Für ein Europa der Sozialhauptstädte!

Seit fast 30 Jahren wählt Europa jedes Jahr seine Kulturhauptstadt. Was als Initiative der damaligen griechischen Kulturministerin begann, hat sich zu einem wichtigen Projekt der Europäischen Union entwickelt. Angelehnt an die Kulturhauptstadt und angesichts der großen Rolle, die Städte in der sozialen Absicherung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner spielen, sollen in Zukunft auch „Europäische Sozialhauptstädte“ ausgezeichnet werden. Das fordert EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, der am 1. Februar 2014 bei einer Pressekonferenz in Linz seine Idee vorgestellt hat (ORF TV-Beitrag auf youtube).
Warum brauchen wir eine Europäische Sozialhauptstadt?
Verschärft durch die Krise kämpfen Städte und Gemeinden europaweit mit wachsenden sozialen Spannungen. Steigende Jugendarbeitslosigkeit, Kürzungen bei Pensionsleistungen und anderen Sozialtransfers sind allgegenwertig und verlangen nach innovativen Lösungen, um die Lebensqualität der Menschen zu erhalten. Städte haben dabei immer eine besondere Rolle gespielt. Eine Europäische Sozialhauptstadt würde den Austausch zwischen den Städten und Gemeinden fördern, einen Wettbewerb um die beste Versorgung der Menschen in Gang setzen und Europa als Sozialunion stärken. Mit der Europäischen Sozialhauptstadt sollen die sozialen Errungenschaften der Städte und Gemeinden vor den Vorhang geholt und soziale Innovationen gefördert werden.
Wie könnte eine „Europäische Sozialhauptstadt“ aussehen?
Das Projekt „Europäische Sozialhauptstadt“ soll sich an bereits bestehenden, erfolgreichen Konzepten orientieren. Die Wahl zur Europäischen Kulturhauptstadt bietet als erfolgreiches Projekt zahlreiche Erkenntnisse für eine mögliche Umsetzung einer Sozialhauptstadt. Sozialhauptstädte sollen nach verschiedenen Kriterien von einer unabhängigen Jury, die sich aus VertreterInnen der Mitgliedsstaaten und der europäischen Institutionen zusammensetzt ausgewählt werden. Als Vorbild könnte die Jury zur Auswahl der Kulturhauptstädte dienen, die sich aus 13 VertreterInnen zusammen setzt, wovon sieben unabhängige ExpertInnen aus den Mitgliedsstaaten und je zwei VertreterInnen aus Parlament, Rat, Kommission und dem Ausschuss der Regionen beteiligt sind. Als Auswahlkriterien können allgemeinen Kennzahlen, wie der Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe von sozial Benachteiligten und dem Zugang zu mobilen Diensten, Kinderbetreuung und Altenbetreuung, sowie die Umsetzung von konkreten neuen Projekten dienen.
Wie soll die Europäische Sozialhauptstadt umgesetzt werden?
Für die Umsetzung des Projektes „Sozialhauptstadt Europas“ braucht es die Zusammenarbeit aller europäischen Institutionen. Das Projekt Europäische Kulturhauptstadt wurde auf Initiative der griechischen Kulturministerin 1985 im Ministerrat beschlossen. Auch im Fall der Sozialhauptstadt Europas könnten die Arbeits- und Sozialminister im Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kommission auffordern, ein geeignetes Konzept vorzulegen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Europäische Parlament in einer schriftlichen Erklärung oder einem Brief an die Kommission seinen Wunsch zum Ausdruck bringt, eine Sozialhauptstadt Europas zu etablieren. Die Kommission wäre dann gefordert Maßnahmen zu setzen. Das Projekt wird bereits von zahlreichen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und österreichische PolitikerInnen unterstützt. Homepage zur Initiative: sozialhauptstadt.eu.

Artikel über die Initiative Sozialhauptstadt in den Oberösterreichischen Nachrichten am 1. Februrar 2014.

Artikel über die Initiative Sozialhauptstadt in den Oberösterreichischen Nachrichten am 1. Februrar 2014.

Abstimmung zu eCall

Das Europäische Parlament behandelt derzeit den eCall Vorschlag der Kommission, welcher die Sicherheit auf europäischen Straßen erhöhen soll. Zukünftig soll das automatische Notrufsystem eCall auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 verpflichtend in allen Fahrzeugen eingeführt werden. Am 30. Jänner wurde die eCall-Stellungnahme des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abgestimmt.
 
Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz LIBE-Ausschuss) wurden vor allem die datenschutzrechtlichen Aspekte des Vorschlags diskutiert. Grundsätzlich handelt es sich bei eCall um ein „schlafendes“ System. Es werden keine Daten gesendet, solange eCall nicht manuell oder durch einen Unfall ausgelöst wird. Eine konstante Verfolgung des Fahrzeuges ist daher nicht möglich. Durch das Auslösen des Systems wird ein Mindestdatensatz gesendet, der den Rettungskräften die notwendigen Informationen übermittelt.
Der LIBE-Ausschuss konnte die Kommissionsvorlage in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte verbessern: So wurde der Mindestdatensatz genau definiert und festgelegt, dass nie mehr als diese Informationen gesendet werden dürfen. Der Datensatz darf nur solange gespeichert werden wie für einen Rettungseinsatz notwendig und in einem Format, das eine restlose Löschung ermöglicht. Im Rahmen der technischen Umsetzung des Systems sollen zudem Technologien zur Stärkung des Datenschutzes eingebettet und damit der „privacy by design“-Ansatz erfüllt werden.
Als problematischer gelten die bereits existierenden privaten eCall-Dienste und Dienste mit Zusatznutzen. Beispielsweise werden private Dienste schon von Versicherungen („pay as you drive“-Versicherungen) angewandt. Gesammelte Daten über das Fahrverhalten können hier von Versicherungsunternehmen gegen ihre Kunden verwendet werden. Das öffentliche eCall bietet zukünftig eine sichere Alternative.
Was ist „eCall“?
„eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Das System wird entweder manuell durch die Betätigung eines Notrufknopfes ausgelöst oder, im Falle eines Unfalles, automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag des Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen. Vor allem in ländlichen und abgelegenen Gebieten kann dadurch eine schnelle Hilfe garantiert werden. Das eCall-System soll auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 flächendeckend in ganz Europa funktionieren. Neue PKWs und leichte Nutzfahrzeuge sollen nach Vorschlag der Kommission ab 2015 verpflichtend mit diesem System ausgestattet werden.
 Wie geht es weiter?
Nach der Abstimmung im federführenden Binnenmarktausschuss Mitte Februar soll die Parlamentsposition noch vor Ende der Legislaturperiode im Plenum bestätigt werden. Danach müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen, bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Weitere Informationen
eCall: Automatische Nofallhilfe ab 2015
eCall-Verordnung
Alle gesammelten Dokumente zur eCall Verordnung
 
 

Parlament kämpft gegen 2-Klassen Internet

Das Prinzip der Netzneutralität gewährleistet, dass alle Inhalte gleich behandelt werden und alle Angebote im Inhalte dieselben Chancen haben – was sowohl für die KundInnen als auch EntwicklerInnen von neuen Diensten eine große Bedeutung hat. Mit anderen Worten: Der Netzanbieter kümmert sich nicht um den Inhalt der Datenpakete, sondern leitet sie einfach weiter. Schon lange fordern EU-Abgeordnete eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität auf EU-Ebene. Umso bedauerlicher, dass der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zum „Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ genau das Gegenteil will und vorschlägt, dass Netzanbieter eine sogenannte Schnellbahn einrichten dürfen, auf der nur jene „Spezialdienste“ fahren dürfen, die dafür eine „Maut“ bezahlt haben. Doch die bisherigen Abstimmungen im Bildungs- und Kulturausschuss (CULT), Rechtsausschuss (JURI) und Binnenmarktauschuss (IMCO) geben Anlass zur Hoffnung, dass das Europäische Parlament die Verordnung noch erheblich verändern und verbessern wird.
Folgende Verbesserungen konnten im Binnenmarktausschuss (IMCO) erreicht werden:
– EndnutzerInnen haben das Recht, die vom Anbieter gesammelten personenbezogenen Daten einzusehen und zu löschen.
– Geschäftsbedingungen müssen in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form veröffentlicht werden
– Datenschutzbehörden können die Verkehrsmanagementmaßnahmen der Telekommunikationsanbieter einsehen.
– Netzanbieter dürfen den Traffic von EndnutzerInnen nicht diskriminieren, auch nicht, wenn diese über das Limit hinaus sind
– Filterung von Traffic wurde verhindert, wodurch alle Inhalte gleich behandelt werden müssen.
– Unternehmen haben Datenschutz- und Privatsphäremaßnahmen direkt in Produkte einzubauen (Privacy by design)
Die Schlussabstimmung im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) findet am 24. Februar 2014 statt. Danach wird der Bericht entweder dem Plenum des Europäischen Parlaments vorgelegt oder direkt die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und Kommission gestartet. In jedem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Schließlich haben die EU-ParlamentarierInnen schon des Öfteren mehrheitlich in verschiedenen Resolutionen für den Erhalt und die Sicherung von Netzneutralität votiert. Und auch in der Zivilgesellschaft mehren sich die Initiativen von Bürgerrechtsorganisationen zur Sicherung des Internets (www.savetheinternet.eu), die wichtigen Druck auf die Gesetzgeber erzeugen.

