Flüchtlingsschutz: EU-Parlament beschließt Gesetz zur Rettung von Menschenleben

Jährlich endet für zehntausende Menschen die gefährliche Flucht aus der Heimat im Mittelmeer tödlich. SPÖ-EU-Abgeordneter und Präsident der Volkshilfe Josef Weidenholzer setzt sich vehement für eine Trendwende in der EU-Strategie zum Flüchtlingsschutz ein. Ein wichtiger Schritt wird nun gesetzt: Am Mittwoch wird das Europäische Parlament die „Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen“ – ein Jahr nach dessen Präsentation durch die Kommission am 12. April 2014 – verabschieden, mit der die Suche und Rettung von Flüchtlingsbooten am Meer massiv verbessert und verstärkt wird. Das Europäische Parlament konnte mit seinen Abänderungen viele Verbesserungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Verordnung erreichen.
Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung: Keine Zurückweisung, wenn in einem Drittstaat kein individuelles und faires Asylverfahren möglich ist, einer Person in einem Drittstaat aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe Gefahr droht oder die Person aus medizinischen oder anderen Gründen schutzbedürftig ist.
Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen: Die Suche und Rettung von Flüchtlingen ist wesentlicher Bestandteil der Verordnung. Die Definition der Grenzüberwachung wird nicht mehr auf das Abfangen von Flüchtlingen beschränkt, sondern mit Suche und Rettung erweitert, wodurch die Aufgabe Menschenleben zu retten in den Mittelpunkt rückt. Jede Einheit muss zumindest eine Person mit medizinischer Ausbildung enthalten.
– Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit: Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert) und – Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise muss gewährleistet sein. Verpflichtung zum Schutz der persönlichen Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.
 – Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs): Boote dürfen, anders als beim Kommissionsvorschlag, auf hoher See nicht abgedrängt werden. Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten und Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und Aufsicht der Agentur: durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält. Die Agentur muss detaillierte Berichte über die Einhaltung der Grundrechte vorlegen, die auch die „Einsprüche“ der Flüchtlinge und die darauf erfolgten Maßnahmen enthalten müssen.
– Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen. Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See. Alle Einsatzkräfte sollen Schulungen zu Grundrechten, Kinderrechten, Völkerrecht und anderen wichtigen Gesetzen erhalten.
Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet: Die Einsatzkräfte der Mitgliedsstaaten oder der Agentur müssen sich auch dann an den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts orientieren, wenn die Einsätze in Hoheitsgewässern von Drittstaaten stattfinden und diese andere Normen vorsehen würden.
Wie geht es weiter?
Die Verordnung zur „Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird am Mittwoch, 16. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet, danach müssen es die Mitgliedsstaaten die darin enthaltenen Bestimmungen unmittelbar umsetzen. Es handelt sich um die Schlussabstimmung in erster Lesung, es konnte im Vorfeld eine Einigung mit Rat und Kommission gefunden werden. Mit dem Gesetz werden freilich nicht alle Probleme die Europäischen Flüchtlingsschutz bestehen, dennoch handelt es sich um einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Humanität an den Grenzen von Europa.

EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Am Dienstag, den 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24) verkündet. Das RichterInnen-Kollegium in Luxemburg ging weiter als der Generalanwalt im Dezember 2014 und verurteilte die Richtlinie rückwirkend in vollem Umfang als grundrechtswidrig. Das ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Es handelt sich nicht nur überhaupt um die erste Richtlinie, die aufgrund von Verletzungen gegen die Grundrechte-Charta vom EuGH gekippt wird, sondern alleine die Tatsache, dass das Gesetz als seit seinem Bestehen rückwirkend grundrechtswidrig eingestuft wird, zeigt, dass der EuGH die Grundrechte in den Vordergrund seiner Betrachtungen gestellt hat.
Das Urteil
Der EuGH kritisiert in seinem Urteil, dass sich die Richtlinie 2006/24 generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen. Die Eingriffs in die in Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) der in der Charta verankerten Grundrechte sind so schwerwiegend und weitreichend, dass sie auf auf das absolut Notwendige zu beschränken sind.  Schon beim Erlass der Richtlinie im Jahr 2006 wurden die Grenzen überschritten, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit eingehalten werden müssen.
Die Konsequenzen
Die Verpflichtung zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat ist mit Europäischen Recht unvereinbar. Da die Richtlinie in alle nationalen Gesetzgebungen (mit Ausnahme von Deutschland) implementiert wurde, sind nun auch die jeweiligen nationalen Gesetze aufzuheben beziehungsweise zu überarbeiten, welche die Provider zu eben dieser Speicherung verpflichten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kommission ein neues Gesetz präsentieren wird. Die Vorgaben dafür sind aber – dank dem Urteil des EuGH – so hoch, dass es eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung so wir sie bis heute hatten es in Zukunft jedenfalls nicht mehr geben wird. Wichtig wäre es jetzt aber auch, andere Gesetzgebung wie die E-Privacy Richtlinie, welche in Artikel 15 die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten für Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ebenfalls nach Grundrechtskonformität zu überprüfen und zu überarbeiten.

