Im Dezember 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene vor. Darunter befand sich die Richtlinie zur Konzessionsvergabe, welche zukünftig auch Vergaben von Dienstleistungskonzessionen regeln soll. An der Konzessionsrichtlinie wurden in der Öffentlichkeit zwei Hauptkritikpunkte laut: Einerseits wurde der Kommissionsvorschlag als zu komplex kritisiert, andererseits gab es die Befürchtung, dass die Richtlinie Gemeinden und Städte dazu drängen könnte, Leistungen im Wassersektor vermehrt an private Unternehmen zu vergeben.
Das Vergabepaket hat uns lange und intensiv beschäftigt. Das Endergebnis kann sich sehen lassen. Als Sozialdemokraten dürfen wir uns freuen die Festschreibung verpflichtender sozial-, arbeits-, und umweltrechtlicher Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, durchgesetzt zu haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die öffentliche Auftragsvergabe strategisch für die Förderung sozial verantwortlicher Unternehmen genutzt wird. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.
In der besonders heftig diskutierten Konzessionsrichtlinie konnten die Grundsätze der Selbstverwaltung und der Gestaltungfreiheit verankert werden. Somit wird sichergestellt, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge auch in öffentlicher Hand bleiben. Viel wird allerdings von der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten abhängen.
Als einen ganz besonderen Erfolg sehe ich, dass der äußerst sensible Bereich der Wasserver- und entsorgung bis auf weiteres aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird. Dies ist im Besonderem der europäischen Bürgerinitiative right2water zu verdanken. Vor allem sehe ich darin den Beweis, dass die demokratischen Verfahren auf europäischer Ebene immer besser funktionieren.