Warum Datenschutz wichtig ist
Zum Aufgabenbereich im LIBE Ausschuss (Inneres, Justiz und bürgerliche Freiheiten) zählt auch der Datenschutz. Und dieser ist in letzter Zeit nicht nur durch die Protestaktionen von „Anonymus“ in aller Munde.
Die Wichtigkeit des Datenschutzes wird einem meist erst bewusst, wenn es schon zu spät ist. Dabei geht es vorrangig nicht um den Schutz vor Datendiebstahl, sondern um den Schutz der persönlichen Daten vor der unerlaubten Weitergabe – sei es an Firmen oder an Behörden.
Der digitale Fortschritt macht natürlich nicht vor dem Bereich der Ortung und Überwachung halt. Wir bewegen uns im digitalen Raum so selbstverständlich wie in der realen Welt. Unsere digitalen Geräte, sei es das Smartphone, der Computer, das Netbook oder ein Tablet, zeichnen ständig Daten auf. Aus diesen Daten ist defakto Ablesbar, wo wir waren, wann wir wo waren und mit wem. Dazu ist nicht mal ein Blick in unseren Kalender oder unsere Mails notwendig.
Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit das bestimmende Thema, wenn wir in der politischen Landschaft von Datenschutz sprechen. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden verdachtsunabhängig Daten aller (!) ÖsterreicherInnen gesammelt und gespeichert. Kurz gesagt wird gespeichert, wer mit wem, wie lange und oft telefoniert und wer, wem, wann emails schreibt. Auch wenn die Mails und die Gespräche selbst nicht aufgezeichnet werden, lässt sich durch diese Daten alleine detailiert nachvollziehen was die jeweilige Person macht. Die Vorratsdatenspeicherung stellt also einen groben Eingriff in die Privatsphäre der ÖsterreicherInnen dar. Gesammelt sollen die Daten von den Telefongesellschaften werden.
„Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Menschen unbeobachtet, unkommentiert und unzensuriert Ideen und Meinungen austauschen. Innovationen, neue Geschäftsideen aber auch kreative Lösungen entstehen oft erst durch Diskussion unausgegorener, oft missverständlicher Ideen. “ (ARGE Daten)
Beispiele für den möglichen Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung gibt es viele. Kritische BürgerInnen oder StaatsdienerInnen können Zeitungen oder der Polizei nicht mehr unbemerkt berichten, weil sie Angst haben müssen, dass es noch Monate später nachvollziehbar ist. Das Ärztegeheimnis bleibt auch nicht unangetastet, wenn ablesbar ist, wann man welchen Facharzt kontaktiert hat.
Enorme Kosten, fraglicher Erfolg
Die Vorratsdatenspeicherung wird, wenn es um die Kosten geht, auch unehrlich vorgestellt. Die Speicherung der Daten von Milliarden Mails und Telefonaten wird mit Sicherheit mehrere hundert Millionen Euro verschlingen (Berechnung ARGE Daten). Und der Erfolg ist ebenfalls sehr fraglich. Denn während die organisierte Kriminalität ihre Mails seit Jahren verschlüsselt und nur sogenannte „Burner“, also Wertkartentelefone die nur für kurze Zeit verwendet werden, benutzt, werden von normalen BürgerInnen Bagatelldelikte nicht verschleiert.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU bereits 2005 beschlossen, im Sommer 2011 entschloss man sich aber nach europaweiten Protesten die Richtlinie noch mal zu überarbeiten. Darüber hinaus ist auch die Anwendung des Gesetzes stark an die nationalen Auslegungen der Richtlinie gebunden. Laut Plan soll die Vorratsdatenspeicherung in Österreich schon im April 2012 in Kraft treten.
Wir teilen die Sorgen der diversen europäischen Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung. „Den Generalverdacht über alle zu legen sollte nicht der Stil der EU sein“, so Weidenholzer. Desweiteren wird bemängelt, dass es keinen wissenschaftlichen oder anders ausgearteten Beleg für den Erfolg einer Vorratsdatenspeicherung gibt. „Man muss aufpassen, dass nicht schon wieder unter dem Deckmantel der Sicherheitspolitik Überwachungsstaatliche Methoden eingeführt werden.“
 
Fortschritte
Am 25.1.2012 wurde eine neue Verordnung der EU vorgestellt, die es Anbietern von Diensten und Seiten im Internet vorschreibt, die Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten des Users/der Userin explizit einzuholen – und nicht mehr wie bisher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstecken. Desweiteren soll ein „Recht auf Vergessen“ eingeführt werden, dass die europäischen BürgerInnen dazu ermächtigt, persönliche Daten im Internet löschen zu lassen. Verstärkt werden auch die Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen, die Daten von KundInnen unerlaubt weitergeben oder widerrechtlich verwenden.
Datenschutz hilft der Wirtschaft
Sicherheit und Vertrauen beflügeln die Internetindustrie. Wenn VerbraucherInnen Vertrauen in den korrekten und transparenten Umgang mit den persönlichen Daten haben, nehmen sie die neuen Technologien schneller an. Die Wirtschaft würde sich zusätzlich 2,3 Milliarden Euro jährlich sparen, wenn es europaweit einheitliche Verordnungen zum Datenschutz gibt – dann müssten sich die Unternehmen nicht mehr mit unterschiedlichen Gesetzeslagen abmühen (Berechnung Kommisarin Reding).