Wer für und wer gegen Netzneutralität gestimmt hat?

Am 3. April 2014 stimmte das Europäische Parlament über über die Verordnung „Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ und damit über den Antrag „236cp 243cp“  von SozialdemokratInnen, Liberalen, Grünen und Linken betreffend Artikel 23 „Freiheit der Bereitstellung und Inanspruchnahme eines offenen Internetzugang und Verkehrsmanagement“ ab. Konkret ging es darum um die gesetzliche Einführung der Netzneutralität und die klare Eingrenzung von spezialisierten Diensten. Der Antrag zu Artikel 23 Paragraf 1 und 2 wurde mit 352 Stimmen zu 258 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Mit Ausnahme von fünf haben alle österreichischen Abgeordneten für die Sicherung der Netzneutralität gestimmt. Danke! Das namentliche Abstimmungsergebnis findet sich hier zum Download P7_PV(2014)04-03(RCV)_en (auf Seite 40) und auf der Seite des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu.

Jerusalemweg-Ausstellung im Europäischen Parlament

Die Eröffnung der Jerusalemweg-Ausstellung am 1. April im Europäischen Parlament in Brüssel war ein großer Erfolg.
Im Zentrum der Ausstellung stehen Fotos und Filme der Jerusalemweg-Pilger, die einen Eindruck über die Kulturen, Menschen und Religionen auf diesem Weg vermitteln. Die zwei oberösterreichischen Polizisten Johannes Aschauer und Otto Klär, sowie der ehemalige Schirennläufer und Abfahrtsweltmeister David Zwilling gingen zu Fuß nach Jerusalem und vermitteln in ihren zahlreichen Vorträgen über ihren Weg eine Botschaft des Friedens. Schließlich verbindet der Jerusalemweg unterschiedliche Völker, Kulturen und Religionen.  Auf Initiative von Josef Weidenholzer ist diese Botschaft nun auch im Europäischen Parlament angekommen.
Als weltweit längster Friedensweg verbindet der Jerusalemweg mehr als 15 Länder und zwei Kontinente auf einer Strecke von etwa 7.500 km.  Ausgang nahm das Projekt als Aschauer, Klär und Zwilling zu Fuß von Österreich nach Jerusalem pilgerten. Die von ihnen organisierte Ausstellung will den „Jerusalemweg“ als internationales Friedensprojekt etablieren.
 
 

22. März ist Weltwassertag: "Gemeinsam Zugang zu Wasser in Europa und weltweit sichern!"

Anlässlich des heutigen Weltwassertages am 22. März 2014 weist der sozialdemokratische EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer auf die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut hin: „Wasser ist keine Ware sondern ein sensibles Gut. Es ist falsch Wasser den Regeln des Binnenmarkts zu unterwerfen. Der Zugang zu Wasser sollte in ganz Europa als Menschenrecht gesetzlich verankert werden.“, sagt Weidenholzer. Mit der Bürgerinitiative „Right2water“ haben die Menschen gezeigt, dass sie es satt haben, dass auch die sensibelsten Bereiche immer mehr zur Ware werden. Was wir benötigen ist ein Wandel hin zu einer Politik, in dessen Mittelpunkt die Bedürfnisse der Menschen stehen.“, sagt Weidenholzer. Die Europäische Kommission sollte der Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, welche von 1,7 Millionen BürgerInnen unterschrieben wurde mehr Aufmerksamkeit beimessen.
Für die kommenden Monate erwartet sich der EU-Abgeordnete von der Kommission und von den Kollegen aller Fraktionen im Europäischen Parlament, sich vehement für die Anliegen der Bürgerinnen einzusetzen und der Forderung nach „Wasser als Menschenrecht“ höchste Priorität beizumessen. Dass die Kommission in der Lage ist auf öffentlichen Druck zu reagieren, habe sie schließlich schon mit der Ausnahme des Wasserbereiches aus der Konzessionsrichtlinie bewiesen. „Der nächste Schritt aus brüssel muss nun ein gesetzlicher Vorschlag zur Sicherung des Zugang von Wasser sein. Auch die Mitgliedstaaten sollen alles tun, um den freien Zugang zu sauberen Trinkwasser zu gewährleisten.“, so EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer.
Um zur Sensibilisierung für das Thema Wasser als Grundrecht beizutragen, hat der der EU-Abgeordnete  gemeinsam mit Aktivisten der Sozialistischen Jugend anlässlich des heutigen Weltwassertages auch eine Straßenaktionzum unter dem Motto „Wasser als Menschenrecht verankern“ veranstaltet. Das Interesse der Passantinnen und Passanten war groß, da auch die Berichterstattung der letzten Tage das Thema der Wasserversorgung auf das Tapet gebracht hat. „Um Öffentlichkeit zu schaffen, ist aber der persönliche Kontakt das Wichtigste.“, sagt der EU-Abgeordnete, der regelmässig seine Sprechstunden im Öffentlichen Raum und auf Marktplätzen abhält.

