Weidenholzer: Untersuchungsausschuss im EU-Parlament fordert sieben Schritte gegen Überwachung

Utl.: Innenausschuss-Bericht bestätigt Snowden Dokumente und stellt konkreten Maßnahmenplan gegen Überwachung vor
Wien (OTS/SK) – Heute, Donnerstag, wird in der 17. Sitzung des LIBE-Untersuchungsausschusses zum NSA-Überwachungsskandal der Endbericht vorgestellt. Der Bericht fasst die Ergebnisse der 16 Sitzungen mit insgesamt 77 Experten zusammen und formuliert Ableitungen. „Der Bericht macht das große Ausmaß der Überwachung durch Geheimdienste deutlich und zeigt, wie dreist die NSA und kooperierende Geheimdienste die Grund- und Menschenrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger missachten. Es handelt sich nicht um einzelne Missbrauchsfälle, sondern um Totalüberwachung. Die Arbeiten des Innenausschusses haben maßgeblich dazu beigetragen, den Umfang des Skandals aufzudecken“, erklärt SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Alleine der britische Geheimdienst GCHQ sammle täglich 21 Petabyte (22.020.096 Gigabyte) an Daten, das Sammelausmaß der siebenmal größeren NSA ist noch weitaus umfassender.
Der Bericht stellt nun einen konkreten und umfassenden Maßnahmenplan vor. Der im Bericht aufgestellte „Prioritätsplan: Ein europäischer digitaler Habeas Corpus“ definiert sieben Aktionen:
* Schnellstmögliche Umsetzung des bereits vom EU-Parlament zugestimmten Datenschutzpakets, welches derzeit noch vom Rat verhindert wird. * Schaffung eines EU-US-Rahmenabkommens (Umbrella Agreement). * Suspendierung des SWIFT-Abkommens (TFTP). * Suspendierung des Safe-Harbour-Abkommens. * Schutz der Rechtsstaatlichkeit, der Grund- und Menschenrechte der EU-Bürger, Fokus auf die Gefahren für die Pressefreiheit und erweiterten Schutz für Whistleblower. * Erarbeitung einer Strategie für die IT-Unabhängigkeit der Europäischen Union. * Entwicklung der EU zu einem Paradebeispiel für ein demokratisches und neutrales Internet.
Für den EU-Abgeordneten ist es zudem wichtig, dass die demokratische Kontrolle der Geheimdienste gestärkt und auf internationale Zusammenarbeit ausgelegt wird. „Zusätzlich sollte auch die Privatwirtschaft ihren Beitrag durch erweiterte Verschlüsselung, ‚Privacy by Design‘ und Haftbarkeit für Sicherheitsprobleme leisten“, führt Weidenholzer aus. Der Whistleblower Edward Snowden wird in einer der nächsten Sitzungen im Jänner eine Videobotschaft an das EU-Parlament richten. Am 30. Jänner 2014 stimmt der LIBE-Ausschuss über den Bericht ab, die Abstimmung im Plenum ist für März vorgesehen.

