Parlamentarische Anhörung: "Wasser ist ein Menschenrecht"

Am Montag, den 17. Februar fand zum ersten Mal im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung zu einer Europäischen Bürgerinitiative statt. Die Bürgerinitiative „right2water“ fordert das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen. Diskutiert wurde auch über ein Privatisierungsverbot der Wasserversorgung als Konsequenz der Initiative.
Die Bürgerinitiative „right2water“ konnte europaweit über 1,6 Millionen Unterschriften sammeln und ist somit die erste europäische Bürgerinitiative, die seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erfolgreich gestartet wurde. Die parlamentarische Anhörung unter dem Titel „Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“ am Montag im Parlament war ein enormer Erfolg mit hunderten Besuchern. Die Anhörung wurde vom Umweltausschuss in Kooperation mit dem Entwicklungs-, dem Petitions- und dem Binnenmarktausschuss organisiert. Neben zahlreichen Organisatoren und Vertretern der Bürgerinitiative waren auch hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission geladen, die sich den kritischen Fragen des Bürgerkomitees und der Abgeordneten stellen mussten.

Wasser ein Menschenrecht

Kernforderung der Initiatoren ist die Sicherung der Wasserleistungen als öffentliches Gut. Wasser und Wasserdienstleistungen dürfen den Regeln des Binnenmarkts nicht unterworfen werden. Die Kommission wurde dazu aufgefordert sich rechtlich zu verpflichten, die Wasserversorgung in der EU nicht zu liberalisieren. Rückendeckung bekamen die Organisatoren der Bürgerinitiative vor allem von den sozialdemokratischen Abgeordneten, die klar stellten, dass ein leistbarer und qualitativ hochwertiger Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist. Private Unternehmen können durch ihr Profitstreben die Leistungssicherheit nicht garantieren und waren in der Vergangenheit oft nachlässig, wenn es um langfristige Investitionen in die nötige Infrastruktur ging.
Kritische Fragen an die Kommission gab es von Seiten der linken Abgeordneten auch in Bezug auf die Arbeit der Troika und das geplante Freihandelsabkommen. Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt wollte etwa wissen wie die Kommission plane mit dem Kapitel zur öffentlichen Vergabe im EU-USA Freihandelsabkommen umzugehen. Angesprochen wurde auch die Wasserprivatisierung in Griechenland, die von der Troika weiterhin gefördert wird.
Auch die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union wurde diskutiert. Ein wachsender Anteil der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu Wasser, oft fehlt Wasser zum Anbau von Grundnahrungsmitteln. Gefordert wurde ein Ausbau der europäischen Wasserwirtschaftsprogramme in Entwicklungsländern.

Langfristige Auswirkung auf die EU-Gesetzgebung?

Die politische Bedeutung dieser ersten erfolgreichen Bürgerinitiative ist nicht zu unterschätzen, da sie eine eindeutige Positionierung der europäischen Bevölkerung gegen die Wasserliberalisierung darstellt. Die Initiative könnte die Arbeit der Kommission in den kommenden Jahren daher mitprägen. Einen ersten großen Erfolg konnte right2water bereits vor der Übergabe der Unterschriften erreichen: Das Wasser wurde aus der umstrittenen Konzessionsrichtlinie bis auf weiteres ausgenommen. Auf jene Fragen, welche auf die Review-Klausel im Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eingingen, antwortete die Kommission jedoch zurückhaltend. Ein Vertreter der Kommission meinte, er könne nicht vorhersagen was die Kommission in fünf Jahren macht.
Was mit der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative geschieht und ob daraus gesetzliche Bestimmungen folgen hängt nun von den nächsten Wochen ab: Bis zum 20. März will die Europäische Kommission ihre Schlussfolgerungen über das weitere Vorgehen präsentieren. Sowohl von den right2water-Organisatoren, als auch von den Europaabgeordneten wurde nachdrücklich gefordert, dass den Worten der Kommission nun auch Taten folgen müssen.

Weitere Informationen

Link zur Homepage der Bürgerinitiative „Right2Water“
Die gesamte öffentliche Anhörung vom 17. Februar kann hier angeschaut werden.

Flüchtlingsschutz verstärkt!

Lehren aus Lampedusa: Stärkerer Schutz für Flüchtlinge an den Seegrenzen Europas.
Abschlussbericht des LIBE-Ausschusses wird am Donnerstag abgestimmt.

