Weidenholzer erfreut über Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Sotudeh

 Erfreut zeigt sich der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer über die Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh: „2012 wurde Sotudeh für ihr Engagement mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der alljährlich vom EU-Parlament verliehen wird, ausgezeichnet. Ihr Eintreten für Frauenrechte und gegen die Todesstrafe hat Mut erfordert und sie musste dafür mit drei Jahren Gefängnis bezahlen“, sagt Weidenholzer, Mitglied der Iran-Delegation des Europäischen Parlaments, am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Dass nun unter dem neuen iranischen Präsidenten Hassan Rohani Sotudeh und weitere politische Gefangene freigelassen wurden, sei als positives Signal zu werten. „Es bleibt nun zu hoffen, dass im Iran der Weg Rohanis fortgesetzt wird und die ersten Anzeichen einer Öffnung auch zu Fortschritten bei den Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm führen“, merkt der Europaparlamentarier an.

Regner/Weidenholzer: Cloud Computing bekommt gerechte Regeln

Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete: „3,8 Millionen Arbeitsplätze bis 2020 schaffen“

Wien (OTS/SK) – Bei der heutigen Abstimmung über die Stellungnahme zum Bericht Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel wurden weitere Schritte gesetzt, um einen klaren Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte in der Cloud zu schaffen. Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, stv. Vorsitzende im Rechtsausschuss, erläutert am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Wir brauchen einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen Cloud-Diensteanbietern und ihren KundInnen. Die meisten Cloudanbieter kommen aus Drittstaaten, da muss gesichert sein, dass bei einem Rechtsstreit KundInnen in außereuropäischen Staaten realistisch zu ihrem Recht kommen.“ Cloud Computing kann zur Schaffung von 3,8 Millionen Arbeitsplätzen bis 2020 führen. ****


Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat als Chefverhandler der S&D-Fraktion zu Cloud-Computing bereits wesentliche Fortschritte erzielen können – das etwa der Wechsel zu anderen Anbietern für Verbraucher kostenfrei und ohne Datenverlust jederzeit möglich sein muss. „Ungeklärte Fragen gibt es aber noch bezüglich des Umfangs, in dem Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen werden müssen. Auch das Problem des Datendiebstahls bzw. -verlusts sowie der Schutz vor Cyberangriffen muss noch geklärt werden. Ich werde als S&D-Chefverhandler weiter daran arbeiten, dass die Verbraucherrechte gleichberechtigt gegenüber den Interessen der IT-Konzerne berücksichtigt werden“, erläutert Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.


Zum Hintergrund: Cloud-Computing ist das Speichern, Verarbeiten und Verwenden von Daten, die sich in entfernten Rechnern befinden und auf die über das Internet zugegriffen wird. Das bedeutet, dass den Benutzern eine beinahe unbegrenzte Rechenleistung auf Abruf zur Verfügung steht. Sie brauchen zur Deckung ihres Rechenbedarfs keine großen Investitionen mehr zu tätigen und kommen mit einer Internetverbindung überall an ihre Daten heran. Das Cloud-Computing kann eine massive Senkung der IT-Ausgaben bei den Nutzern bewirken und zur Entwicklung vieler neuer Dienste führen. Im Gegensatz zum Web befindet sich das Cloud-Computing aber noch in einer relativ frühen Entwicklungsphase, was Europa die Chance gibt, jetzt zu handeln und sich an die Spitze der weiteren Entwicklung zu setzen.