Weidenholzer: Chaos rund um Europäisches Jahr 2014 – Kommission soll Klarheit schaffen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter kritisiert Absage des Europäischen Mottos 2014 durch die Europäische Kommission
Wien (OTS/SK) – Seit 1983 werden von der Europäischen Union Europäische Jahre zu verschiedenen Themen ausgerufen. Zusätzlich zu intensiver Öffentlichkeitsarbeit der europäischen Institutionen sind im Europäischen Jahr auch Fördergelder für themenspezifische Projekte vorgesehen. Dass es gerade im Wahljahr 2014 kein Motto geben soll, stößt bei SPÖ-Europaabgeordnetem Josef Weidenholzer auf Unverständnis. „Das erste Mal seit über zehn Jahren wird 2014 kein Europäisches Jahr organisiert“, kritisiert Weidenholzer, der im Europäischen Jahr ein wichtiges Instrument zur Sensibilisierung für europapolitische Themen sieht. „Die Aufmerksamkeit für ein Thema und Förderungen machen Europa sichtbarer und stellen vor allem für die Zivilgesellschaft eine große Bedeutung dar. Für die europäische Zivilgesellschaft bieten die Europäischen Jahre neben öffentlicher Aufmerksamkeit auch finanzielle Möglichkeiten, um die sie nicht umfallen dürfen“, bemängelt Weidenholzer am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Brisant gestaltet sich die Entscheidung, da EU-Kommissionspräsident Barroso in einem Brief an das Europäische Parlament vom 18. Juli 2013 das vom EU-Parlament geforderte Jahr der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2014 bereits zugesagt hatte. Mehr als die Hälfte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten bis März 2013 eine schriftliche Erklärung für ein Jahr der Vereinbarkeit 2014 unterstützt und gilt daher als offizielle Parlamentsposition. „Die Kommission nützt ihr alleiniges Initiativrecht aus und ignoriert die Forderungen des Europäischen Parlaments. Mit der Verzögerungstaktik hat die Kommission dieses Motto für 2014 verhindert“, ist Weidenholzer erbost und fordert sofortige Maßnahmen, damit das Jahr der Vereinbarkeit ehestmöglich – also im Jahr 2016 – nachgeholt werden kann.
In einer parlamentarischen Anfrage an die Kommission will Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, nun wissen, wie es zu der Entscheidung gegen das Motto gekommen ist. Außerdem soll durch die Anfrage geklärt werden, was mit den für das Europäische Jahr eingeplanten finanziellen Mitteln passiert. Die Kommission teilte in einer Begründung mit, das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 heuer einfach fortführen zu wollen. „Nachdem die Kommission dem Parlament bisher keinen Beschlussentwurf vorgelegt hat, ist völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage die Fortführung passieren soll.“

ÖBB Pensionisten informieren sich (Tips)

Erschienen am 27. Dezember 2013. in den Tips:
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Konferenz: Grundrechte im Netz von Ökonomie und Politik

Das Thema Datenschutz ist mittlerweile im Zentrum des öffentlichen Diskurses angekommen. Mit aufkommen des NSA Überwachungsskandals – veröffentlicht durch den Whistleblower Edward Snowden – rückte auch die EU Datenschutzrichtlinie- und Verordnung in den Mittelpunkt der Medien. Die Wichtigkeit eines progressiven und modernen Datenschutzgesetzes in einem von digitaler Überwachung geprägten Zeitalter kann nicht verleugnet werden, auch wenn das die Daten-Wirtschaft sowie Geheimdienste nicht sehen wollen und Gesetze systematisch aufweichen probieren.
Am Donnerstag, den 9. Jänner 2014, organisiert die GPA-djp eine hochkarätige Konferenz unter dem Titel “Grundrechte im Netz von Ökonomie und Politik”. Die Veranstaltung befasst sich dabei mit dem EU Datenschutzpaket genauso wie mit dem Thema Überwachung im Netz. Josef Weidenholzer wird einen Vortrag zum Thema „Massenspionage und digitaler Binnenmarkt in Europa – welche Aktiviäten setzt das EU-Parlament?“ halten und einen tiefen Einblick in die digitale Arbeit des EU-Parlaments geben.
– 8.30 Uhr – Registrierung
– 9.00 Uhr – Begrüßung – Dwora Stein (Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp, Vizepräsidentin der Arbeiterkammer Wien)
– 9.15 Uhr – „Supergrundrecht Sicherheit“ oder vom langsamen Sterben der Grundrechte, Herta Däubler-Gmelin (Professorin FU Berlin, Justizministerin der BRD a.D.)
– 10.00 Uhr – ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union – eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten, Evelyn Regner (Abgeordnete im Europaparlament)
– 10.45 Uhr – Massenspionage und digitaler Binnenmarkt in Europa – welche Aktivitäten setzt das EU-Parlament?, Joe Weidenholzer (Abgeordneter im Europaparlament)
– 11.30 Uhr –  BürgerInnen als Zielscheibe von digitaler Wirtschaft und staatlicher Überwachung – Perspektiven aus der EU-Ratsarbeitsgruppe, Gerhard Kunnert (Bundeskanzleramt Verfassungsdienst)
– 12.15 Uhr – Mittagspause
– 12.45 Uhr – Recruitainment und „Quantified Work“: Die Zukunft der digitalen Überwachung im Arbeitsalltag, Wolfie Christl (Verein „Datadealer“)
– 13.30 Uhr – Deine digitalen D(T)aten sind Geld wert – Smartphone-Apps und die Nutzung von Geodaten,Walter Peissl (Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgenabschätzung)
– 14.15 Uhr – Wer „schnüffelt“ hier in unseren Daten? Die Vorratsdatenspeicherung unter der Lupe, Andreas Krisch (mksult GmbH)
– 15.00 Uhr – Kaffeepause
– 15.15 Uhr – „Datenschutzdefizite & zukunftstaugliche Lösungen“ Podiumsdiskussion mit den ReferentInnen
– 16.15 Uhr – Ende
Moderation: Clara Fritsch, GPA-djp und Daniela Zimmer, AK Wien
Alle Infos gibt es im Folder bzw. auf der Homepage. Der Inhalt des Vortrags wird nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Weidenholzer: Boykott von "Made in Cambodia"