Bei den Verhandlungen zur Frontex-Verordnung über die Überwachung der Seeaußengrenzen  konnte Josef Weidenholzer, der als Chef-Verhandler der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zahlreiche Abänderungsanträge einbrachte, große Erfolge verbuchen. Die neue Verordnung, die einen älteren Rats-Beschluss ablöst, enthält wesentliche Verbesserungen und stärkt den Flüchtlingsschutz maßgeblich. So konnten im Rahmen der Verhandlungen unter anderem die folgenden Punkte durchgesetzt werden:

  • Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung
  • Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen in Not.
  • Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
  • Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs)
  • Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit.
  • Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten.
  • Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält.
  • Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet.
  • Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen.
  • Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See.
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise.
  • Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert).
  • Verpflichtung zum Schutz der Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.

Die finale Version des Berichtes wird am Donnerstag, 20 Februar 2014 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten Justiz und Inneres abgestimmt und aller Voraussicht nach mit einer breiten Mehrheit angenommen, was den Weg für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ebnet. Der Weg zu einer raschen Umsetzung der neuen Verordnung und die damit einhergehenden Verbesserungen für Flüchtlinge ist damit gegeben.

Vergabepaket abgeschlossen

Mit der Annahme im Rat wurde diese Woche das Reformpaket zur öffentlichen Auftragsvergabe und den Konzessionen abgeschlossen. Mit verbindlichen Sozial- und Umweltkriterien konnte ein großer Schritt im Kampf gegen Sozialdumping erreicht werden. Weiterlesen

Kompromisse zum Bericht über den Überwachungsskandal

Mit der gestrigen Abstimmung (12. Februar 2014) über den Bericht zum Überwachungsskandal ging die monatelange Arbeit des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erfolgreich zu Ende. Auch wenn die Berichterstattung von der Ablehung des Abänderungsantrags 182 überschattet wurden, muss die Wichtigkeit dieses Berichts sowie dessen sieben Schritte gegen Massenüberwachung positiv hervorgehoben werden. Um bei einem Bericht mit weit über 500 Abänderungsanträgen erfolgreich Kompromisse zu schließen, gibt es eben auch Abstecher zu machen – wenn auch angemerkt werden muss, dass Joe Weidenholzer für Abänderungsantrag 182 eingetreten ist bzw. selbst einen ähnlichen Antrag (AM 184) gestellt hat. Sein Antrag für internationalen Schutz für Whistleblower angenommen und somit eine signifikante Verbesserung der InformantInnenrechte fordert.

Alle Detail zu den Kompromissen können hier nachgelesen werden: Kompromisse zum NSA Bericht

Ein historischer Tag für Privatsphäre in Europa

Heute war ein wahrlich historischer Tag für die Privatsphäre in Europa. In den vergangenen Monate hat der Innenausschuss des EU-Parlaments einen umfangreichen Bericht zur Überwachungsaffäre erarbeitet und heute darüber abgestimmt. Aus den insgesamt 521 Abänderungsanträgen zum Bericht ist es nun gelungen, 74 Kompromisse zu formulieren. Der Bericht wurde mit 33 Stimmen, 7 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen angenommen.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres spricht sich mit diesem Bericht klar gegen Massenüberwachung und für die (Wieder)Herstellung von Datenschutz als Grund- und Menschenrecht aus. Konkret fordert der Bericht, neben einer schnellstmöglichen Umsetzung des Datenschutzpaketes, auch eine Suspendierung des Safe-Harbour-Abkommens. Auch die IT-Unabhängigkeit der Europäischen Union soll gestärkt werden, um die bestehende Abhängigkeit von den USA in Zukunft zu verhindern und einen starken europäischen Datenschutz Standard zu haben. Gleichzeitig müssen die Verhandlungen über  ein Rahmenabkommen mit den USA zum Schutz der Daten verstärkt werden.
Auch in Bezug auf stärkeren Schutz für Whistleblower in Europa konnte sich Joe Weidenholzer mit seinen Anträgen durchsetzen. Der Bericht fordert die Mitgliedsstaaten zu Untersuchungen auf, wie Whistleblowern Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewährt werden kann. Das ist ein wichtiges Signal der Union gegenüber den USA, dass die Wahrheit zu sagen nicht als Verbrechen gilt, sondern  Schutz verdient. Aufdecker müssen endlich Rechte zugestanden werden, denn nur wenn wir Informanten Sicherheit gewähren, können solche Skandale wie der NSA Überwachung ans Tageslicht kommen.
Die Sozialdemokraten im Europaparlament haben mit ihrer Arbeiten im Innenausschuss klar gemacht, auf welcher Seite sie stehen.  Nämlich auf der Seite der Menschen, der Bürgerrechte und des Datenschutzes!
Alle Detail zu den Kompromissen können hier nachgelesen werden: Kompromisse zum NSA Bericht