Netzneutralität: Medienberichte im Überblick

Kommissarin greift Netzneutralität an
Heftigen Gegenwind gibt es derzeit gegen die Pläne von Internet Kommissarin Neelie Kroes, die mit ihrem Telekom-Vorschlag zwar die Roaming-Gebühren abschaffen, gleichzeitig dafür aber auch durch die Hintertür ein Zwei-Klassen-Internet einführen will. Internetdiensten und Service-Providern soll es erlaubt werden, spezielle Verträge für eine bevorzugte Übertragung der Inhalte abzuschließen und sogenanntes „traffic managment“ zu betreiben, was einer Abschaffung der Netzneutralität gleich kommt. Josef Weidenholzer fordert vom Parlament weitreichende Änderungen am Vorschlag, um ein offenes, freies und neutrales Netz zu sichern.
Zu den Aussagen der Kommissarin Kroes über Netzneutralität gibt es einen eigenen Artikel auf http://www.weidenholzer.eu/rl15/?p=7505
Links:
 http://orf.at/stories/2198146/2198147/
http://derstandard.at/1378248874550/EU-Abgeordnete-kritisieren-Konzept-zu-Netzneutralitaet-als-zu-vage
http://www.krone.at/Digital/Abgeordnete_kritisieren_EU-Konzept_als_zu_vage-Netzneutralitaet-Story-375513
http://derstandard.at/1378248814924/EU-Kommission-beschloss-Plan-zu-Roaming-Abschaffung
http://futurezone.at/netzpolitik/eu-kommission-fuehrt-das-zwei-klassen-internet-ein/26.451.122
http://diepresse.com/home/techscience/internet/1451895/EUAbgeordnete-kritisieren-Plan-zu-ZweiKlassenNetz
http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/wirtschaft/sn/artikel/roaming-gebuehren-kroes-verteidigt-abschaffung-74091/
http://www.computerwelt.at/news/wirtschaft-politik/netzpolitik/detail/artikel/telekom-paket-roaming-abschaffung-beschlossene-sache/
 

Weidenholzer: "Safe Harbor" alles andere als safe – Datenschutz darf nicht freiwillig sein, sondern muss zur Verpflichtung werden

Utl.: EU muss im Rahmen der Gespräche zum Freihandelsabkommen Druck auf USA ausüben – EU-USA-Rahmenabkommen zu Datenschutz notwendig
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer begrüßt die Ankündigung der Kommission, „Safe Harbor“ zu überprüfen. Für Weidenholzer ist es höchste Zeit, denn schließlich haben gerade die jüngsten Überwachungsskandale deutlich gemacht, dass „Safe Harbor“ nicht funktioniert. „Die zuständige US-Behörde überprüft die Einhaltung der ‚Safe Harbor‘-Regelungen kaum. US-Unternehmen erfüllen nicht annähernd EU-Recht entsprechende Datenschutzstandards“, betont der Europaparlamentarier, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. ****
Was nun notwendig ist – so der EU-Abgeordnete -, ist, „das ‚Safe Harbor‘ durch ein verpflichtendes EU-USA-Rahmenabkommen zu ersetzen, welches auch Sanktionen und Strafen bei Grundrechtsverletzungen ermöglicht“. Geldstrafen müssen jedenfalls die finanziellen Vorteile, die ein Unternehmen aus dem Missbrauch von Daten lukriert hat, deutlich übersteigen, erklärt Weidenholzer am Montag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Weidenholzer betont die Notwendigkeit der Überprüfung von datenschutzsensiblen Abkommen mit Drittstaaten und es müsse auch die Möglichkeit geben, diese Abkommen auszusetzen. Er nennt in diesem Zusammenhang das SWIFT-Abkommen, sollten sich die kürzlich geäußerten Vorwürfe bestätigen. „Die EU soll die Gespräche zum Freihandelsabkommen als Druckmittel benutzen. Solange die USA nicht für Klarheit sorgt, können keine ernsthaften Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit den USA geführt werden. Schließlich weiß die USA ja aufgrund der Abhörungen und Ausforschungen, was Europa möchte – umgekehrt aber nicht. Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe sind aber nur möglich, wenn alle mit denselben Karten spielen“, sagt der EU-Abgeordnete. (Schluss) bj/mp

Recht auf Rechtsbeistand

 Am 10. September hat das Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit neue Mindeststandards für den Rechtsbeistand in Strafverfahren beschlossen. Vorkommnisse, wie sie zuletzt in Großbritannien geschehen sind, wo Personen bis zu neun Stunden ohne Rechtsbeistand befragt werden, sind damit in Zukunft nicht mehr möglich.
Obwohl es gemeinsame Grundsätze und Mindestnormen gibt, unterscheiden sich die Bestimmungen über das Recht auf Rechtsbeistand je nach Mitgliedstaat teils stark. Diese Richtlinie hat daher eine große Bedeutung.

