Dass wir ein zeitgemäßes Urheberrecht brauchen, zeigt sich nicht zuletzt an der Frage, inwiefern beeinträchtigte Menschen Zugang zu Büchern und anderen Werken haben. Über 95 Prozent der Veröffentlichungen in Büchern oder Zeitschriften in Europa sind nicht in Formaten verfasst, die Blinde und Sehbehinderte Menschen lesen können. Um diese zu ändern und um diese in Blindenschrift oder in maschinenlesbare beziehungsweise hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen von Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission zwar noch gegen einen solchen bindenden Vertrag zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten aus. Dass die Kommission ihre Einwände aber jetzt zurückgestellt hat und willig ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten und den verbindlichen WIPO-Vertrag zum Urheberrecht in Bezug auf Bücher und Druckerzeugnisse für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, ist für Josef Weidenholzer begrüßenswert. Denn Nichtdiskriminierung ist ein in Artikel 21 der Grundrechte Charta verankertes Grundrecht. Alle Menschen haben ein Recht auf Zugang zu Wissen, Büchern und Werken. Inwiefern die Kommission wirklich bereit ist, sich hier für grundlegende Änderungen einzusetzen wird sich bei der Konferenz in Marakesch im Juni zeigen, wo es darum geht den völkerrechtlich verbindlichen WUPO Vertrag zu verhandeln und zu unterzeichnen.
Presseaussendung: Weidenholzer/Regner: „Voller Zugang für Blinde und Sehebhinderte zu Werke in der EU“
Video zur Plenardebatte: Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte
Link auf Heise.de: „WIPO Konferenz soll Ausnahmen für Sehbehinderte absegnen“ (Dez. 2012)