Utl.: SPÖ-EU-Abgeordneter fordert internationalen Druck gegen menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Kambodscha
Wien (OTS/SK) – Angesichts der schrecklichen Zustände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kambodscha fordert SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer internationale Solidarität und sofortige Maßnahmen zu deren Verbesserung. Es sei dringend notwendig, hier internationalen Druck aufzubauen. „Es muss internationale, verpflichtende Abkommen für faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen geben, die auch eingehalten werden müssen. Wenn Länder diese nicht einhalten, muss es scharfe Sanktionen geben. Es kann nicht sein, dass heute Menschen geknechtet werden und für einen Hungerlohn billige T-Shirts für den Westen produzieren“, betont Weidenholzer am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. „Menschenwürdige Arbeit muss das zentrale Ziel nationaler und internationaler Politik werden. Europa darf nicht einfach zusehen, sondern muss den Druck erhöhen. Auch die Brutalität, mit denen die Einsatzkräfte gegen die Demonstranten vorgehen, ist nicht zu akzeptieren und muss klar verurteilt werden.“
Weidenholzer weist auch darauf hin, dass gerade in der Textilverarbeitung nur ein Bruchteil der Wertschöpfung im Land bleibt. „Es ist absurd, wenn in Europa manche Politiker glauben, sie müssten auch in ihrem Land die Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte abbauen, um nach Kambodscha und andere sogenannte Billiglohnländer abwandernde Arbeitsplätze halten zu können.“ Weidenholzer fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, keine Produkte mit der Etikette „Made in Cambodia“ zu kaufen. „Solange die Proteste nicht im Sinne der Arbeiter beigelegt werden und zum Beispiel ein Mindestlohn eingeführt ist, sollten die Marken einiger bekannter Modeketten, die in Kambodscha ihre Produkte herstellen lassen, boykottiert werden“, sagt der Abgeordnete Josef Weidenholzer.
Auch in Hinblick darauf, dass 2015 das Europäische Jahr der Entwicklungszusammenarbeit ist, sollte der Situation in Kambodscha und den derzeitigen Geschehnissen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im November 2012 hat das Europäische Parlament auf Initiative von EU-Abgeordnetem Josef Weidenholzer eine Resolution verabschiedet, in der die Regierung in Kambodscha aufgefordert wird, demokratische Strukturen aufzubauen und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.
Weidenholzer, der in regelmäßigem Kontakt mit der kambodschanischen Opposition steht, hat sich darüber hinaus in den letzten beiden Jahren wiederholt an Catherine Ashton gewandt und auf die katastrophale Menschenrechtssituation in Kambodscha hingewiesen. „Vor allem muss das Recht der ArbeiterInnen, sich frei in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge abzuschließen, garantiert sein“, sagt Weidenholzer. Die gegenwärtige Regierung von Hun Sen, die nur auf der Basis eines Wahlbetrugs weiter im Amt sei, sei dazu nicht in der Lage, so der Europapolitiker.

Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform

Am Donnerstag hat der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen verkündet, dass die derzeitig gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 nicht grundrechtskonform ist. Das Ö1 Mittagsjournal hat dazu EU-Datenschutzexperten Josef Weidenholzer nach seiner Einschätzung gefragt. Hier gibt es die Tondatei zum Nachhören und das Gespräch als Text.
Ö1 Mittagsjournal: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig => Hier nachzuhören: Vorratsdatenspeicherung Ö1 12.12.2013
Arnim-Ellissen Hubert (ORF)
Die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne jeden konkreten Verdacht, ist grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes. Geklagt hatten unter anderem, mehr al 11 000 österreichische Bürger und die Kärntner Landesregierung. Das Urteil des EuGH dürfte zwar erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen aber folgen die Richter den Vorschlägen des Generalanwalts. Aus Brüssel berichtet Ernst Kernmayer:
Kernmayer Ernst (ORF)
Jeder Anruf vom Handy, jedes SMS, jede Email – gespeichert vom Telekomunternehmen ihre Vertrauens, bis zu 2 Jahre lang. Nicht der Inhalt, aber die Verbindungsdaten, wer mit wem kommuniziert ist so jederzeit nachvollziehbar und kann von der Polizei abgefragt werden. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unvereinbar mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Die Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht sei unverhältnismäßig und würde die eigentlichen Ziele der Bekämpfung schwerer Verbrechen kaum erfüllen, heißt es im Gutachten des Generalanwalts. Der Datenschutzexperte des Europaparlaments, der SPÖ-Abgeordnete Josef Weidenholzer pflichtet bei.
Weidenholzer Josef (SPÖ)
Das große Problem ist ja, dass das unverhältnismäßig ist. Dass das nicht anlassbezogen geschieht und dass es eigentlich auch nicht mehr dem tatsächlichen Zweck dient, dass ich Terrorismus und schwere Verbrechen bekämpfe.
Kernmayer Ernst (ORF)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London 2004 und 2006 erlassen. Längst hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 übernommen und ist vom Europäischen Gerichtshof sogar wegen Säumigkeit verurteilt worden. Jetzt könnte es beim EuGH aber in die andere Richtung gehen. Das Urteil wird zwar erst in einigen Monaten erwartet, die Richter folgen allerdings meistens den Vorschlägen des Generalanwalts. Der plädiert im heutigen Befund allerdings nicht für sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, sondern schlägt vor, den Gesetzgebern Zeit zur Reparatur ein zur räumen.

Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen

Jährlich endet für zehntausende Menschen die gefährliche Flucht aus der Heimat im Mittelmeer. Sie werden von Militärschiffen der Mitgliedsstaaten, koordiniert von der EU-Grenzschutzagentur (Frontex) angehalten und in vielen Fällen wieder zurück geschickt. Die Seetüchtigkeit der Boote oder der Zustand der Passagiere spielte bisher eine eher untergeordnete Rolle. Mit der neuen Verordnung, soll sich das nun ändern und die Suche und Rettung von Flüchtlingsbooten verbessert und verstärkt werden.

Welche Verbesserungen konnten erreicht werden?