Inhalte der Richtlinie

Zukünftig haben Verdächtige und Beschuldigte das Recht, unverzüglich Rechtsbeistand zu erhalten. Sie sollen auch die Möglichkeit haben unter vier Augen mit ihrem Rechtsbeistand zusammenzutreffen. Zudem werden verdächtige Personen im Fall eines Freiheitsentzuges Anrecht haben mit einer dritten Person, etwa einem Angehörigen, unverzüglich Kontakt aufzunehmen.  Kritisch zu beurteilen ist die Tatsache, dass dieses Recht auf Kontaktaufnahme von den Mitgliedstaaten aufgrund zwingender Erfordernisse eingeschränkt oder aufgeschoben werden kann. Zur Anwendung kommen die Bestimmungen, sobald eine beschuldigte oder verdächtige Person über das jeweilige Strafverfahren in Kenntnis gesetzt wird. Die Richtlinie gilt nicht bei geringfügigen Zuwiderhandlungen, durch die keine Gefängnisstrafe droht.
Zeugen und Zeuginnen werden vor Selbstbelastung geschützt und haben zukünftig europaweit das Recht auf Aussageverweigerung.

Weitere Informationen und Links

Presseaussendung: „EU stärkt Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren“
Richtlinie über das das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme:
Verlauf der Richtlinie
Kommissionsvorschlag
Bericht des federführenden LIBE-Ausschusses

Konzessionsrichtlinie: Verhandlungen abgeschlossen

Europäisches Parlament und Rat konnten sich nun auf einen finalen Text bei der Konzessionsrichtlinie einigen.  Am 05. September stimmte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz den Verhandlungsergebnissen zu. Nun muss das „Vergabepaket“ (Bestehend aus der Konzessionsrichtlinie, der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, sowie der Sektorenrichtlinie) noch vom Plenum des Europäischen Parlaments – vermutlich noch in diesem Jahr – bestätigt werden. Für die Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten sind drei Jahre veranschlagt. Die Richtlinien treten dann zwei Jahre nach Umsetzung voll in Kraft.
Das Europäische Parlament, allen voran die sozialdemokratische Fraktion, konnte am Kommissionsvorschlag entscheidende Verbesserungen erreichen.  Die Frage, ob sich durch die Konzessionsrichtlinie in der Praxis nicht mehr Probleme ergeben, als sie löst steht immer noch im Raum. Die größten Gefahren konnten aber abgewendet werden. Zu den wichtigsten Erfolgen zählt die Ausnahme der sensiblen Wasserdienstleitungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie.
Hier ein Überblick der bedeutsamsten Verhandlungsergebnisse.

Ausnahme der Wasserdienstleistungen

Gerade wegen der geplanten Ausschreibungspflicht bei der Trinkwasserversorgung geriet die Konzessionsrichtlinie unter massive Kritik. Widerstand gab es von Teilen der Politik, der Gewerkschaft und der Zivilgesellschaft. Vor allem durch die erste erfolgreiche BürgerInneninitative auf europäischer Ebene – „right2water – Wasser ist ein Menschenrecht“ – konnte beim konservativen Binnenmarktkommissar Michel Barnier ein Umdenken erreicht werden:
Dienstleistungs- und Baukonzessionen im Wasserbereich, sowie damit verbundene Leistungen im Abwasserbereich werden nun explizit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen (Artikel 9a). Allerdings wurde eine Revisionsklausel (Erwägungsgrund 43) vereinbart. Die Ausnahmen werden drei Jahre nach in Kraft treten der Richtlinie neuerlich überprüft.
In Österreich war die Konzessionsrichtlinie überhaupt Anlass die Wasserversorgung in den Verfassungsrang zu heben. Demnach soll die Wasserversorgung als ein grundlegender Teil der Daseinsvorsorge verpflichtend vom Staat erbracht werden oder der Staat stellt bei einer Leistung durch Dritte entsprechende Qualität und Kontrollmöglichkeiten sicher. .