Forderungen zum Weltwassertag:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft und garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  2. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet: Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren, Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen und Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  3. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen und dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben sowie Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  4. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung), Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG) und Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  5. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern, Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  6. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten und Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist).

Mehr Informationen:

  • Video von der gemeinsamen Pressekonferenz von EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer mit der SPD-Abgeordneten Evelyne Gebhardt und VertreterInnen von right2water am 18. März 2014 in Brüssel.
  • „Wasser für alle“ – Artikel in der Süddeutschen Zeitung am 19. März 2014 über die Pressekonferenz von Josef Weidenholzer.

Die Sache mit der Netzneutralität!

Vergangenen Dienstag (18.3) hat der Industrie-Ausschuss (ITRE) über seinen Bericht zur Verordnung über „Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ abgestimmt. Kein guter Tag für die Netzneutralität, da mit konservativ-liberaler Mehrheit die Einführung der umstrittenen Spezialdienste beschlossen wurde. Die endgültige Abstimmung über die Verordnung im Plenum findet am Donnerstag, den 3. April 2014 statt. Bis dahin bleibt noch Zeit, die Abgeordneten von der Bedeutung von Netzneutralität zu überzeugen. In den anderen Ausschüssen wie Bildungs- und Binnenmarkt-Auschuss konnten schließlich schon erhebliche Verbesserungen erreicht werden und die Abgeordneten haben auch in früheren Resolutionen schon mehrmals für den Erhalt und die Sicherung der Netzneutralität abgestimmt. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Hier haben wir einige Punkte rund um Netzneutralität zusammengefasst.
Was bedeutet Netzneutralität?
Netzneutralität bedeutet, dass alle Inhalte vom Netzbetreiber (Provider) gleich schnell und in gleicher Qualität übertragen werden. So funktioniert das Internet. Der Netzanbieter diskriminiert oder bevorzugt nicht, es gibt eine Leitung und alle Inhalte und Dienste werden nach dem end to end Prinzip weitergeleitet. Der Netzanbieter kümmert sich nicht um die Inhalte, sondern leitet diese einfach weiter. Das gewährleistet, dass nicht irgendwelche Dienste gegenüber anderen bevorzugt werden und alle Inhalte und Angebote beim Endnutzer ankommen. Das Internet lebt von Vielfalt. Nur ein neutrales Netz gewährleistet Innovation und dass neue Angebote eben auch beim Endnutzer ankommen. In einem freien und neutralen Netz ist gewährleistet, dass ein Videocast von einem jungen Blogger genauso schnell und qualitativ übertragen wird, wie zum Beispiel das TV Angebot eines großen Privatsenders.
Warum ist der Vorschlag „Verordnung für Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ gefährlich?