Europol: Sicherheit und Datenschutz sind vereinbar

Die neue gesetzliche Basis von der europäischen Polizeiagentur (Europol) mag als trockene Materie abstoßen, ist aber nicht zu unterschätzen. Wie soll sich die europäische Polizeiagentur mit Sitz in Den Haag organisieren? Wie soll sie kontrolliert werden? Welche Sicherheitsgarantien benötigt die Datenverarbeitung? Diese Fragen sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene. Im Kern der Auseinandersetzung steht der im März 2013 von Innenkommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für eine neue Europol-Verordnung, zu der der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz: LIBE-Ausschuss) nun auch seinen Bericht – bestehend aus Abänderungen zur Verordnung – beschlossen hat. Und der Beschluss der Abgeordneten hat’s in sich, da er die Kommissionsvorlage in sehr vielen Bereichen stark abgeändert hat. Parlamentsberichterstatter zur Verordnung ist der Spanier Augustin Diaz de Mera (EPP), für die Sozialdemokraten führt Josef Weidenholzer die Verhandlungen, grüner Schattenberichterstatter ist der Portugiese Rui Tavares und Vertreterin der Linken Fraktion ist die deutsche Abgeordnete Cornelia Ernst.
Geht es nach dem EU-Parlament so soll die Agentur zukünftig eine echte parlamentarische Kontrolle erhalten und sich vor dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten verantworten. Eingerichtet wird ein Kontrollausschuss im Europäischen Parlament, ?der aus den Vertretern des Innenausschusses und der nationalen? Parlamente besteht. Der Exekutivdirektor der Agentur muss sich regelmäßigen Hearings und Aussprachen stellen, schon der Entwurf des Arbeitsprogramm der Agentur ist dem Europäischen Parlament vorzulegen. Gleichzeitig werden die Regelungen zum Schutz der Daten verschärft. Es kommt insgesamt zu einer Stärkung des ?Datenschutzes in Bezug auf die Speicherdauer sowie bei ?Auskunftsrecht, Informations- und Dokumentationspflichten. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Bestimmung, wonach EUROPOL? direkt mit Firmen bzw. privaten Parteien Daten austauschen und kooperieren kann, konnte im Ausschuss – mit einer Mehrheit von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken gestrichen werden. Auch was die Frage der polizeilichen Fortbildung anbelangt, konnte im EU-Parlament eine klare Mehrheit für den Erhalt der Agentur für polizeiliche Fortbildung (CEPOL) ?als eigenständige Agentur erreicht werden.
Der im Ausschuss beschlossene Bericht wird ?dem Plenum des Europäischen Parlaments noch vor Ende der ?Legislaturperiode – voraussichtlich schon Ende Februar – zur finalen Abstimmung vorgelegt. Da das Plenum in der Regel dem Vorschlag? des Ausschusses folgt, wird eine breite Mehrheit – im Ausschuss wurde die Verordnung? mit 43 Stimmen und zwei Gegenstimmen angenommen – ?für den Bericht erwartet. Danach geht die Verordnung in die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und den Mitgliedstaaten. Ein Abschluss – sofern es zu einer Einigung kommt – wird zwar noch 2014 erwartet, bis die neuen Regeln in Kraft sind, ist aber noch viel Verhandlungsarbeit notwendig. Fest steht aber, dass die Abgeordneten im LIBE Ausschuss mit ihrer Abstimmung wesentliche Verbesserungen erreichen konnten und das Parlament mit einer sehr starken Position in die Verhandlungen geht. Die Voraussetzungen für eine Demokratisierung, echter Kontrolle und mehr Datenschutz innerhalb der Polizeiagentur Europas sind gegeben.

Freihandelsabkommen mit den USA: Fluch oder Segen?