Grundsatz der Selbstverwaltung und Gestaltungsfreiheit

Beim Anwendungsbereich der Richtlinie wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung von Behörden (Artikel 1a) explizit festgeschrieben. Die Richtlinie soll das Prinzip der Selbstverwaltung von nationalen, regionalen und lokalen Behörden anerkennen. Die Behörden sollen frei entscheiden können wie sie die Ausübung von Dienstleistungen organisieren, um vor allem ein hohes Niveau an Qualität, Sicherheit, Leistbarkeit, Gleichbehandlung und Zugänglichkeit für öffentliche Dienstleistungen gewähren zu können. Zudem wird im Kompromisstext die Gestaltungs- und Definitionsfreiheit von Dienstleistungen von allgemeinen Interesse (Artikel 1c) festgeschrieben. Die Richtlinie soll in keiner Art und Weise die Organisation der sozialen Sicherheitssysteme auf nationaler Ebene beeinflussen.
Diese zwei Artikel wurden zusätzlich auf Vorschlag des parlamentarischen Binnenmarktausschusses in den Text aufgenommen. Vor allem bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht werden sie von Bedeutung sein, da sie eine für den öffentlichen Sektor freundliche Auslegung ermöglichen.

Öffentliche Kooperationen, Vergabe an verbundene Unternehmen und interkommunale Zusammenarbeit

Die Richtlinie sieht grundsätzlich Ausnahmen von einer Ausschreibungspflicht vor, wenn es um Verträge zwischen öffentlichen Stellen oder Vergaben an öffentliche /verbundene  Unternehmen (Artikel 11 bzw. Artikel 15 der Richtlinie) geht.
Durch die komplizierten Ausnahmebestimmungen wird eine Erschwerung von möglichen Kooperationen auf kommunaler Ebene befürchtet. Im Kompromisstext wurden die entsprechenden Artikel etwas verschlankt und teilweise gestrichen. Die Ausschreibungspflicht kann demnach umgangen werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden (z.B.: umfassende Kontrollmöglichkeiten von öffentlicher Seite, beteiligte Auftraggeber erbringen weniger als 20% der Tätigkeit am Markt, gemeinsame Zielsetzung im öffentlichen Interesse).
Sogenannte Inhouse-Vergaben sind nunmehr auch möglich, wenn eine private Minderheitsbeteiligung vorliegt, solange der Private keine Entscheidungen blockieren oder kontrollieren kann und die private Beteiligung durch nationales Recht vorgeschrieben ist.

 Soziale Dienstleistungen

Für soziale und andere spezielle Dienstleistungen ist in der Richtlinie (Artikel 17) ein vereinfachtes Vergabeverfahren vorgesehen. Vor einer Vergabe muss lediglich eine Ankündigung und nach der Vergabe eine Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden.  Alle Dienstleistungen für welche diese vereinfachten Bestimmungen gelten werden im Anhang X aufgeführt und wurden im Zuge der Verhandlungen noch ergänzt. Beispielsweise fallen darunter Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich, im Bereich der Bildung, Kultur, Post und der sozialen Sicherheit, als auch Leistungen, die von Gewerkschaften, politischen Organisationen oder anderen Vertretungskörpern erbracht werden.
Für die Rettungsnotdienste wurde im Zuge der Verhandlungen eine Bereichsausnahme geschaffen (Erwägungsgrund 13b). Sie fallen somit gar nicht unter die Richtlinie. Normale Krankentransporte werden unter das vereinfachte Vergabeverfahren fallen.

