SPÖ-Europaabgeordneter verlangt Rückkehr zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit
Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in Brüssel wird heute Nachmittag der Berichtsentwurf über die Lage der Grundrechte in Ungarn vorgelegt. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer sieht darin einen wichtigen Schritt: „Ungarn muss wieder auf den Pfad von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zurückkehren, wozu es die Rücknahme der zuletzt beschlossenen Verfassungsbestimmungen braucht. Der Vorrang des Grundgesetzes sowie die Unabhängigkeit der Justiz sind vollständig wieder herzustellen, indem diejenigen Bestimmungen des Grundgesetzes gestrichen werden, die zuvor vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden und die Grundsätze der Unabsetzbarkeit und der garantierten Amtszeit von Richtern, die Bestimmungen für die Struktur und Zusammensetzung der Leitungsorgane in der Justiz, sowie die Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden.“, so Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Gleichzeitig wird Ungarn aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Menschen, einschließlich der Angehörigen von Minderheiten, geachtet werden. „Falls die Empfehlungen nicht erfüllt werden, so sollen Maßnahmen nach Artikel 7 eingeleitet werden. Der Bericht fordert Rat und Kommission auf, in dem Fall, dass Ungarn die Empfehlungen nicht umsetzt, Maßnahmen gemäß Artikel 7 zu treffen.“, erläutert der Abgeordnete, der sich von Ratsseite eine Positionierung erwartet: „Dass der Europäische Rat die einzige EU-Institution ist, die sich nicht zu Wort gemeldet hat, ist bedenklich“.
Der heute im Innenausschuss behandelte Bericht fordert auch explizit die Einrichtung eines neuen Mechanismus zur wirksamen Umsetzung von Artikel 2 EUV, also die Einrichtung einer „hochrangige Gruppe Kopenhagen“, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedsstaaten die in Artikel 2 EUV festgehaltenen Werte wahren. „Es braucht keine Lex Ungarn, sondern Instrumente und Mechanismen, um die Einhaltung der Grundwerte in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union permanent zu überwachen und einzufordern, derzeit hat die EU keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung. Wichtig ist in dem Zusammenhang, die Rolle der Agentur für Grundrechte zu stärken“, so der Abgeordnete abschließend.