Anlässlich der am Montag, 21. Oktober 2013 im Innenausschuss des Europäischen Parlaments stattfindenden Abstimmung zur Datenschutzverordnung betont der SPÖ Abgeordnete Josef Weidenholzer die Wichtigkeit des Paketes: „Bei der heutigen Abstimmung handelt sich um einen Meilenstein. Wir haben heute die Gelegenheit, europaweite und weltweite Standards zum Schutz der persönlichen Daten von BürgerInnen zu setzen und den Bereich endlich vernünftige und einheitliche zu regulieren. Es ist an der Zeit, dass sich die Unternehmen auf neue und strengere Regeln einstellen“, so Josef Weidenholzer. Die Verordnung wird die derzeit geltende EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen und die nationalen Datenschutzgesetze vereinheitlichen, das Datum der Abstimmung im Innenausschuss wurde zuvor dreimal vertagt. „Mit der Datenschutzreform müssen wir erreichen, den BürgerInnen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückzugeben und die einmalige Gelegenheit nützen, Unternehmen, die viel Geld mit unseren Daten machen endlich klaren Regeln zu unterwerfen. Auch die Erfahrungen aus den PRISM Skandal haben gezeigt, wie wichtig eine Regulierung des Bereiches ist“.
Innenausschuss stimmt über Datenschutz-Paket ab: „Sozialdemokraten konnten wichtige Verbesserungen erreichen – Datenschutz unantastbares und fundamentales Grundrecht „
„Im EU-Parlament konnten sich die Industrie-Lobbyisten nicht durchsetzen. Die Parlamentsposition stärkt eindeutig die Rechte des Individuums zum Schutz ihrer persönlichen Daten und stellt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund.“, meint Josef Weidenholzer zu den vorliegenden Kompromissen, in denen sich auch viele seiner Abänderungsanträge und Forderungen widerspiegeln. Datenverarbeitung soll in Zukunft nur noch bei eindeutiger Einwilligung erlaubt sein und BürgerInnen erhalten per Verordnung das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Unternehmen werden verpflichtet, strengere und standardisierte Datenschutzbestimmungen einzuhalten und diese klar und eindeutig auszuweisen. „Auch die Verpflichtung zu Berücksichtigung von Datenschutz-Aspekten schon bei der Herstellung und Konzeption von digitalen Produkten wie zum Beispiel Smartphones konnte erreicht werden.“ – so Josef Weidenholzer. Nicht durchgesetzt haben sich die Abgeordneten von konservativer und ÖVP Seite mit ihren Abänderungsanträgen zur Abschwächung der expliziten Einwilligung und zur Ausweitung der gesetzlichen Grundlagen zur Datenverarbeitung und -speicherung bei Unternehmen. „Auch war es uns wichtig eine möglichst umfassende Definition von personenbezogenen Daten zu erreichen und klar zu stellen, dass auch pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten darstellen und geschützt werden müssen.“
Hohe Geldstrafen für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen
„Wir Sozialdemokraten konnten uns auch bei den Strafen eindeutig durchsetzen. Waren im Kommissionsentwurf nur zwei Prozent des Jahresumsatzes oder 1000000 Euro Geldstrafe als Höchststrafe vorgesehen, so fordert die Vorlage des Innenausschuss Geldstrafen bis zu fünf Prozent und 100 000 000 EUR für Unternehmen“. Auch die von Josef Weidenholzer eingebrachte Forderung, dass in der Frage ob absolute Geldstrafe oder Prozentsatz gilt immer die höher Strafe gilt konnte in den Verhandlungen durchgesetzt werden. „Wir konnten damit ein wichtiges Schlupfloch schließen und dafür sorgen, dass Unternehmen, die die Bestimmungen der Verordnung grob verletzen, empfindliche Geldstrafen drohen“.
Austausch mit Drittstaaten wird strengeren Regeln unterworfen
Was den Austausch von Daten mit Drittstaaten und die Weitergabe von Daten europäischer Bürger an ausländische Behörden anbelangt, konnten wichtige Sicherheitsklauseln wieder eingeführt werden. „Die Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Behörden in Drittstaaten wird damit klaren Regeln unterworfen“, so Josef Weidenholzer. So muss jede Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Behörden in Drittstaaten durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden und auch die betroffene Person muss informiert werden. Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Einhaltung der Sicherheitsklauseln beim Austausch von Daten mit Drittstaaten vorlegen. „Auch wurde durch die Verordnung festgehalten dass bei unterschiedlichen Regelungen zwischen Europa und Drittstaat klar EU-Recht Vorrang hat.“
Eine zentrale Anlaufstelle für BürgerInnen
Als positiv erachtet Josef Weidenholzer auch, dass mit der Verordnung und dem „One Stop Shop“ eine zentrale Anlaufstelle für BürgerInnen in Datenschutzangelegenheiten geschaffen wird. „Verantwortungsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten werden damit hoffentlich gelöst. Für BürgerInnen bedeutet die Neuregelung, dass sie ihre Beschwerden direkt an die Aufsichtsbehörde in ihrem Mitgliedstaat richten können“, gleichzeitig wird auch die Stellung der nationalen Datenschutzbehörden gestärkt. „Auch in Österreich ist es wichtig, dass die nationale Datenschutzbehörde mit den nötigen Muttern ausgestattet wird, den neuen Aufgaben gerecht zu werden“, so Josef Weidenholzer.
Die Abstimmung findet am Montag (21. Oktober 2013) von 18h30 bis 22h00 im Innenausschuss statt und kann per Webstream auf der Seite des Europäischen Parlaments mitverfolgt werden.