Heute gab das Europäische Parlament grünes Licht für zwei Gesetzesinitiativen über außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Beilegung. Ziel ist eine Stärkung der VerbraucherInnenrechte. Nach Umsetzung der Gesetzesinitiativen sollen alle BürgerInnen die Möglichkeit haben sich an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung zu wenden, falls sich beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen Probleme ergeben. Viele VerbraucherInnen schrecken bisher vor rechtlichen Schritten zurück, da ein Gerichtsverfahren langwierig und kostenintensiv sein kann. Vor allem bei grenzüberschreitenden Verfahren sind außgergerichtliche Mechanismen oft schneller, flexibler und verursachen weniger Kosten. Der Vorschlag schreibt für die außergerichtliche Streitbeilegung (ASB) zudem Vorschriften hinsichlich Qualitäts- und Unparteilichkeitsgrundsätze fest. HändlerInnen werden zur Information der KonsumentInnen verpflichtet.
Schutz auch bei online-Käufen
Der zweite Gesetzesvorschlag schafft für grenzüberschreitende Käufe im Internet die Möglichkeit eine Streitbeilegung auch online in Anspruch zu nehmen. Dafür soll eine europäische Plattform für Online-Streitbeilegung eingerichtet werden. Die Plattform soll generell über die ASB informieren, Online-Reklamationsformulare bereitstellen und VerbraucherInnen den Zugang zu ASB-online ermöglichen. Somit wird für eine große Bevölkerungszahl mehr Rechtssicherheit geschaffen. Allein in den letzten drei Monaten haben über 30% der europäischen VerbraucherInnen Einkäufe im Internet getätigt. Die Plattform soll kostenfrei und in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein.
Weitere Informationen
Presseaussendung: „Weidenholzer: Ein guter Tag für den europäischen Verbraucherschutz“
Homepage des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Richtlinie über die Formen der alternativen Beilegung: Kommissionsvorschlag und Bericht des Europäischen Parlaments
Verordnung über die Online-Beilegung: Kommissionsvorschlag und Bericht des Europäischen Parlaments