„Am 25 Mai wird ein neues EU Parlament gewählt. Alle Bürger und Bürgerinnen aus den anderen EU Staaten sind in Österreich wahlberechtigt. Dazu muss man sich bis 11.März in das Wählerverzeichnis eintragen lassen – darum bitte ich sie. Denn jede Stimme ist wichtig, schließlich entscheiden wir bei dieser Wahl über die Zukunft Europas. Nutzen sie die Möglichkeit und lassen sie sich bis zum 11. März in das Wählerverzeichnis eintragen.“

Europaabgeordneter Prof. Josef Weidenholzer

 
Auf europäischer Ebene mitbestimmen? Geht ganz einfach!
Bei der Wahl zum europäischen Parlament haben alle BürgerInnen der EU die Möglichkeit den Kurs für die nächsten Jahre mitzubestimmen. Es bedarf nicht der österreichischen StaatsbürgerInnenschaft um in Österreich wählen zu können. Dazu muss man sich bis spätestens  11. März ins lokale Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Voraussetzungen:

  • Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsland
  • Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde
  • Kein Ausschluss von der Wahl im Herkunftsland

Um wählen zu können, folgendes zur jeweiligen Gemeinde oder zum Magistrat mitnehmen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, FührerInnenschein)
  • Meldebestätigung – kann man sich bei der Behörde ausstellen lassen
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass)
  • Im Idealfall: ausgefülltes Formular zur Aufnahme ins Melderegister mitnehmen

Die Formulare zur Wählerregistrierung finden sie auch unter: www.weidenholzer.eu/rl15/….
ACHTUNG: Frist ist der 11. März!
Hier ist das Formular zum Download:Antrag_Waehlerevidenz_EU_blau
Link zur offiziellen Seite: BMI (mit Übersetzungshilfe)
Link mit nützlichen Tipps: Help