Schwellenwert

Der „Schwellenwert“ – also jener Auftragswert, ab welchem eine Konzession auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss, wird wie auf Vorschlag der Kommission fünf Millionen Euro betragen. Der Änderungsantrag des Binnenmarktausschusses den Schwellenwert auf acht Millionen Euro zu erhöhen und den Anwendungsbereich somit einzuschränken, konnte aufgrund einer internationalen Vereinbarung im Rahmen der WTO nicht durchgesetzt werden.  Allerdings wurde in der Richtlinie der Auftrag an die Kommission festgeschrieben (Erwägungsgrund 43), sich in zukünftigen Verhandlungen für höhere Schwellenwerte einzusetzen.

 Hintergrund

Ende 2011 legte Binnenmarktkommissar Michel Barnier (EPP) Vorschläge zur Überarbeitung der Öffentlichen Auftragsvergabe vor (Richtlinie über die Öffentliche Auftragsvergabe, Sektorenrichtlinie und Richtlinie über die Konzessionsvergabe). Mit der sogenannten Konzessionsrichtlinie sollen Rechtsvorschriften für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden (bisher war europaweit lediglich die Vergabe von Baukonzessionen geregelt). Unter Kritik geriet die Richtlinie, weil eine Öffnung von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge für den privaten Markt befürchtet wird. Schon im Jahr 2006 scheiterte die Europäische Kommission mit der Dienstleistungsrichtlinie in diesem Bereich. Sowohl der österreichische Nationalrat als auch das Europäische Parlament bezweifelten die Notwendigkeit einer Regelung der Dienstleistungkonzessionen auf europäischer Ebene.

Weitere Informationen und Links

Presseaussendung Weidenholzer/Jahn: „Großer Erfolg bei Wasserversorgung – EU-Kommission rudert zurück“
Sieben Fragen und Antworten zur Konzessionsrichtlinie
EUpdate Konzessionsrichtlinie
Verlauf der Richtlinie: Legislative Beobachtungsseite des Europäischen Parlaments mit allen zugehörigen Dokumenten
Verhandlungsergebnisse im Detail (Englisch)
 
 

Ausstellungseröffnung: Marika Schmiedt, "Die Gedanken sind frei"

Professor, Präsident der Volkshilfe, Abgeordneter und seit neuestem ist Josef Weidenholzer jetzt auch Organisator von Ausstellungen. Aber aus ungewöhnliche Situationen resultieren ungewöhnliche Aufgaben – und für Linz ist die Situation sehr ungewöhnlich. Während man in Ungarn ja leider mittlerweile an die Einschränkung der Pressefreiheit und der Kunst gewohnt ist, ist für uns in Österreich die Situation relativ neu. Kunst hat in Österreich einen hohen Stellenwert, ebenso wie ihre Freiheit und die Provokation durch sie (Wiener Aktionismus, der kürzlich verstorbene Nitsch). Um so verwunderlicher war es, dass in Linz Plakate der Künstlerin Marika Schmiedt von der Polizei heruntergerissen und vernichtet wurden.
Am 16. April 2013 wurden die Plakate entfernt. Sie zeigten kritische, politische Motive, die sich vor allem auch gegen die Diskriminierung der Roma in Ungarn wendeten. Eine rechtsnationale Wiener Anwältin schickte der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung, die Plakate würden Verhetzend gegen Ungarn sein. Die Polizei, die sich mittlerweile bei der Künstlerin entschuldigte, machte sich dann an die besagte Vernichtung der Plakate. Die Stadtwerkstatt, die Stadt Linz, Josef Weidenholzer und die linksgerichteten Parteien kritisierten die Vorgehensweise der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Im Gegensatz zu den anderen, waren es aber Josef Weidenholzer und Franz Dobusch, die etwas dagegen unternehmen wollten. In einem Gespräch Anfang Mai beschlossen sie, die Ausstellung in Räumlichkeiten der Stadt Linz noch einmal zu zeigen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass in Linz kritische Kunst einen hohen Stellenwert hat. Und sie wollten auch der schockierten Künstlerin unmissverständlich ihre Solidarität bekunden – Immerhin entstand neben dem ideellen auch ein materieller Schaden für die Künstlerin.
Die Ausstellung wurde mittlerweile organsiert und wird im offiziellsten aller Linzer Gebäude, dem alten Rathaus, stattfinden. Sie wird rund 2 Wochen im Foyer bei freiem Eintritt zu sehen sein. Die Eröffnung mit der Künstlerin, Josef Weidenholzer und Vizebürgermeister Klaus Luger findet am 7. Oktober statt. Die Ausstellung ist dann bis 20. Oktober zu sehen.
Mehr Infos zu den Hintergründen: http://derstandard.at/1363710676089/Ungarn-Nationale-erwirkten-Plakatvernichtung-in-Linz
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Mehr Sicherheit für VerbraucherInnen

