Einige Modeketten setzen Schaufensterpuppen mit Videokameras, sogenannte „EyeSee-Mannequins“ der italienischen Firma Almax ein. Diese Puppen können KundInnen mittels einer Videokamera im Auge filmen und mittels Gesichtserkennungssoftware Geschlecht, Alter und Ethnie feststellen. Die EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer, Evelyn Regner und Birgit Sippel haben eine parlamentarische Anfrage dazu gestellt, inwiefern diese Puppen mit den datenschutzrechtlichen Regelungen in Europa vereinbar sind, in der Beantwortung bestätigt die Europäische Kommission datenschutzrechtliche Bedenken.
Auswirkungen auf den Datenschutz
Datenschutzrechtliche Bedenken hat der Hersteller nicht. Schließlich würden die Puppen im Gegensatz zu Überwachungskameras keine Bilder der KonsumentInnen aufnehmen und speichern, sondern lediglich Informationen über Alter, Geschlecht und Ethnie verarbeiten. Dadurch würde es zu keiner Verletzung der Privatsphäre von Individuen kommen. Gesichtserkennung ist, so die Kommission, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere biometrischer Daten, verbunden. Eine solche Verarbeitung könne sich erheblich auf die Privatsphäre und auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz auswirken. Gesichtserkennung ist nicht grundsätzlich unvereinbar mit EU-Recht, allerdings müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein.
Verbesserungen durch neue Datenschutzverordnung
Die derzeit diskutierte EU-Datenschutzreform (siehe Artikel EudataP) könnte sich für VerbraucherInnen in solchen Fällen positiv auswirken. Im Falle der „EyeSee-Mannequins“ wären zwei geplante Bestimmungen von Bedeutung: Die Datenschutzgrundverordnung sieht strengere Regeln (z.B. ausdrückliche Einwilligung) bei der Datenerhebung, als auch bei Profilerstellungen (sogenanntes Profiling) vor.
Siehe auch: Anfrage: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung?
Link zur parlamentarischen Anfrage
Presseaussendung „Gesichtserkennung im Geschäft wird Fall für EU-Kommission“