Die Kommission versucht mit dieser Verordnung das Prinzip der Netzneutralität zu untergraben und über die Hintertür abzuschaffen. Gesetzlich erlaubt werden soll es, dass sich Inhalte in eine Schnell-Leitung einkaufen können, um schneller übertragen zu werden. Es ist wie eine Maut oder wie wenn sich z.B. die Firma BMW in den Bereitsteller von Autobahnen, der ASFINAG einkaufen könnte und dann auf einer eigenen Schnellfahrbahn fahren darf. Die Kosten für die Schnellfahrbahn werden an die Internetnutzerinnen und Nutzer weitergegeben. Wer drauf zahlt, sind die Konsumenten, die für weniger Auswahl mehr bezahlen müssen. Auch beinhaltet der Vorschlag so genannte Netzsperren, wonach der Netzanbieter / Provider die Inhalte durchsuchen und bewerten darf und auch nach eigenem Gutdünken sperren kann. Das passiert außerhalb der Rechtsstaatlichkeit, diese „private Rechtsdurchsetzung“ lehnen wir ab. Wenn Netzanbieter und große Telekommunikationsunternehmen über Zugänglichkeit von Diensten und Inhalten bestimmen ist das gefährlich für die Demokratie.
Was hat das Europaparlament gemacht?
Federführender Ausschuss sind Binnenmarkt und Industrie-Ausschuss. Im Binnenmarkt-Ausschuss konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden – wozu zum Beispiel die Bestimmung gehört, dass Spezialdienste das Internet nicht beeinflussen dürfen. Die Abstimmung im Industrie-Ausschuss ist ein herber Rückschlag, da die Konservativen mit den Liberalen in einem Antrag die Einführung von Spezialdiensten zugelassen haben. Das ist nicht akzeptabel. Es soll ein Inhalt für alle Inhalte geben – alle Inhalte sollen gleich schnell und in gleicher Qualität übertragen werden. Die Abstimmung in erster Lesung im Plenum ist in zwei Wochen (also am 3. April 2014). Bis dahin bleibt noch Zeit, die Abgeordneten von den Gefahren der Verordnung zu überzeugen. Die Passage um die Spezialdienste darf so nicht bleiben – in den Ausschüssen IMCO und CULT konnten wir das bereits erreichen.
Wer hat ein Interesse an der Abschaffung der Netzneutralität?
Die großen Telekommunikationsunternehmen, die schon lange eine große Profitquelle in der Prioritisierung von Diensten und Inhalten sehen. Da wird eine Abschaffung von Roaming gerne in Kauf genommen, wenn in Zukunft die Gratisdienste wie Skype oder Viber dafür bezahlen müssen in annähernd guter Qualität übertragen zu werden. Die Kosten werden an die Kunden weiter gegeben werden. Die Großen sind es, die bezahlen werden, die kleinen neuen Dienste werden verschwinden – das gefährdet das Internet als Gesamtes. Große Telekommunikationsunternehmen können zudem eigene Dienste entwickeln, die sie über ihre eigene Infrastruktur schneller und besser übertragen – das führt zu Monopolisierung und ist gefährlich von den Wettbewerb. Infrastrukturanbieter und Inhalte-Anbieter sollten getrennt sein.
Was ist die Alternative?
Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. In den Niedelanden und in Slowenien ist das bereits der Fall. Internetdienste funktionieren aber grenzüberschreitend, deshalb braucht es auch eine europäische Regelung. Hier sollte der europäische digitale Binnenmarkt ansetzen und Netzneutralität gesetzlich verankern. Kommissarin Kroes hat es schon mehrmals angekündigt, der Vorschlag war dann aber sehr enttäuschend. EIne Internet-Poltik im Sinne der BürgerInnen sieht anders aus und sollte ein offenes und freies Netz für alle sichern.
Weitere Information auf der Seite von European Digital Rights: http://edri.org/faq-open-internet-provisions-telecoms-single-market-regulation/ und www.savetheinternet.eu

Wasser für alle – Süddeutsche Zeitung über die Pressekonferenz von Josef Weidenholzer