Seit Juli 2013 verhandeln die Europäische Kommission und VertreterInnen der USA über eine Handels- und Investitionspartnerschaft, das sogenannte TTIP (Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership). Neben dem Abbau von Zollschranken sollen auch gemeinsame Regulierungsstandards vereinbart werden – mit weitreichenden Folgen.
Am einfachsten lässt sich der Handel zwischen zwei oder mehreren Staaten erhöhen, indem Zölle gesenkt werden. Der Wegfall von Zöllen wirkt sich kostensenkend aus, reduziert also den Preis für den Endverbraucher. Da die Belastung des transatlantischen Handels durch Zölle bereits sehr gering ist, spielt die Beseitigung sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse in den Verhandlungen um das Freihandelsabkommen TTIP die Hauptrolle. Unter nichttarifären Handelshemmnissen werden unterschiedliche Maßnahmen verstanden, wie etwa technische Regelwerke, Normen oder Zulassungsverfahren, welche die Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland beschränken oder zumindest erschweren. Möchte ein Hersteller bspw. ein Auto verkaufen, dass in der EU nach geltenden Sicherheitsnormen zugelassen ist, muss dieses in den USA einem weiteren Zulassungs-verfahren unterzogen werden. Das verursacht Kosten, die den Preis des Produkts für den erhöhen: das Auto wird teurer.

Wirtschaftswachstum durch Freihandel – doch zu welchem Preis?

Unter nichttarifäre Handelshemmnisse fallen Standards in den verschiedensten Branchen und Bereichen, die dem Schutz von KonsumentInnen und BürgerInnen dienen. So könnten europäische Vorschriften im Datenschutz, im Lebensmittelbereich, im Bereich der ArbeitnehmerInnenrechte, des Umwelt- und Verbraucherschutzes durch TTIP untergraben werden. Von KritikerInnen des Abkommens häufig genannte Beispiele sind genmanipulierte Lebensmittel oder zur Desinfektion in Chlor getauchte Hühnchen. Diese könnten ungehindert und ohne Kennzeichnungspflicht in europäischen Supermarktregalen landen. Angesichts der zentralen Rolle von Datenströmen für die Wirtschaft, z.B. für Cloud-Services, werden auch Datenschutzregelungen in den Verhandlungen eine Rolle spielen müssen. Auch hier befürchten KritikerInnen eine Untergrabung europäischer Standards. Zwar werden derartige Bedenken regelmäßig von den Verhandlungsführenden zurückgewiesen, können aber kaum entkräftigt werden, ohne umfassenden Einblick in die Vertragstexte zu gewähren.

Intransparent und undemokratisch

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Intransparenz der Verhandlungen – denn diese finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Da Handelsabkommen von der EU-Kommission mit Mandat des Rates ausgehandelt und erst zum Schluss dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden, besteht nur eine minimale demokratische Kontrolle. Gerade durch die weitreichenden Folgen, die TTIP durch die Schaffung gemeinsamer Regulierungsstandards haben wird, müssten die Betroffenen, also die Bürgerinnen und Bürger, viel stärker einbezogen werden. Die in regelmäßigen Abständen abgehaltenen Treffen mit NGOs und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen in keinem Verhältnis zu den Einflussmöglichkeiten der industriellen Lobbyvertreter. Es ist also wahrscheinlich, dass sich profitorientierte Interessen zu Ungunsten des Gemeinwohles durchsetzen.
Besonders gravierende Folgen hätten jedoch die im Abkommen vorgesehenen Regelungen zum Investitionsschutz, mit denen sich die Staaten quasi selbst ins Bein schießen würden. Mit Hilfe des „Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten“ (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) könnten Staatsregierungen von Unternehmen verklagt werden, falls diese aufgrund neuer Regelungen in zukünftige Gewinneinbußen erwarteten. Ein Beispiel: Staat A verschärft seine Umweltschutzgesetzgebung. Unternehmen B argumentiert, dass diese Maßnahme seine Gewinne schmälert und verklagt die Regierung von Staat A daraufhin vor einem supranationalen Schiedsgericht. Da es keine Regeln zu möglichen Interessenskonflikten gibt, könnte ein Jurist als Richter über den Fall, der die Woche davor noch das Unternehmen B als Anwalt vertreten hat. Die Schadensumme ist nach oben unbegrenzt. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden damit untergraben. Ursprünglich wurden die ISDS Regelungen entwickelt, um Unternehmen vor Enteignungen in Staaten mit korrupten Gerichten zu schützen. Davon kann weder im Falle der USA noch der EU die Rede sein.

Gewinner und Verlierer des TTIP?