Das Abstimmungsergebnis des Ausschusses, also die Vorgabe für die Verhandlungen mit dem Rat, ist äußerst vielversprechend. Von den 33 Abänderungsanträgen (hier geht’s zu den gesammelten Abänderungsanträgen), die Josef Weidenholzer eingebracht hat, wurde nur einer abgelehnt. Der Rest ist entweder in die Kompromissvorschläge des Berichterstatters eingegangen oder wurde zusätzlich zu diesen angenommen. So konnte Josef Weidenholzer zahlreiche zusätzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Flüchtlinge durchsetzten; darunter folgende:
– Boote dürfen, anders als beim Kommissionsvorschlag, auf hoher See nicht abgedrängt werden.
– Spezieller Schutz vor Zurückweisung, wenn in einem Drittstaat kein individuelles und faires Asylverfahren möglich ist, einer Person in einem Drittstaat aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe Gefahr droht oder die Person aus medizinischen oder anderen Gründen Schutzbedürftig ist.
– Die Agentur muss detaillierte Berichte über die Einhaltung der Grundrechte vorlegen, die auch die „Einsprüche“ der Flüchtlinge und die darauf erfolgten Maßnahmen enthalten müssen.
– Die Einsatzkräfte der Mitgliedsstaaten oder der Agentur müssen sich auch dann an den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts orientieren, wenn die Einsätze in Hoheitsgewässern von Drittstaaten stattfinden und diese andere Normen vorsehen würden.
– Die Suche und Rettung von Flüchtlingen ist ein wesentlicher Bestandteil. Die Definition der Grenzüberwachung wird nicht mehr auf das Abfangen von Flüchtlingen beschränkt, sondern mit Suche und Rettung erweitert, wodurch die Aufgabe Menschenleben zu retten in den Mittelpunkt rückt.
– Die Einsatzkräfte sollen einen Zugang zu ÄrztInnen, ÜbersetzerInnen und andere ExpertInnen haben.
– Jede Einheit muss zumindest eine Person mit medizinischer Ausbildung enthalten.
– Alle Einsatzkräfte sollen Schulungen zu Grundrechten, Kinderrechten, Völkerrecht und anderen wichtigen Gesetzen erhalten.

Hintergrund der Verordnung

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) ist unter anderem für die Koordination der Einsätze im Mittelmeerraum zuständig. Um möglichst einheitliche Regeln für diese Einsätze zu schaffen, hat der Rat 2010 einen Beschluss 2010/252/EU verabschiedet, der jedoch bereits im September 2012, auf Klage vom Parlament, vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. Der EUGH verfügte jedoch, dass der Ratsbeschluss so lange in Kraft bleibt, bis eine geeignete Regelung gefunden wird. Der Beschluss ist oftmals in Kritik geraten, da er es ermöglichte Boote mit Flüchtlingen an Bord einfach abzudrängen. Ein Bruch mit dieser Praxis erfolgte erstmals im Februar 2012, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein wegweisendes Urteil im Fall Hirsi Jamaa und andere aussprach.

Grundsatz der Nichtzurückweisung

Der Grundsatz der Nichtzurückweisung ist ein völkerrechtliches Gebot, das laut Genfer Flüchtlingskonvention die Zurückweisung von Personen untersagt, wenn ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht sein würde. Als Chefverhandler der S&D Fraktion hat Josef Weidenholzer in der neuen Verordnung eine umfassendere Definition des Grundsatzes durchgesetzt, die die Definitionen der Europäischen Charta der Grundrechte und die Auslegung des EGMR in seinem Urteil (Hirsi s.u.) berücksichtigt.

Wie geht es weiter?

Der Berichterstatter Carlos Coehlo (Portugal, EVP) hat das Mandat erhalten um, basierend auf der beschlossenen Parlamentsposition, mit dem Rat zu verhandeln. Können sich EU-Parlament, Rat und Kommission in erster Lesung einigen, dann wird die Verordnung aller Voraussicht nach im April 2014 beschlossen. Gibt es keine Einigung, hat die Kommission einen neuen Vorschlag zu präsentieren, der in zweiter Lesung behandelt wird.
Weitere Informationen:
Link zur Verordnung auf der Seite des EP: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0106%28COD%29&l=en

Nachgefragt: Europäisches Jahr 2014

Im Frühjahr nahm das Europäische Parlament eine schriftliche Erklärung an, in dem es sich für ein Europäisches Jahr 2014 unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ aussprach. Die Europäische Kommission reagierte weder auf den Wunsch des Parlaments, noch auf verschiedene Nachfragen zum Thema. Diese Themenjahre werden seit 1983 organisiert. Seit dem Jahr 2002 gab es keine Lücke mehr. Vor Kurzem wurde bekannt, dass  2014 gar kein Europäisches Jahr stattfinden soll. Gemeinsam mit der SPD-Europaabgeordneten Jutta Steinruck hat Josef Weidenholzer daher eine parlamentarische Anfrage an die Kommission eingebracht.

