Utl.: Binnenmarkt-Ausschuss stimmt für Netzneutralität und Datenschutz in der Wolke
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat heute als Chefverhandler der S&D-Fraktion zu Cloud-Computing einen wesentlichen Fortschritt bei der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments in Brüssel erzielen können. „Cloud-Computing bietet eine große Chance für Europas Wirtschaft“, so Weidenholzer. Im September 2012 hat die EU-Kommission eine Strategie bezüglich Cloud-Computing in Europa präsentiert. „Das war längst notwendig, denn Europa hat das Cloud-Computing bisher verschlafen. Mit dem heutigen Bericht fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa vorzulegen“, erläutert der SPÖ-Europaabgeordnete.****
Weidenholzer, S&D-Chefverhandler und Mitglied im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagt: „Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Strategie zu Cloud-Computing in Europa ist zumindest ein Anfang. Derzeit stellen sich aber noch eine Reihe von Probleme: Einerseits geben die IT-Riesen den Ton an, alternative AnbieterInnen haben kaum eine Chance. Gleichzeitig wird der Schutz der Daten in der Cloud alles andere als gewährleistet. Aus diesen und vielen anderen Gründen ist es wichtig, verpflichtende gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa zu erarbeiten, denn die vorgelegte Strategie der Kommission nicht genug.“
Heute wurden daher folgende Hauptforderungen beschlossen: * Netzneutralität und Internet als Grundrecht für alle EuropäerInnen als Voraussetzung für Cloud-Computing; * Datenportabilität: Der Wechsel zu anderen Anbietern sollte für Verbraucher kostenfrei und ohne Datenverlust jederzeit möglich sein; * Höchste Datenschutzstandards in der Cloud – auch US-Anbieter müssen sich an Europäische Standards halten; * Beschleunigter und verstärkter Einsatz des Cloud-Computing in allen Bereichen der Wirtschaft (ist kostensparsam und Energie schonend)
Weidenholzer brachte sich vor allem beim Datenschutz stark ein. „Ein angenommener Antrag sieht etwa vor, dass Anbieter von Cloud-Diensten in Fällen, in denen sie durch Urteile von Gerichten oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eines Drittstaates zur Offenlegung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger aufgefordert werden, unverzüglich die zuständige Datenschutzbehörde benachrichtigen und von ihr die Übertragung der Daten genehmigen lassen müssen“, so Weidenholzer.