Vordergründig profitieren die BürgerInnen der an TTIP beteiligten Staaten in doppelter Hinsicht: erstens werden Importprodukte günstiger, zweitens steigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und damit die zentrale Messgröße für Wohlstand. Problematisch wird es auf den zweiten Blick. So sagt das BIP alleine noch nichts darüber aus, wie der Zuwachs an Wohlstand verteilt wird oder ob tatsächlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem könnten die oben thematisierten Nachteile des TTIP diese Vorteile locker überwiegen. Weitere Verlierer werden am Abkommen unbeteiligte Staaten sein. Durch den zunehmenden Handel zwischen EU und USA werden weniger Produkte aus Asien, Afrika, Südamerika oder europäischen Ländern benötigt, die nicht zur EU gehören. Verlieren wird auch die Umwelt. Denn mehr Handel, mehr Produktion, mehr Transport bedeuten auch mehr Belastungen für die Umwelt.

Was hat das Europäische Parlament gemacht?

Wie schon bei den Verhandlungen rund um das Anti-Piraterie-Abkommen vor zwei Jahren werden auch bei den Verhandlungen dem Europäischen Parlament keine Einsicht in die Dokumente gewährt. Nur einige wenige Abgeordnete aus dem Ausschuss für Internationalen Handel bekommen Ausschnitte zu Gesicht – ansonsten sind auch sie von den Informationen der Europäischen Kommission abhängig. Im Vorfeld der Verhandlungen hat das Europäische Parlament eine Resolution zu den Verhandlungen beschlossen. Eine Reihe von Abgeordneten – wie Abgeordneter Josef Weidenholzer – forderten im Vorfeld, mittels Anträgen Transparenz der Verhandlungen ein. Damit das Abkommen endgültig in Kraft tritt, braucht es die Zustimmung des Plenum des Europäischen Parlamentes. Ob es diese erhalten wird, ist angesichts der derzeitigen Standes völlig offen.

Antrag von EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer betreffend die verhandlungen um ein Freihandelsabkommen im Binnenmarktausschuss.

Antrag von EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer betreffend die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen mit den USA im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments im April 2013.

TTIP – Die Hauptkritikpunkte auf einen Blick

(1) Der Verhandlungsmodus ist intransparent und undemokratisch. Das Abkommen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Zudem herrscht ein gravierendes Ungleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Einflussnahme industrieller Lobbys und anderer Interessengruppen, wie etwa NGOs.
(2) TTIP könnte zur Schwächung europäischer Standards im Lebensmittelbereich, im Datenschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz und in anderen Bereichen führen. Je stärker und ungebrochener der Einfluss industrieller Lobbys, desto eher sind Regelungen zu Gunsten wirtschaftlichen Profits und zu Ungunsten des Gemeinwohls zu erwarten.
(3) ISDS raus aus TTIP! Der „Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten“ hat in einem Abkommen zwischen Staaten mit gesicherten Rechtssystemen nichts zu suchen.

(Der Text ist mit Unterstützung des Jahoda-Bauer-Instituts entstanden).

Mehr Informationen:

(1) Resolution des EU-Parlaments zu den Verhandlungen (Beschlossen am 23. Mai 2013)
(2) Sehr guter Blogbeitrag auf Arbeit&Wirtschaft: FREIHANDELSABKOMMEN – TTIP: DES KAISERS NEUE KLEIDER?
(3) Globalisierung im Schatten der Überwachung. Abschlusspublikation der 9. Collaboratory Initiative: http://www.collaboratory.de/w/Globalisierung_im_Schatten_der_Ueberwachung
(4) Blog mit aktuellen Artikeln und Videos zu TTIP: http://taftattipwatch.tumblr.com/
(5) Freihandelsabkommen TTIP – die Praxis der freien Machtwirtschaft – Videocast von Robert Misik
(6) Anträge von Josef Weidenholzer im Binnenmarkt-Ausschuss zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen

Wortmeldung zur Konzessionsrichtlinie

Im Dezember 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene vor. Darunter befand sich die Richtlinie zur Konzessionsvergabe, welche zukünftig auch Vergaben von Dienstleistungskonzessionen regeln soll. An der Konzessionsrichtlinie wurden in der Öffentlichkeit zwei Hauptkritikpunkte laut: Einerseits wurde der Kommissionsvorschlag als zu komplex kritisiert, andererseits gab es die Befürchtung, dass die Richtlinie Gemeinden und Städte dazu drängen könnte, Leistungen im Wassersektor vermehrt an private Unternehmen zu vergeben.

