Derzeit wird im Europäischen Parlament über einen Vorschlag diskutiert, der darauf abzielt die Sicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. Ab Oktober 2015 soll ein öffentlicher eCall-Dienst auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 verpflichtend in allen neuen Fahrzeugen eingeführt werden. „eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Geschieht ein Unfall, sendet eCall ohne notwendiges Zutun der Fahrzeuginsassen ein Notrufsignal aus.
Der Vorschlag im Detail
Die freiwillige Umsetzung von eCall in den Mitgliedstaaten funktionierte bisher nur mäßig. Daher legte die Europäische Kommission im Juni 2013 ein Gesetzespaket zur verpflichtenden Ausstattung aller neuen PKWs und leichten Nutzfahrzeuge ab 1. Oktober 2015 vor. Das eCall-System soll auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 flächendeckend in ganz Europa funktionieren.
eCall kann einerseits manuell über einen Notrufknopf ausgelöst werden, andererseits aber auch automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag eines Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen.
Im Jahr 2011 gab es rund 1,1 Millionen Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen. Dabei wurden 30.000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen Menschen verletzt. Laut verschiedener Studien könnte das Eintreffen der Rettungskräfte durch eCall um 40 bis 50 Prozent beschleunigt und die Zahl der Todesopfer bis zu 10 Prozent gesenkt werden. Vor allem im ländlichen und abgelegenen Gebieten kann mit schnelleren Reaktionszeiten gerechnet werden.
Bei dem geplanten öffentlichen eCall System handelt es sich um ein „schlafendes“ System. Es werden keine Daten gesendet, solange eCall nicht manuell oder durch einen Unfall ausgelöst wird. Dabei wird ein Mindestdatensatz gesendet, der den Rettungskräften die nötigen Informationen übermittelt.
Das Parlament setzt sich für Verbesserungen ein
Josef Weidenholzer, eCall-Chefverhandler für die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten setzt sich für weitere Verbesserungen des Vorschlags ein. Der 112-eCall-Service muss eine öffentliche Leistung sein. Mit dem Dienst verbundene Kosten dürfen daher nicht auf die Verbraucher übergewälzt werden. Daten sollen zudem nur im Notfall gesendet und lediglich für Rettungszwecke oder für Staumeldungen infolge eines Unfalles verwendet werden. Dieser Änderungsantrag von Josef Weidenholzer zum eCall—Beschluss wurde im Binnenmarktausschuss bereits angenommen und verhindert die Möglichkeit, dass beispielsweise Versicherungsunternehmen an die durch das öffentliche eCall-System gesammelten Daten herankommen.
Im Rahmen der technischen Umsetzung des Systems sollen zudem Technologien zur Stärkung des Datenschutzes eingebettet werden und damit der „privacy by design“-Ansatz erfüllt werden. Daten dürfen nur solange gespeichert werden wie für einen Rettungseinsatz notwendig und in einem Format, das eine restlose Löschung ermöglicht.
Schutz der Privatsphäre
Der Verordnungsentwurf zum öffentlichen eCall beinhaltet im Artikel 6 bereits datenschutzrechtliche Bestimmungen, die vom Europäischen Parlament wohl noch umfassend ausgeweitet werden.
Josef Weidenholzer weist allerdings darauf hin, dass sich Probleme vielmehr durch private Dienste mit Zusatznutzen ergeben, die auf das 112-eCall-System aufbauen oder durch private eCall-Systeme, die von einigen Autoherstellern bereits angeboten werden. Daten über das Fahrverhalten könnten beispielsweise von Versicherungsunternehmen gegen ihre Kunden verwendet werden. Die Verordnung sollte daher vielmehr auf datenschutzrechtliche Aspekte für private eCall-Dienste eingehen. Josef Weidenholzer setzt sich dafür ein, dass private Dienste einerseits strenge rechtliche Auflagen bekommen, andererseits für Kunden immer optional und jederzeit deaktivierbar sind.
Weitere Informationen
Presseaussendung Josef Weidenholzer: EU will Zahl der Verkehrstoten verringern
Procedure file: eCall-Beschluss
Procedure file: eCall-Verordnung