Über die Konzessionsrichtlinie wird nächste Woche (24. Jänner 2013) im zuständigen Binnenmarktausschuss abgestimmt, die Kompromissverhandlungen laufen auf Hochtouren. Eine dauerhafte Ausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ist nicht in Sicht.
Positive Entwicklungen bei den Kompromissverhandlungen zwischen den Fraktionen gibt es beispielsweise bei der Bewertung von Anbietern und dem Schwellenwert. Es soll die Möglichkeit bestehen, BewerberInnen von einem Vergabeverfahren auszuschließen sofern grobe Verstöße gegen Umwelt-, Sozial-, oder Arbeitsrechtsvorschriften vorliegen. Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtskriterien können auch freiwillig als Zuschlagskriterien herangezogen werden. Der Schwellenwert für eine Ausschreibungsverpflichtung wird nach derzeitigem Verhandlungsstand von fünf Millionen Euro Auftragswert auf acht Millionen erhöht. Das Prinzip der „free administration“, also die Wahlfreiheit der Gemeinden und die Freiheit Leistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse selbst zu definieren wurden in die Richtlinie aufgenommen. Ein Hauptkritikpunkt an der geplanten Konzessionsrichtlinie betrifft den Wassersektor: Von vielen Seiten wurde die explizite Ausnahme des gesamten Wassersektors, speziell der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert. Dafür scheint es jedoch keine Mehrheiten zu geben. Über einen weiteren sensiblen Bereich – nämlich die Kooperation von öffentlichen Stellen und Vergaben an verbundene Stellen – wird noch verhandelt.
Richtlinie verursacht mehr Probleme als Lösungen
Insgesamt konnte der Kommissionsvorschlag zwar vereinfacht werden, die Richtlinie wird aber wohl mehr Probleme schaffen als sie löst. Alle sozialen Dienstleistungen (für diese ist im jetzigen Vorschlag zwar nur eine Vergabebekanntmachungspflicht vorgesehen) und der Wasserbereich sollten jedenfalls ausgenommen werden. Die Richtlinie führt zu keiner automatischen Privatisierungspflicht im Wassersektor, allerdings wird es für viele Gemeinen schwieriger werden die entsprechenden Bestimmungen einhalten zu können. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit wird zu erhöhtem Privatisierungsdruck führen.
Streitpunkt: Öffentlich-öffentliche Kooperationen
In diesem Zusammenhang sind vor allem die geplanten Regeln bei der öffentlichen Kooperation problematisch. Die meisten Leistungen der Daseinsvorsorge wie Wasserversorgung, Abfallbeseitigung, Strom, Gas und Wärme werden in Deutschland und Österreich durch öffentliche Unternehmen organisiert (z.B.: Stadtwerke, Linz AG). Die geplante Richtlinie hat somit großen Einfluss auf die Organisation dieser Leistungen. Es besteht die Gefahr, dass solche öffentlichen Unternehmen die Leistungen nicht mehr erbringen können, weil die Konzessionen an andere vergeben werden müssen. Anstatt Gemeindekooperationen und Synergieeffekte zu fördern, werden öffentlich-öffentliche Kooperationen verhindert.
Zur Erinnerung: Schon im Februar 2012 hat der österreichische Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge gegen den Kommissionsvorschlag eingereicht, da die Kommission laut Bundesrat nicht ausreichend begründen konnte warum eine Regelung auf europäischer Ebene notwendig ist. Die Kommissionspläne bezüglich des Wassers werden auch durch einen Brief zum Thema ersichtlich.
Weitere Informationen: EUpdate zur Konzessionsrichtlinie