Das Vergabepaket hat uns lange und intensiv beschäftigt. Das Endergebnis kann sich sehen lassen. Als Sozialdemokraten dürfen wir uns freuen die Festschreibung verpflichtender sozial-, arbeits-, und umweltrechtlicher Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, durchgesetzt zu haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die öffentliche Auftragsvergabe strategisch für die Förderung sozial verantwortlicher Unternehmen genutzt wird. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.
In der besonders heftig diskutierten Konzessionsrichtlinie konnten die Grundsätze der Selbstverwaltung und der Gestaltungfreiheit verankert werden. Somit wird sichergestellt, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge auch in öffentlicher Hand bleiben. Viel wird allerdings von der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten abhängen.
Als einen ganz besonderen Erfolg sehe ich, dass der äußerst sensible Bereich der Wasserver- und entsorgung   bis auf weiteres aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird. Dies ist im Besonderem der europäischen Bürgerinitiative right2water zu verdanken. Vor allem sehe ich darin den Beweis, dass die demokratischen Verfahren auf europäischer Ebene immer besser funktionieren.

Solidaritäskundgebung für Kambodscha – Bericht

Am vergangenen Freitag, 10. Jänner 2014, fand auf dem Linzer Taubenmarkt eine Solidaritätsaktion für die TextilarbeiterInnen in Kambodscha statt. Die Idee zur spontanen Kundgebung hatte Josef Weidenholzer am Dienstag. Gemeinsam mit der Solzialistischen Jugend Linz, dem ÖGB Oberösterreich, der Facebookgruppe „Fair work for Cambodia“ und der kambodschanischen Community von Oberösterreich konnte dann bis Freitag noch eine große Kundgebung mit 200 TeilnehmerInnen organisiert werden.
Als Redner und RenderInnen konnten wir Peter Schissler (Gewerkschaft, Vorsitzender weltumspannend arbeiten), Andreas Stangl (FSG-OÖ Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des ÖGB-OÖ), Corinna Kovac (Vorsitzende der SJ Linz) und natürlich Joe Weidenholzer gewinnen. Die Moderation übernahm Klaus Baumgartner, der einer der Initiatoren der Facebookgruppe „Fair work for Cambodia“ ist.
Josef Weidenholzer über die Hintergründe der Kundgebung:

Kambodscha gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Kinderarmut ist weit verbreitet. Nirgendwo gibt es mehr Invalide! Multinationale Konzerne nehmen die Situation vor Ort in Kauf und produzieren ihre Güter zu niedrigeren Kosten als anderswo. Vor allem internationale Modefirmen. Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt ca. US$ 80! Seit fast 30 Jahren (seit 1985) wird das Land von Hun Sen, einem früheren Anhänger von Pol Pot regiert. Deren Regime waren ca. zwei Millionen Menschen zum Opfer gefallen! Kambodscha hat diese Folgen bis heute nicht überwunden. Die Menschenrechte werden nicht eingehalten, die Meinungsfreiheit wird unterdrückt, Korruption ist allgegenwärtig! Bei den letzten Parlamentswahlen im Juli 2013 kam es zu massiven Wahlfälschungen, eine unabhängige Untersuchung ist bis heute verweigert worden. Die Bevölkerung protestiert seither in massenhaften Demonstrationen. Als letzte Woche die ArbeiterInnen der Textilfabriken mit Streiks gegen die unmenschlichen Arbeitsbedingungen vorgingen, griff die Regierung zur Waffengewalt! Bereits 6 Streikende starben, weitere rund 30 wurden durch Kugeln oder brutale Prügel arg verletzt. Zuletzt wurde sogar das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit untersagt.

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Sieben Schritte gegen Überwachung