Edward Snowden wird vor Innenausschuss aussagen

Der SPÖ EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer bestätigt, dass der derzeit in Russland stationierte Edward Snowden die Einladung akzeptiert hat und vor dem Innenausschuss des Europäischen Parlaments aussagen wird. „Der Anwalt des Whistle Blowers teilte gestern mit, dass Edward Snowden an der Anhörung teilnehmen will“, berichtet Weidenholzer, Mitglied im zuständigen Ausschuss. Das genaue Format der Anhörung sei zwar noch unklar, die Teilnahme von Edward Snowden damit aber offiziell bestätigt. Weidenholzer: „Ich finde es wichtig und richtig, dass Edward Snwoden aussagen wird. Edward Snwoden ist schließlich der wichtigste Zeuge in der Überwachungsaffäre. Nur durch Snowden konnte die massenhafte Überwachung von europäischen Bürgern durch Geheimdienste überhaupt aufgedeckt werden. Er kann wie kein anderer zur Aufklärung des Skandals beitragen. „, so der EU-Abgeordnete, der auch darauf verweist, dass Snwoden den Großteil seiner Beweise noch nicht veröffentlicht hat. Edward Snwoden vor dem Europäischen Parlament sprechen zu lassen ist – so der EU-Abgeordneter weiter – auch ein wichtiges Zeichen gegenüber den USA, dass „die Wahrheit zu sagen in Europa nicht als Verbrechen gilt sondern Respekt und Anerkennung verdient“.
Die voraussichtlich Anfang März stattfindende Anhörung mit Edward Snwoden stellt den bisherigen Höhepunkt innerhalb der Arbeiten des Innenausschuss zur Aufklärung der Überwachungsaffäre dar. Noch im Dezember vergangenen Jahres haben konservative Abgeordnete versucht, die Anhörung vor dem Innenausschuss zu verhindern. Im Dezember musste eigens ein Beschluss von der Konferenz der Präsidenten gefasst werden. Die Sozialdemokraten konnten aber gemeinsam mit Liberalen, Grünen und Linken eine Einladung in den Innenausschuss erreichen. Nun geht es darum, eine möglichst sichere Art der Anhörung zu finden, um eine Ortung durch Geheimdienste während der Aussprache auszuschliessen. „Die Sicherheit von Edward Snowden muss im Vordergrund stehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Snowden offen sprechen und damit bestmöglich zur Aufklärung beitragen kann.“, sagt EU-Abgeordneter Weidenholzer, der fordert, die Anhörung auch öffentlich zu übertragen, da „die Berichte von Edward Snwoden für die Öffentlichkeit bestimmt sind“. Weidenholzer verweist auch auf den im Innenausschuss erarbeiteten Bericht zum Ausmaß der Überwachungsaffäre, der dringenden politischen Handlungsbedarf zeigt.