Mit zwei neuen Verordnungen sollen die Rechtsbestimmungen für Produktsicherheit verbessert werden. Bisher waren die entsprechenden Regeln auf europäischer Ebene sehr fragmentiert. Im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) war am 04. September die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen. Josef Weidenholzer setzte sich bei seinen Verbesserungsvorschlägen für mehr Verbraucherschutz ein.

Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket

Konkret geht es bei den neuen Rechtsbestimmungen um die Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten und um die Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Beispielsweise sollen Hersteller und Einführer von Produkten dazu verpflichtet werden Angaben über das Ursprungsland zu machen. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Produkten erleichtert werden. Dies ist vor allem für Rückrufaktionen von fehlerhaften oder schädlichen Produkten bedeutsam. Zudem sollen die bereits bestehenden Marktüberwachungssysteme effizienter gestaltet werden.
Josef Weidenholzer versuchte in seinen Änderungsanträgen die Verbrauchersicherheit noch weiter zu erhöhen. Der Wunsch nach leichtem Marktzugang von Seiten der UnternehmerInnen darf nicht auf Kosten der Sicherheit von VerbraucherInnen gehen. KonsumentInnen sollen umgehend über mögliche Risiken von Produkten aufgeklärt werden. Zudem sollen sich Unternehmen an den Kosten der Marktüberwachung entsprechend beteiligen. Weidenholzer setzt sich außerdem für strengere Kriterien bei den Sicherheitsbeurteilungen und bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ein.

Wie es weiter geht…

Die Änderungsanträge zu beiden Verordnungen werden nun geprüft. Die Abstimmungen im Binnenmarktausschuss sollen Mitte Oktober über die Bühne gehen. Im Anschluss wird es Verhandlungen zwischen Rat und Parlament geben, um sich auf gemeinsame Verordnungstexte zu einigen. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für März 2014 geplant.

Linzer Verein gewinnt EU BürgerInnpreis

Auf Initiative von Josef Weidenholzer hat der Linzer Verein ZZI, das Zentrum für zeitgemäße Initiativen, den Europäischen BürgerInnenpreis 2013 gewonnen. Auf einer Feier im Haus der Europäischen Union in Wien wurde ihnen am vergangen Freitag der Preis und eine Medaille verliehen. Josef Weidenholzer war Ort um die Laudatio für die PreisträgerInnen zu halten.
Seit 2009 wird jedes Jahr der EU BürgerInnenpreis von einer Jury des EU Parlaments vergeben. Jeder und jede Abgeordnete kann dabei eine Person, Gruppe, Organisation oder ein Projekt nominieren und für den Preis einreichen. Prämiert werden soll außergewöhnliches Engagement für ein gegenseitiges Verständnis, Initiativen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die praktische Anwendung der EU-Grundrechtscharta (Gastfreundschaft, Toleranz und Solidarität). Insgesamt 43 Einzelpersonen oder Projekte aus der Europäischen Union erhalten den BürgerInnenpreis 2013.