Süddeutsche Zeitung, 19.03.14
EU muss auf ein Bürgerbegehren zur Grundversorgung reagieren
Brüssel – Wenn EU-Verwaltungskommissar Maroš Šef?ovi? an diesem Mittwoch in Brüssel eine Mitteilung zur Wasserversorgung vorlegt, sind die Reaktionen vorherzusehen: Enttäuschung bei denen, die diese Erklärung erzwungen haben. Knapp 1,7 Millionen Menschen hatten die europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ unterschrieben, um ein „Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung“ in den Mitgliedsstaaten gesetzlich zu verankern. Doch schon am Dienstag war in Brüssel durchgesickert, dass es genau diese Verankerung nicht geben werde. „Die Kommission stand vor einer goldenen Chance. Doch sie wird sie offensichtlich verpatzen“, sagte Jan Willem Goudriaan, ein niederländischer Gewerkschafter und Vizepräsident der „Right2Water“-Aktion.
So weit, wie es die Initiative forderte, ist die Kommission tatsächlich nicht gegangen. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, belässt es die Kommission dabei, die Mitgliedsstaaten dazu „einzuladen“, allen EU-Bürgern einen Zugang zu einer Minimal-Versorgung mit Wasser zu sichern. Sie nimmt auch Bezug auf eine Resolution der Vereinten Nationen, die „das Recht auf ein sicheres und sauberes Trinkwasser sowie auf sanitäre Grundversorgung“ als ein Gut bezeichnete, das „essenziell“ sei, „um das Leben und alle weiteren Menschenrechte zu genießen.“ Die Kommission wiederholt allerdings auch dem Standpunkt, den sie in der bis heute gültigen Wasser-Rahmenrichtlinie im Jahr 2000 formuliert hatte. Demnach ist Wasser zwar „kein kommerzielles Produkt wie jedes andere“. Aber – im Umkehrschluss – eben doch auch ein kommerzielles Produkt.
„Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Kommission von ebendieser Interpretation klar distanziert“, sagte der österreichische Europaabgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ). Denn aus dem Gedanken, dass Wasser eben keine Ware sei, leiten die Verteidiger der Wasserinitiative ab, dass „Wasser in öffentliche Hände gehört“, wie es die SPD-Parlamentarierin Evelyn Gebhardt sagte. Nur so sei wirklich gewährleistet, dass ausreichend in Infrastruktur investiert werde, private Versorger würden eher in die Verlockung geraten, um des Profits willen an solchen Dingen zu sparen, wie die Trägerin der Wasserinitiative in Deutschland zu bedenken gab, Clivia Conrad von der Gewerkschaft Verdi. In der Frage aber, ob die Wasserversorgung privat oder öffentlich organisiert wird, sind der Kommission tatsächlich die Hände gebunden. Sie ist Sache der Mitgliedsstaaten. Andererseits monieren die Initiatoren, dass die Kommission nicht ganz so pingelig über ihre Kompetenzen nachdachte, als sie europäischen Krisenländern wie Portugal über die „Troika“, also zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank die Privatisierung von Wasserversorgung „empfahl“. „Die Entscheidung darüber haben aber die Mitgliedsstaaten getroffen, nicht wir!“, wehrt sich die Kommission.
Es sind derartige „Formalismen“, die auch Sven Giegold von den Grünen verärgerten. Auch er fürchtete am Dienstag, dass die Mitteilung der Kommission „nicht handfest genug ist“, um die 1,7 Millionen Unterzeichner zufriedenzustellen. „Das wäre nichts anderes als Wahlkampfhilfe für Europaskeptiker“, fürchtet Giegold. Denn: Die „Recht-auf-Wasser“-Initiative hat den Charme, das erste erfolgreiche Bürgerbegehren der EU-Geschichte zu sein, weil es das erste war, das alle im Lissaboner Vertrag festgelegten Minimalanforderungen (mehr als eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern) erfüllt hatte. „Es wäre demokratietheoretisch fatal, die damit verbundenen Hoffnungen der Menschen zu enttäuschen“, sagt Weidenholzer.
In der Kommission ist man sich dessen bewusst. „Wir gehen doch positiv auf die Initiative ein!“, klagt ein hoher Kommissionsbeamter, der namentlich nicht genannt werden will. So werde seine Behörde noch im laufenden Jahr die Meinung der Öffentlichkeit zur Revision der Trinkwasser-Richtlinie einholen. Das sei eigentlich nicht geplant gewesen. Und ist vielleicht nicht genug.
JAVIER CÁCERES

Warum die Wasserversorgung in öffentliche Hand gehört

Kurz vor Ablauf der Frist für die EU-Kommission am Donnerstag, 20. März, und dem Weltwassertag am darauf folgenden Samstag, 22. März, hat Josef WEIDENHOLZER die SPD-Verbraucherschutz- und Binnenmarktexpertin Evelyne GEBHARDT sowie Clivia CONRAD und Jan Willem GOUDRIAAN von right2water zu einem Pressegespräch über ihre Einschätzung der Kommissionspolitik, die Position der Sozialdemokratie und nötige Entwicklungen der Wasserversorgung in Europa eingeladen. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg und wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Bei Netzneutralität geht es um die Zukunft des Internets