Nach 16 Sitzungen des Untersuchungsausschusses zum NSA-Überwachungsskandal hat der Berichterstatter Claude Moraes (GB, S&D) am Donnerstag, den 9. Jänner 2013 den Endbericht vorgestellt. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Befragung von 77 Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Technik, Zivilgesellschaft, EU-Institutionen, Wirtschaft, den EU-Mitgliedsstaaten, den USA und Brasilien zusammen und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen die globale Totalüberwachung des Internets durch Geheimdienste. Neben einer Zusammenfassung der Tätigkeiten des Ausschusses werden darin auch sieben Forderungen gestellt.
Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen die Beschuldigungen der von Whistleblower Edward Snowden veröffentlichten Dokumente zur globalen Überwachung des Internets. Darin wird aufgezeigt, wie die Geheimdienste der „Five Eyes“ Mitglieder USA, Großbritannien, Neuseeland, Kanada und Australien mit Programmen wie PRISM, Tempora, Bullrun und XKeyscore operieren. PRISM ist ein Data Mining Programm, das Daten aus gespeicherten Internet-Kommunikationen von namhaften Internetdienstleistern wie Google, Microsoft oder Facebook bezieht. Der britische Geheimdienst GCHQ sammelt damit alleine 21 Petabyte (22.020.096 Gigabyte) an Daten – das Ausmaß der siebenmal größeren NSA ist nicht abschätzbar. In der Zukunft wird das weltweite Datenaufkommen geradezu explodieren: alle zwei Tage erzeugt die Menschheit mehr Daten wie von Beginn der Zivilisation bis 2003; hochgerechnet rund fünf Exabyte (5.368.709.120 Gigabyte) an Informationen. Tempora wiederum zapft den Internetverkehr von Bürgerinnen und Bürgern systematisch an Knotenpunkten ab und leitet diesen Traffic auf separate Server zur Sammlung weiter – sollte Verschlüsselung eingesetzt worden sein, wird das Programm Bullrun zur Entschlüsselung genutzt. XKeyscore analysiert dann die gesammelten Daten, ordnet diese Profilen zu und speichert das Profil ab.
Um diese Praktiken verhindern zu können, stellt der Bericht sieben Forderungen auf:

  • Schnellstmögliche Umsetzung des bereits vom EU-Parlament zugestimmten Datenschutzpakets, welches derzeit noch vom Rat verhindert wird
  • Schaffung eines EU-US Rahmenabkommens (Umbrella Agreement) um EU-BürgerInnen Entschädigungsmechanismen bei Strafverfolgung zu gewähren
  • Suspendierung des SWIFT Abkommens (TFTP)
  • Suspendierung des Safe Harbour Abkommens
  • Schutz der Rechtsstaatlichkeit, der Grund- und Menschenrechte der EU-Bürger, Fokus auf die Gefahren für die Pressefreiheit und erweiterten Schutz für Whistleblower
  • Erarbeitung einer Strategie für die IT-Unabhängigkeit der Europäischen Union
  • Entwicklung der EU zu einem Paradebeispiel für demokratische und neutrale Internetrechtsgebung

Doch neben diesen Forderungen sollte noch konsequenter vorgegangen werden. Zum einen sollten die Verhandlungen zum EU-US Handelsabkommen (TTIP) solange gestoppt werden, bis eine lückenlose Aufklärung der Beschuldigungen erreicht wurde, zum anderen muss auch die Privatwirtschaft ihren Beitrag leisten – durch erweiterte Verschlüsslung, „Privacy by Design“ und Haftbarkeit für Sicherheitsprobleme bei Produkten. Doch das ist noch nicht das Ende des Untersuchungsausschusses – der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmt am 30. Jänner 2014 darüber ab, das Parlament dann im März. Auch Edward Snowden wird sich im Jänner noch vor dem Ausschuss via Videobotschaft aussagen.
Der Bericht kann hier nachgelesen werden: Bericht auf der Homepage vom EU-Parlament

Fingerabdrücke von Zuwanderern – Weidenholzer: "Populistische Angstmache ist abzulehnen"

Utl.: Forderungen von CDU-Europaabgeordnetem Elmar Brok nach Fingerabdrücken von Einwanderern sind beschämend – SPÖ-Europaabgeordneter fordert Sachlichkeit ein
Wien (OTS/SK) – Eine Welle der Empörung, nicht nur von Experten aus der Wirtschaft, sondern auch aus der eigenen Partei folgte auf die kürzlich getätigten Aussagen des CDU-EU-Abgeordneten Elmar Brok, der fordert, dass EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien Fingerabdrücke abgenommen werden sollen. „Das ist ein von Populismus genährter Frontalangriff auf Freiheiten wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die EU-Bürger aus Rumänien als Menschen zweiter Klasse zu behandeln ist mit den Prinzipien der Europäischen Union unvereinbar“, erklärt SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst und ergänzt: „Die erzwungene Abnahme von Fingerabdrücken für Rumänen und Bulgaren kommt einer pauschalen Vorverurteilung gleich.“ Das sei mit den europäischen Werten nicht vereinbar.
Unterstützt wird die Meinung von Josef Weidenholzer durch Fakten, die belegen, dass die Beschäftigungsquote von Menschen, die ins Ausland gehen, mit 68 Prozent sogar höher ist als die Beschäftigungsquote der ansässigen Bevölkerung (65 Prozent). „Das zeigt ganz klar, dass die Menschen ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten. Sie tragen damit wesentlich zur Aufrechterhaltung eines gesunden Sozialsystems bei“, sagt Weidenholzer. So sehe das auch die deutsche Wirtschaft, die vor den Schäden dieser populistischen Angstmache warnt. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte jüngst erklärt, dass die deutsche Wirtschaft bis zu 1,5 Millionen ausländische Arbeitskräfte benötigen wird, um das Wachstum zu sichern. „Den einzigen Grund zur Beunruhigung durch die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit liefern Politiker, die sich aus Eigeninteressen fremdenfeindlicher Klischees bedienen“, betont Weidenholzer.
Panikmache gegen „Sozialtourismus“ sei nicht angebracht, da schon jetzt alle EU-BürgerInnen bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten nachweisen müssen, für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen, sowie dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.