Verleihung des B?rgerpreises des Europ?ischen Parlaments

Foto: APA


Das ZZI ist eine österreichische Non-Profit-Organisation für die Förderung der österreichisch-bosnischen Freundschaft. Die überparteiliche und multikulturelle Plattform wurde 2004 mit Sitz in Linz gegründet. Eine transnationale kulturelle Zusammenarbeit zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina soll durch Projekte im kulturellen, wissenschaftlichen und sozialen Bereich gefördert werden. Darüber hinaus wird auf regionaler Ebene versucht den Austausch und die Beziehungen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Identitäten und Volksgruppenzugehörigkeiten zu fördern. Das ZZI ist als Kultur- und Wissenschaftsnetzwerk neben Österreich auch in Deutschland, Serbien und Bosnien-Herzegowina vertreten.
Josef Weidenholzer bei der Laudatio für das ZZI

Josef Weidenholzer bei der Laudatio für das ZZI


In Seiner Laudatio bedankte sich Josef Weidenholzer beim ZZI für deren großartiges Engagement in Oberösterreich und würdigte vor allem auch die Kontakte auf der zwischenmenschliche Ebene. „Das Zentrum der zeitgemäßen Initiativen hat eine herausragende Bedeutung für das wechselseitige Verständnis zwischen den Linzerinnen und Linzern und den Menschen mit migrantischem Hintergrund vom Westbalkan, insbesondere aus Bosnien-Herzegowina,“ so der Europaabgeordnete in seiner Laudatio.
Links:
Zentrum für zeitgemäße Initiativen: www.zzi.at
Europäischer BürgerInnepreis, Österreichische GewinnerInnen: www.europarl.at

Weidenholzer fordert Kroes auf, endlich Netzneutralität zu verankern

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Es darf kein Zwei-Klassen-Internet geben“
Wien (OTS/SK) – Als „schlechten Witz“ bezeichnet SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer den Vorschlag von EU-Kommissarin Neelie Kroes für die Regulierung des europäischen Telekommunikationsmarktes. „Anstatt sich – wie schon mehrmals versprochen – für die Netzneutralität stark zu machen, hat die EU-Kommission die Gleichbehandlung der Inhalte im Netz nun offensichtlich endgültig aufgegeben“, kritisiert der SPÖ-Europaabgeordnete, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Verbraucherschutz. Der Entwurf begünstige große Telekommunikationskonzerne, indem er es ihnen erlaubt, von Kunden Zusatzgebühren für bestimmte Internetdienste zu verlangen. Kroes würde mit dem Vorschlag ein „Zwei-Klassen-Internet“ etablieren, bei dem einige wenige Netzbetreiber darüber entscheiden, welche Inhalte wann beim Nutzer ankommen. IT-Giganten zu erlauben, für „Expressdaten“ extra Geld zu verlangen, sei kundenfeindlich, hemme Innovation und stelle einen schweren Anschlag auf das Internet dar. „Diese sogenannte Überholspur im Internet ist eine Einbahnstraße, von der lediglich Telekommunikationsgiganten profitieren werden.“ ****
Für Weidenholzer steht fest, dass nur durch eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität die nötige Voraussetzung für einen florierenden digitalen Binnenmarkt zu schaffen ist. „Es ist deshalb Zeit, dass Frau Kroes das verwirklicht, was wir seit mehr als zwei Jahren offensiv im Europäischen Parlament fordern und sie schon mehrmals angekündigt hat, nämlich einen Vorschlag zur Verankerung von Netzneutralität auf EU-Ebene vorzulegen“, so Weidenholzer. Konkret würde das ein gesetzliches Diskriminierungsverbot bedeuten, das sicherstellt, dass alle Daten und Inhalte im Netz gleich behandelt werden und Internetanbietern untersagt, gewisse Dienste zu blockieren. Frau Kroes müsste wissen, dass das funktioniert, schließlich komme sie aus den Niederlanden, in denen die Netzneutralität schon gesetzlich vorgeschrieben und die künstliche Verlangsamung von Datenflüssen explizit untersagt ist. (Schluss) bj/mp