Euro jährliche Kosten für den Steuerzahler und ein CO2-Ausstoß von über 19.000 Tonnen sind die Folge der monatlichen Reiserei zwischen Brüssel und Straßburg. Ein Großteil der Arbeit des Europäischen Parlaments geschieht in Brüssel, dennoch tagt es einmal im Monat für vier Tage in Straßburg. Doch das soll sich ändern! Mit großer Mehrheit hat sich das EU-Parlament für einen Sitz ausgesprochen – die FPÖ Abgeordneten stimmten als einzige Österreicher gegen eine neue Regelung.
Utl.: Nach Aufdeckung der Wählertäuschung durch Josef Weidenholzer ändert FPÖ-Obermayr seine Richtung – Keine Auswirkungen auf Abstimmungsendergebnis
Wien (OTS/SK) – SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer zeigt sich erfreut über den Erfolg seiner Aufdeckung über das Abstimmungsverhalten der FPÖ, dass diese am Mittwoch an den Tag legte. FPÖ-EU-Abgeordneter Franz Obermayr hat den Fehler bei den Abstimmungen zu einem Sitz des EU-Parlaments eingestanden und nachträglich sein Abstimmungsverhalten zugunsten eines Parlamentssitzes geändert. „Somit bleibt Mölzer der einzige Österreicher, der gegen die Forderung eines einzigen Sitzes und die Sparmaßnahmen gestimmt hat“, betont Weidenholzer. Und weiter: „Obermayr sollte nun auf seinen Kollegen einwirken, damit dieser seinen Fehler auch schnellstmöglich korrigiert und sein Abstimmungsverhalten im Sinne der österreichischen Interessen ändert.“ Bedauerlich ist für den EU-Abgeordneten, dass die Änderung von Franz Obermayr zu spät gekommen sei und sie somit keine Auswirkungen mehr auf das Endergebnis habe. „Es ist also nicht mehr als ein symbolischer Akt, dennoch ist auch dieser wichtig“, so Weidenholzer am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Für Weidenholzer haben die FPÖ-Mandatare mit diesem Vorfall stark an Glaubwürdigkeit verloren: „Hätte sich die FPÖ vor der Abstimmung mit dem Bericht auseinandergesetzt und wäre nicht blind der Vorgabe von Marine Le Pen gefolgt, hätte sie sich einiges ersparen können.“ Diese sorglose Haltung gegenüber Abstimmungen über Gesetze und Berichte, die Auswirkungen auf europäische Bürger haben, bleibt für Josef Weidenholzer dennoch bedenklich: „Die Gesetzgebung in der EU betrifft auch viele nationale Gesetze. Es bleibt zu hoffen, dass die FPÖ-Abgeordneten in Zukunft achtsamer und ehrlicher mit der Verantwortung umgehen, die ihnen die Österreicher übertragen haben. Der Nachgeschmack, dass sich FPÖ-Abgeordnete wie Fähnchen im Wind drehen, bleibt“, so der Europaparlamentarier.
Utl.: EU-Abgeordneter deckt in ‚Inside Brüssel‘ Täuschung der FPÖ auf – Abstimmungsverhalten der FPÖ-EU-Abgeordneten gegensätzlich zu deren Aussagen in Österreich
Wien (OTS/SK) – „Zuhause wird fleißig gegen die EU-Verschwendung geschimpft, um dann im EU-Parlament heimlich mitzuspielen“, ärgert sich der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer über das gestrige Abstimmungsverhalten der FPÖ-Abgeordneten im EU-Parlament. Ein Großteil der Arbeit des Europäischen Parlaments geschieht in Brüssel, dennoch tagt es einmal im Monat für vier Tage in Straßburg. Der logistische Aufwand ist enorm. 200 Millionen Euro jährliche Kosten für den Steuerzahler und ein CO2-Ausstoß von über 19.000 Tonnen sind die Folge. Ein Zustand, den die deutliche Mehrheit der Parlamentarier abschaffen will. Auch die FPÖ-EU-Abgeordneten Mölzer und Obermayr gaben sich vor der Abstimmung in den österreichischen Medien kämpferisch und forderten eine Zusammenlegung der Arbeitsorte. Im EU-Parlament bei der Abstimmung stimmten sie dann plötzlich – als einzige Österreicher – dagegen, wie das offizielle Protokoll der Sitzung beweist. „Das ist Wählertäuschung“, sagt Josef Weidenholzer, der das „Doppelspiel der FPÖ“ als Beleidigung gegenüber jedem einzelnen Österreicher empfindet. Schließlich habe die FPÖ noch am Tag vor der Abstimmung in Presseaussendungen nur einen Sitz gefordert und das deutliche Ergebnis der Abstimmung für nur einen Sitz, für das sich 483 Abgeordnete gestern ausgesprochen haben, begrüßt.
Eine Analyse der Abstimmung offenbart, weshalb die FPÖ-Abgeordneten gegen eine Zusammenlegung stimmten. Neben den FPÖ-EU-Abgeordneten stimmten auch Mitglieder der rechts-populistischen Parteien von Geert Wilders und Marine Le Pen gegen die Zusammenlegung. Genau die Parteien mit denen sich die FPÖ bei einem „inoffiziellen“ Treffen, das als Startschuss einer rechten EU-Allianz gehandelt wurde, letzte Woche in Wien getroffen hat. Keineswegs ein Zufall, sondern wahrscheinlich vorauseilende „Hörigkeit“ gegenüber der geplanten Fraktion, so der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer. Ernsthaftes Interesse, den französischen Parlaments-Sitz in Straßburg trotz der hohen Kosten zu erhalten, hat von diesen drei Parteien nur Marine Le Pen von der Front National. Für den EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer steht jedenfalls fest: „Die FPÖ hat ihre Prinzipien für ein bisschen mehr Macht in der EU verraten. Ein Bild, an das man sich in Zukunft gewöhnen muss, wenn die rechte Allianz erst steht“.