Das Europäische Parlament behandelt derzeit den eCall Vorschlag der Kommission, welcher die Sicherheit auf europäischen Straßen erhöhen soll. Zukünftig soll das automatische Notrufsystem eCall auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 verpflichtend in allen Fahrzeugen eingeführt werden. Am 30. Jänner wurde die eCall-Stellungnahme des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abgestimmt.
Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz LIBE-Ausschuss) wurden vor allem die datenschutzrechtlichen Aspekte des Vorschlags diskutiert. Grundsätzlich handelt es sich bei eCall um ein „schlafendes“ System. Es werden keine Daten gesendet, solange eCall nicht manuell oder durch einen Unfall ausgelöst wird. Eine konstante Verfolgung des Fahrzeuges ist daher nicht möglich. Durch das Auslösen des Systems wird ein Mindestdatensatz gesendet, der den Rettungskräften die notwendigen Informationen übermittelt.
Der LIBE-Ausschuss konnte die Kommissionsvorlage in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte verbessern: So wurde der Mindestdatensatz genau definiert und festgelegt, dass nie mehr als diese Informationen gesendet werden dürfen. Der Datensatz darf nur solange gespeichert werden wie für einen Rettungseinsatz notwendig und in einem Format, das eine restlose Löschung ermöglicht. Im Rahmen der technischen Umsetzung des Systems sollen zudem Technologien zur Stärkung des Datenschutzes eingebettet und damit der „privacy by design“-Ansatz erfüllt werden.
Als problematischer gelten die bereits existierenden privaten eCall-Dienste und Dienste mit Zusatznutzen. Beispielsweise werden private Dienste schon von Versicherungen („pay as you drive“-Versicherungen) angewandt. Gesammelte Daten über das Fahrverhalten können hier von Versicherungsunternehmen gegen ihre Kunden verwendet werden. Das öffentliche eCall bietet zukünftig eine sichere Alternative.
Was ist „eCall“?
„eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Das System wird entweder manuell durch die Betätigung eines Notrufknopfes ausgelöst oder, im Falle eines Unfalles, automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag des Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen. Vor allem in ländlichen und abgelegenen Gebieten kann dadurch eine schnelle Hilfe garantiert werden. Das eCall-System soll auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 flächendeckend in ganz Europa funktionieren. Neue PKWs und leichte Nutzfahrzeuge sollen nach Vorschlag der Kommission ab 2015 verpflichtend mit diesem System ausgestattet werden.
Wie geht es weiter?
Nach der Abstimmung im federführenden Binnenmarktausschuss Mitte Februar soll die Parlamentsposition noch vor Ende der Legislaturperiode im Plenum bestätigt werden. Danach müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen, bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Weitere Informationen
eCall: Automatische Nofallhilfe ab 2015
eCall-Verordnung
Alle gesammelten Dokumente zur eCall Verordnung