Neue Richtlinie bringt Recht auf alternative Lizenzen

Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie wird Downloaden von Musik in ganz Europa einfacher. Gleichzeitig werden die Rechte der KünstlerInnen und Künstler gestärkt – zukünftig dürfen sie selbst entscheiden, wie sie ihre Werke lizenzieren.
Die am Dienstag (4.Februar 2014) mit 640 Pro Stimmen und 18 Gegenstimmen beschlossene Richtlinie regelt zwei Bereiche: 1. Musik-Download und 2. Regeln für Verwertungsgesellschaften. Beschlossen wurde vom Europäischen Parlament der Endkompromiss aus den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, somit ist das die Endfassung der Richtlinie, die so in Kraft tritt. Die Beschlussfassung der Mitgliedstaaten ist nur noch Formsache. Die Richtlinie ist damit europäisches Gesetz und muss nun von den Mitgliedstaaten die kommenden zwei Jahre umgesetzt werden. Die neuen Regelungen werden ab 2016 in ganz Europa Realität sein.
Musik-Download neu in Europa
Musik zum Download in Europa anzubieten war bis jetzt sehr aufwendig, da für jedes eigene Land eine Lizenz ausverhandelt werden musste. Die Richtlinie bringt Mehrgebietslizenzen, wodurch es leichter und unkomplizierter wird, Musikdownload anzubieten. KundInnen profitieren insofern davon, weil es zu einem breiteren und günstigeren Angebot kommt. Bisher wurden die Kosten für die Lizenzen, etc.. auf die KundInnen überwälzt. Aufgrund der komplizierten Lizenzvergabe, mussten EuropäerInnen auch länger auf neue Songs warten als US-BürgerInnen zum Beispiel. Hier bringt die Richtlinie erhebliche Verbesserungen und auch kleiner AnbieterInnen wird es einfachen, Musik Download anzubieten (komplizierte Lizenzverhandlungen benötigen Ressourcen, die eher große Anbieter aufbringen können).
Regeln für Verwertungsgesellschaften
Der zweite wichtige Bereich, den die Richtlinie regelt ist der der Verwertungsgesellschaft. In Verwertungsgesellschaften schließen sich Künstler zusammen, damit diese ihre Rechte verwerten. Da gab es immer wieder Probleme, bei der Auszahlung der Tantiemen. Künstler mussten oft mehrere Jahre warten. Die Richtlinie besagt spätestens neun Monate danach (Kommission hätte 12 Monate als Frist vorgeschlagen, Parlament hat es verkürzt). Gleichzeitig müssen Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder AKM auch alternative Lizenzen wie Creative Commons zu lassen (für den nicht-kommerziellen Bereich) – bis jetzt haben das viele Verwertungsgesellschaften immer wieder verweigert. Davon profitieren große und kleine Künstler, weil sie Selbstbestimmungsrechte über die lizenzielle Verpackung ihrer Werke erhalten. Erreicht werden konnte auch eine Nichtdiskriminierungsklausel, wonach keinem Künstler die Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft verweigert werden darf (z.b. aufgrund Bekanntheitsgrad, erwarteten Einnahmen, etc..). Auch wurden weit mehr Transparenzregeln beschlossen – Verwertungsgesellschaften müssen klar ihre Tarifpolitik ausschreiben und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Verbesserungen
– Verbesserungen sowohl für jene, die gerne Musik hören als auch für jene, die gerne Musik machen.
– Musikdownload wird leichter und unkomplizierter (mehrgebietslizenzen)
– Das Angebot für KonsumentInnen wird breiter und billiger (schneller Neuerscheinungen zugänglich)
– KünstlerInnen kommen schneller zu ihrem Geld (spätestens neun Monate) – bisher mussten sie oft Jahre warten
– KünstlerInnen können selbst über die Lizenzierung bestimmen
– Rechtsanspruch auf nicht-kommerzielle Lizenzen (wie Creative Commons)
– Verwertungsgesellschaften müssen ihre Tarife veröffentlichen (derzeit sehr intransparent)
– KünstlerInnen erhalten mehr Mitspracherechte in den verwertungsgesellschaften (werden demokratischer organisiert)
– Das Recht der Künstler ihre Rechte als Urheber zu verwerten und zu schützen wird gestärkt
Urheberrecht neu notwendig!
Die Richtlinie ist ein erster Schritt, generell braucht es aber eine echte Urheberechtsreform in Europa (die Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und behindern Kreativität. Die Kommission führt dazu gerade eine EU-weite öffentliche Konsultation durch (wo man im Internet Fragebogen ausfüllen kann). Wichtig wäre, dass die Konsultation in allen Sprachen zur Verfügung gestellt wird und massiv unter den KünstlerInnen und auch KonsumentInnen beworben wird, damit nicht nur die „Großindustrie“ die Richtung bestimmt.
Mehr Informationen
– Neue Richtlinie zu Musikdownload – Ausführlicher Artikel auf www.weidenholzer.eu/rl15
– EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben- Artikel auf netzpolitik.org
– Kommentare zur Richtlinie von European digital rights “edri comments on the crm directive”
– Musikdownload in Europa zukünftig leichter und billiger –Presseaussendung von Josef Weidenholzer
– Collective management of copyright: EP and Council strike a deal – Artikel auf der Seite des EU-Parlaments
CREDITS: Bild von ml-musixx.de