Heute, Dienstag, hat der Industrie-Ausschuss des EU-Parlaments über den Endbericht zur Verordnung für den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation abgestimmt. Da der Industrie-Ausschuss (ITRE) neben dem Binnenmarkt-Ausschuss die federführende Rolle bei der Verordnung spielt, bildet der heutige Beschluss auch die Grundlage für die Abstimmung im Plenum. „Die Kommission will mit dieser Verordnung das Grundprinzip des Internets, die Netzneutralität, über die Hintertür abschaffen. Nach den vielversprechenden Abstimmungen im Kultur- und Binnenmarkt-Ausschuss kippte eine konservative und marktliberale Mehrheit die progressiven Änderungen im federführenden Industrie-Ausschuss. Damit wird dem Zwei-Klassen-Internet Tür und Tor geöffnet“, erklärt SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Mitglied im Binnenmarkt-Ausschuss, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Die Konservativen ermöglichen somit eine Überholspur im Internet, auf der spezielle Dienste von Netzanbietern (Providern) gegen Entgelt vorgereiht werden dürfen. „Mit einer Überholspur für Internet-Giganten und Mehrzahler können die Nutzer nur verlieren. Streaming und Internet-Telefonie dürfen nicht den Partikularinteressen der Telekommunikationsanbieter geopfert werden“, sagt Weidenholzer. Die Abschaffung der Grundprinzipien des bestehenden Internets trifft vor allem neue und innovative Dienste. „Das Internet lebt aber von Kreativität und der Vielfalt von Diensten“, so der EU-Parlamentarier.
Für den Abgeordneten ist es nicht verwunderlich, dass gerade große Telekommunikationsanbieter eine erhebliche Profitquelle in der Abschaffung der Netzneutralität sehen. „Das Internet ist kein Neuland. Es liegt auf der Hand, dass Unternehmen Profitquellen in der Diskriminierung von Qualität und Schnelligkeit gewisser Dienste wittern. Wenn aber die Interessen der Industrie und großer Telekommunikationsanbieter bestimmen, in welche Richtung sich das Internet entwickelt, ist das gefährlich für die Demokratie. Das Internet ist ein Bürgerinstrument“, sagt Weidenholzer.
Für Weidenholzer fehlt die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität: „Auch wenn Verbesserungen erzielt werden konnten, sind wir von einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität weit entfernt. ‚Specialised Services‘ dürfen nicht unser freies und offenes Internet bedrohen, daher muss bei der Abstimmung im Plenum im April das Ergebnis anders aussehen“, betont Weidenholzer.
Das Abstimmungsergebnis verdeutliche, wie stark die Telekommunikations-Lobby Einfluss genommen hat. Bei der Definition von „Specialised Services“ – dem Kernelement gegen Netzneutralität – hat sich die konservative Mehrheit mit 34 Ja-Stimmen gegenüber 22 Nein-Stimmen durchgesetzt. Der gesamte Bericht wurde mit 29 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen beschlossen.
„Ich werde alles unternehmen, um dieses Ergebnis bei der Abstimmung im Plenum zu kippen. Das Internet ist für jeden, nicht für die Telekommunikations-Lobby“, sagt Weidenholzer.

Europäisches Parlament lehnt Saatgut-Verordnung ab!

Ein guter Tag für die Sortenvielfalt! Am Mittwoch, den 12. März 2014 hat eine überwältigende Mehrheit von 650 Europaabgeordneten (Abstimmungsergebnis siehe Foto) den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Saatgutverordnung auf Antrag des sozialdemokratischen Ausschussvorsitzenden vollständig in erster Lesung zurückgewiesen. Die SPÖ-Europaabgeordneten konnten sich mit Zurückverweisung des Vorschlags an die EU-Kommission also klar durchsetzen.
Das EU-Parlament als direkt demokratisch gewählte BürgerInnenkammer Europas hat damit gezeigt, dass mit ihm die Sortenvielfalt und Wahlfreiheit für die KonsumentInnen oberste Priorität hat. Nur der Erhalt der biologischen Artenvielfalt sichert auch für Konsumentinnen und Konsumenten eine Vielfalt an Lebensmitteln und schafft vor allem auch die Voraussetzung zum Überleben der Bestäuberinsekten. Der Vorschlag der Kommission hätte genau jene Artenvielfalt bedroht und lediglich Großbauern und Agrarkonzernen wie Monsanto gedient. EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer begrüßt das Ergebnis und sieht darin einen großen Erfolg sowohl für das Europäische Parlament als Vertretung der BürgerInnen und der Zivilgesellschaft, welche im Vorfeld gut auf die Gefahren der Verordnung hingewiesen hat. Der Vorschlag von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg ist somit – durch das klare Votum des Europäischen Parlaments – endgültig vom Tisch.