Aufregung um das Europäische Jahr 2014

Im Frühjahr 2013 legte das Europäische Parlament einen konkreten Motto-Vorschlag für das Europäische Jahr 2014 vor. Die Europäische Kommission ignorierte diesen und gab im November überraschend bekannt, dass es heuer das erste Mal seit über zehn Jahren kein Motto geben soll.
Dass es gerade im europäischen Wahljahr 2014 kein Motto geben soll ist unverständlich. Schließlich tragen diese Themenjahre dazu bei, die Europäische Union sichtbarer zu machen und sind gerade für die Zivilgesellschaft von großer Bedeutung. Auf Kritik stößt vor allem , dass die Kommission den Wunsch des Europäischen Parlaments nach einem Jahr der Vereinbarkeit überging und ihr alleiniges Initiativrecht ausnützt. Josef Weidenholzer fordert nun die Nachholung des Jahres der Vereinbarkeit zum frühest möglichen Zeitpunkts – also im Jahr 2016.
Europäisches Jahr 2014
Bereits im März 2013 sprach sich die Mehrheit des Parlaments im Rahmen einer schriftlichen Erklärung für ein Europäisches Jahr für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus. Nach mehrmaligen Anfragen sagte Kommissionspräsident Barroso im Juli das vom Parlament geforderte Motto für 2014 zu, woraufhin entsprechende Vorbereitungen getroffen wurden. Die Zusage wurde kurz darauf wieder zurückgezogen. In einer Anfragenbeantwortung wurde mitgeteilt, dass die Kommission verschiedene Themen für das kommende Jahr noch prüfe. Schließlich wurde im Herbst bekannt, dass die Kommission für 2014 gar kein Europäisches Jahr organisieren wird. Josef Weidenholzer stellte daraufhin gemeinsam mit der deutschen Abgeordneten Jutta Steinruck eine parlamentarische Anfrage wie es zu dieser Entscheidung kam und was mit den eingeplanten finanziellen Mitteln passiert. Den Vorschlag der Kommission, die derzeitigen Maßnahmen im Rahmen des Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 einfach fortzuführen, stößt auf Kritik. Nachdem bisher kein Beschlussentwurf von Seiten der Kommission vorgelegt wurde ist völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage eine Fortführung passieren könnte.
Die Europäischen Jahre
Die Europäischen Jahre werden seit 1983 zu verschiedenen Themen ausgerufen. Zusätzlich zu öffentlicher Aufmerksamkeit sind diese Themenjahre auch immer mit finanziellen Förderungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Projekte verbunden. Im Jahr 2010 wurden für das Jahr zur Bekämfpung von Armut und sozialer Ausgrenzung beispielsweise Mittel in der Höhe von 17,25 Millionen Euro auf nationaler und europäischer Ebene zur Verfügung gestellt. Das Jahr 2011 der Freiwilligentätigkeit wurde mit 14,5 Millionen Euro unterstützt. Das Europäische Jahr 2015 wurde bereits festgelegt und soll unter dem Motto „Jahr der Entwicklungszusammenarbeit“ stehen.
Weitere Informationen und Links
Die parlamentarische Anfrage von Josef Weidenholzer zum Europäischen Jahr 2014: „Nachgfragt: Europäisches Jahr 2014
Presseaussendung von Josef Weidenholzer: „Chaos um Europäisches Jahr 2014 – Kommission soll Klarheit schaffen