Dein Ticket zu neuen Passagierrechten

Am 05. Februar 2014 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments über neue Regeln der Fluggastpassagiere ab. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament konnte weitgehende Verbesserungen für Passagiere erreichen.
Von Anfang an kritisierten die sozialdemokratischen Abgeordneten den Kommissionsvorschlag als zu Fluglinien-freundlich. Durch die Änderungen des Parlaments wurden die VerbraucherInnen-Rechte gegenüber den Unternehmen gestärkt. Schon bei der Buchung eines Fluges werden die neuen Regelungen Vorteile bringen: Zukünftig sollen VerbraucherInnen nur jenen Preis zahlen müssen, der ausgewiesen ist. Extrakosten wie Kreditkartenzuschläge dürfen nicht mehr einfach so hinzugerechnet werden. Bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen gibt es mehr Informationspflichten. Nach spätestens 30 Minuten muss die Airline bei Flugverspätungen die Passagiere über die Lage informieren. Ab einer Verspätung von drei Stunden bei Kurzstreckenflügen haben die Passagiere den Anspruch auf 300 Euro Entschädigung. Nach fünf Stunden gibt es 400 Euro Entschädigung. Für Langstreckenflüge gibt es bei großer Verspätung bis zu 600 Euro Entschädigugn. Nach acht Stunden haben die Passagiere das Recht sich von anderen Airlines befördern zu lassen. Darüber hinaus dürfen die Fluglinien niemanden mehr den Antritt des Rückfluges verweigern, wenn der Hinflug verpasst oder aus anderen Gründen nicht angetreten wurde.
Die neuen Regeln bringen auch wesentliche Verbesserungen bei den Billigfliegern. Ryan Air etwa zwingt Passagiere Ihre Handtaschen oder Dutyfree-Einkäufe in ihren Koffern zu verstauen. Diese Praxis soll verboten werden. Handtaschen, Mäntel oder Einkaufstaschen dürfen ohne Zusatzgebühren neben dem Handgepäcksstück an Bord gebracht werden. Umfassende Informationspflichten waren in der Überarbeitung auch ein großes Anliegen, da die besten Regeln nichts helfen, wenn die Passagiere ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen. Zukünftig sollen Fluglinien im Terminalbereich eigene Anlaufstellen für KundInnen errichten, damit diese sich leicht über ihre Rechte informieren können. Wann diese neuen, verbesserten Regeln auch wirklich in Kraft treten hängt nun von den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten ab. Diese müssen ihre Zustimmung noch geben.

Josef Weidenholzer über Verwertungsgesellschaften, Copyright und Online Nutzung

Eine Rede von Josef Weidenholzer im Strassburger Plenum über Verwertungsgesellschaften, Copyright und Online Nutzung.

Wichtige Information für WählerInnen

Am 25. Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben dabei die Möglichkeit, ihre Vertreter für die kommenden 5 Jahre zu wählen. Aufgrund der verschiedenen Wohnorte, die sich durch die Personenfreizügigkeit ergeben, gibt es für diese Wahl besondere Bestimmungen. EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und ÖsterreicherInnen, die im Ausland leben, müssen sich bis 11. März 2014 in der EU-WählerInnenevidenz registrieren lassen, um die österreichischen KandidatInnen wählen zu können. Um die Eintragung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen und Links gesammelt.
EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Stichtag für die Eintragung: Dienstag, 11. März 2014
Möchtest du in Österreich wählen, bist aber Staatsbürger eines anderen EU-Landes, musst du dich in deiner Hauptwohnsitz-Gemeinde (am Rathaus, Gemeindeamt oder für Wien beim MA 62) in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.
Informationen zur Eintragung:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320331.html
Formulare für die Eintragung:
http://www.weidenholzer.eu/wp-content/uploads/sites/4/2014/02/Antrag_Waehlerevidenz_EU_blau.pdf
ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland:
Stichtag für die Eintragung: Donnerstag 10. April 2014 (tbc)
Für österreichische Staatsbürger die im Ausland leben, aber die österreichischen KandidatInnen wählen wollen, ist die Frist etwas später. Eine Eintragung ins Wahlregister ist aber unbedingt notwendig.
Weitere Informationen stellt auch der Auslandsösterreicher-Weltbund auf seiner Homepage (www.weltbund.at) und in seinem Magazin rot-weiss-rot zur Verfügung.
Informationen zur Eintragung ins Europa-Wahlregister für Auslandsösterreicher:
lhttps://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320321.html
Formulare für die Eintragung:
https://www.bmi.gv.at/412/files/AF100-Antrag_Waehlerevidenz-gelb-Version_7_E.PDF