Jährlich endet für zehntausende Menschen die gefährliche Flucht aus der Heimat im Mittelmeer tödlich. SPÖ-EU-Abgeordneter und Präsident der Volkshilfe Josef Weidenholzer setzt sich vehement für eine Trendwende in der EU-Strategie zum Flüchtlingsschutz ein. Ein wichtiger Schritt wird nun gesetzt: Am Mittwoch wird das Europäische Parlament die „Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen“ – ein Jahr nach dessen Präsentation durch die Kommission am 12. April 2014 – verabschieden, mit der die Suche und Rettung von Flüchtlingsbooten am Meer massiv verbessert und verstärkt wird. Das Europäische Parlament konnte mit seinen Abänderungen viele Verbesserungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Verordnung erreichen.
– Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung: Keine Zurückweisung, wenn in einem Drittstaat kein individuelles und faires Asylverfahren möglich ist, einer Person in einem Drittstaat aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe Gefahr droht oder die Person aus medizinischen oder anderen Gründen schutzbedürftig ist.
– Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen: Die Suche und Rettung von Flüchtlingen ist wesentlicher Bestandteil der Verordnung. Die Definition der Grenzüberwachung wird nicht mehr auf das Abfangen von Flüchtlingen beschränkt, sondern mit Suche und Rettung erweitert, wodurch die Aufgabe Menschenleben zu retten in den Mittelpunkt rückt. Jede Einheit muss zumindest eine Person mit medizinischer Ausbildung enthalten.
– Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit: Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert) und – Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise muss gewährleistet sein. Verpflichtung zum Schutz der persönlichen Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.
– Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs): Boote dürfen, anders als beim Kommissionsvorschlag, auf hoher See nicht abgedrängt werden. Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten und Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
– Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und Aufsicht der Agentur: durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält. Die Agentur muss detaillierte Berichte über die Einhaltung der Grundrechte vorlegen, die auch die „Einsprüche“ der Flüchtlinge und die darauf erfolgten Maßnahmen enthalten müssen.
– Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen. Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See. Alle Einsatzkräfte sollen Schulungen zu Grundrechten, Kinderrechten, Völkerrecht und anderen wichtigen Gesetzen erhalten.
– Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet: Die Einsatzkräfte der Mitgliedsstaaten oder der Agentur müssen sich auch dann an den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts orientieren, wenn die Einsätze in Hoheitsgewässern von Drittstaaten stattfinden und diese andere Normen vorsehen würden.
Wie geht es weiter?
Die Verordnung zur „Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird am Mittwoch, 16. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet, danach müssen es die Mitgliedsstaaten die darin enthaltenen Bestimmungen unmittelbar umsetzen. Es handelt sich um die Schlussabstimmung in erster Lesung, es konnte im Vorfeld eine Einigung mit Rat und Kommission gefunden werden. Mit dem Gesetz werden freilich nicht alle Probleme die Europäischen Flüchtlingsschutz bestehen, dennoch handelt es sich um einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Humanität an den Grenzen von Europa.