Hier die Anfrage im Originallaut:

Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützte Anfang 2013 die Written Declaration 32/2012 und sprach sich für ein Europäisches Jahr 2014, unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, aus. Auf die parlamentarische Anfrage (E-008093-13) zum Thema antwortete die Kommission noch im August, Themen und Inhalte für ein mögliches Europäisches Jahr 2014 zu prüfen. Vor dem Hintergrund, dass es seit dem Jahr 2003 bei den Europäischen Jahren keine Lücke mehr gab und es sich um ein sehr erfolgreiches Projekt handelt, stellen sich folgende Fragen:
1.   Welche Themen wurden von der Kommission für das Jahr 2014 in Betracht gezogen?
2.   Wie werden die Themen, die in Betracht gezogen werden, erhoben?
3.   Wo sind die Ergebnisse der Prüfungen der Themen einzusehen?
4.   Warum hat sich die Kommission entschlossen, das Europäische Jahr 2014 nicht unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu stellen?
5.   Warum hat sich die Kommission entschlossen, im Jahr 2014 kein Europäisches Jahr zu veranstalten?
6.   Wo und wann wurde formell entschieden, dass es kein Europäisches Jahr 2014 geben soll?
7.   Was passiert mit den finanziellen Mitteln, die für das Europäische Jahr 2014 vorgesehen waren?
8.   Wann hat die Kommission vor, ein Europäisches Jahr für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu machen, wie vom Europäischen Parlament gefordert?

Nein zum Fischereiabkommen EU-Marokko

Das umstrittene Fischereiabkommen der EU mit Marokko soll am Dienstag, den 10. Dezember im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Unter Kritik gerät dieses Abkommen, weil es die Rechte des Saharauischen Volkes verletzt. Die betreffenden Seegebiete befinden sich auch vor der Westsahara, das seit den 70er Jahren von Marokko besetzt wird. Josef Weidenholzer spricht sich gegen das Abkommen aus.

Hintergrund

Das Fischereiabkommen der Europäischen Union mit Marokko wurde 2006 mit einer Gültigkeit von vier Jahren abgeschlossen. Dieses Abkommen legte die Fangmöglichkeiten von EU-Fischern fest, als auch den zu leistenden finanziellen Ausgleich an Marokko. Nach Auslaufen des Abkommens lehnte das Europäische Parlament eine Verlängerung im Jahr 2011 ab. Das Parlament sah einerseits die Nachhaltigkeit der Fischbestände nicht gesichert, andererseits verstieß es nach Meinung der ParlamentarierInnen gegen internationales Recht, da es die Interessen der saharauischen Bevölkerung nicht berücksichtigte.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2013 wurde ein neues vierjähriges Abkommen mit Marokko paraphiert und Mitte November vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Am Dienstag stimmt das Europäische Parlament über das Abkommen ab.

Kritik

Das neue Protokoll würde zwar regelmäßige Berichte über die Verwendung der finanziellen Mittel verlangen, die Einnahmen würden trotz allem ausschließlich in das marokkanische Staatsbudget fließen. Die saharauische Bevölkerung wird kaum von dem Abkommen profitieren, gleichzeitig ist eine Überfischung der Bestände vor der Westsahara zu befürchten. Eine spezifische Menschenrechtsklausel wurde ebenfalls nicht in das Abkommen aufgenommen.

Der Westsaharakonflikt

Nach Abzug der ehemaligen Kolonialmacht Spanien im Jahr 1976, besetzte das Königreich Marokko das Territorium Westsahara.  Ein Guerillakrieg zwischen Marokko und der Frente Polisario, die sich für die Unabhängigkeit der Westsahara einsetzt, war die Folge. 1991 konnte schließlich ein Waffenstillstand erreicht werden. Auf das versprochene Selbstbestimmungsreferendum warten die Saharauis allerdings bis heute vergeblich. Viele Saharauis leben bis heute unter schwersten Bedingungen in Flüchtlingslagern in Algerien, andere sind im eigenen Land wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.  Heute kontrolliert Marokko etwas zwei Drittel der Westsahara, samt den Küsten- und Seegebiet.

