Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde am 9. Juli über das neue EU-Kaufrecht abgestimmt. Der Vorschlag der SozialdemokratInnen, den Gesetzesentwurf vollkommen zu verändern und somit ein hohes VerbraucherInnenschutzniveau zu gewährleisten, wurde mit 22:17 Stimmen angenommen. Anstatt einer Verordnung, die zusätzlich zu den nationalen Rechtssystemen ein freiwilliges „28. System“ einführen sollte, entschied sich der Ausschuss für eine Richtlinie, die europäische Mindeststandards festlegt. Mit Spannung wird nun die für Herbst geplante Abstimmung im Rechtsausschuss erwartet.
Der ursprüngliche Verordnungsentwurf will ein neues EU-Kaufrecht schaffen, welches vor allem bei internationalen Kaufverträgen angewandt werden soll. Dabei handelt es sich um einen optionalen Rechtsrahmen, der freiwillig anstatt der entsprechenden nationalen Bestimmungen angewandt werden könnte. Die Verordnung legt beispielsweise Bestimmungen für Vertragskündigungen, Informationspflichten oder Rücktrittsrechte bei Täuschung fest.
Der Vorschlag wurde sowohl von VerbraucherInnenseite aufgrund des niedrigen Schutzniveaus als auch von Wirtschaftsseite aufgrund der befürchteten Rechtsunsicherheit kritisiert. In der Praxis würde das EU-Kaufrecht nur auf Wunsch der Händler zur Anwendung kommen, um nationale Bestimmungen mit hohem Verbraucherschutzniveau umgehen zu können. Verbraucherschutzorganisationen kritisieren, dass den KonsumentInnen schlicht die Informationen fehle um bei jedem grenzüberschreitenden Einkauf entscheiden zu können, welches Rechtssystem für sie von Vorteil ist.
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