Weitere Informationen

Link zu den Plenarsitzungsdokumenten
 

eCall: Autmatische Notfallhilfe ab 2015

Derzeit wird im Europäischen Parlament über einen Vorschlag diskutiert, der darauf abzielt die Sicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. Ab Oktober 2015 soll ein öffentlicher eCall-Dienst auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 verpflichtend in allen neuen Fahrzeugen eingeführt werden. „eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Geschieht ein Unfall, sendet eCall ohne notwendiges Zutun der Fahrzeuginsassen ein Notrufsignal aus.

Der Vorschlag im Detail

Die freiwillige Umsetzung von eCall in den Mitgliedstaaten funktionierte bisher nur mäßig. Daher legte die Europäische Kommission im Juni 2013 ein Gesetzespaket zur verpflichtenden Ausstattung aller neuen PKWs und leichten Nutzfahrzeuge ab 1. Oktober 2015 vor. Das eCall-System soll auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 flächendeckend in ganz Europa funktionieren.
eCall kann einerseits manuell über einen Notrufknopf ausgelöst werden, andererseits aber auch automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag eines Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen.
Im Jahr 2011 gab es rund 1,1 Millionen Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen. Dabei wurden 30.000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen Menschen verletzt. Laut verschiedener Studien könnte das Eintreffen der Rettungskräfte durch eCall um 40 bis 50 Prozent beschleunigt  und die Zahl der Todesopfer bis zu 10 Prozent gesenkt werden. Vor allem im ländlichen und abgelegenen Gebieten kann mit schnelleren Reaktionszeiten gerechnet werden.
Bei dem geplanten öffentlichen eCall System handelt es sich um ein „schlafendes“ System. Es werden keine Daten gesendet, solange eCall nicht manuell oder durch einen Unfall ausgelöst wird. Dabei wird ein Mindestdatensatz gesendet, der den Rettungskräften die nötigen Informationen übermittelt.

Das Parlament setzt sich für Verbesserungen ein

Josef Weidenholzer, eCall-Chefverhandler für die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten setzt sich für weitere Verbesserungen des Vorschlags ein. Der 112-eCall-Service muss eine öffentliche Leistung sein. Mit dem Dienst verbundene Kosten dürfen daher nicht auf die Verbraucher übergewälzt werden. Daten sollen zudem nur im Notfall gesendet und lediglich für Rettungszwecke oder für Staumeldungen infolge eines Unfalles verwendet werden. Dieser Änderungsantrag von Josef Weidenholzer zum eCall—Beschluss wurde im Binnenmarktausschuss bereits angenommen und verhindert die Möglichkeit, dass beispielsweise Versicherungsunternehmen an die durch das öffentliche eCall-System gesammelten Daten herankommen.
Im Rahmen der technischen Umsetzung des Systems sollen zudem Technologien zur Stärkung des Datenschutzes eingebettet werden und damit der „privacy by design“-Ansatz erfüllt werden. Daten dürfen nur solange gespeichert werden wie für einen Rettungseinsatz notwendig und in einem Format, das eine restlose Löschung ermöglicht.

Schutz der Privatsphäre

Der Verordnungsentwurf zum öffentlichen eCall beinhaltet im Artikel 6 bereits datenschutzrechtliche Bestimmungen, die vom Europäischen Parlament wohl noch umfassend ausgeweitet werden.
Josef Weidenholzer weist allerdings darauf hin, dass sich Probleme vielmehr durch private Dienste mit Zusatznutzen ergeben, die auf das 112-eCall-System aufbauen oder durch private eCall-Systeme, die von einigen Autoherstellern bereits angeboten werden. Daten über das Fahrverhalten könnten beispielsweise von Versicherungsunternehmen gegen ihre Kunden verwendet werden. Die Verordnung sollte daher vielmehr auf datenschutzrechtliche Aspekte für private eCall-Dienste eingehen. Josef Weidenholzer setzt sich dafür ein, dass private Dienste einerseits strenge rechtliche Auflagen bekommen, andererseits für Kunden immer optional und jederzeit deaktivierbar sind.

Weitere Informationen

Presseaussendung Josef Weidenholzer: EU will Zahl der Verkehrstoten verringern
Procedure file: eCall-Beschluss
Procedure file: eCall-Verordnung