Heute wurde im zuständigen Binnenmarktausschuss über den ersten Teil der Reform über das öffentliche Auftragswesen abgestimmt. Bei der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe konnte die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament einige wichtige Änderungen des Kommissionsvorschlages erreichen.
Das öffentliche Beschaffungswesen und die öffentliche Auftragsvergabe ist ein machtvolles Instrument, um nachhaltiges Wachstum zu schaffen und gemeinwohlorientierte Ziele durchzusetzen. Die SozialdemokratInnen im Europaparlament konnten in der heutigen Abstimmung im Ausschuss wichtige Punkte durchsetzen. Vor allem die verpflichtende Einhaltung von Sozial- und Umweltkriterien, sowie der Kampf gegen Lohndumping war dabei ein großes Anliegen.
Die wichtigsten Kompromisse im Detail
- Zukünftig sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten bei der öffentlichen Auftragsvergabe sicherstellen, dass sich Unternehmen an Sozial-, Arbeits- und Umweltvorschriften des jeweiligen Landes halten. Verstöße führen zu einem Ausschluss der jeweiligen Unternehmen.
- Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten müssen die Bieter das Zustandekommen ihres Angebots erläutern, vor allem im Bezug auf die Art der Leistungserbringung, aber auch im Bezug auf die Einhaltung von sozial-, umwelt-, und arbeitsrechtlichen Kriterien.
- Eine Untervergabe der Bieter an andere Unternehmen („Subcontracting“) muss bekanntgegeben werden. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem sicherstellen, dass auch die „Subcontractors“ alle Regelungen einhalten. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit den Hauptbieter für Untervergaben verantwortlich zu machen.
- Der Zuschlag eines öffentlichen Auftrags soll sich nicht an den niedrigsten Kosten orientieren, sondern an dem vorteilhaftesten Angebot. Neben dem Preis, sollen also auch qualitative, ökologische und soziale Kriterien maßgebend für eine Entscheidung sein.
- Bei der Auftragsvergabe im Bereich sozialer Leistungen wird es ein einfacheres Prozedere geben, da diese oftmals auf lokaler Ebene vergeben werden.
Probleme bei der Konzessionsvergabe
Zu hoffen bleibt, dass bei der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ähnliche Erfolge erzielt werden können. Am 24. Jänner wird im Binnenmarktausschuss über die sehr umstrittene Richtlinie abgestimmt werden. Hier muss jedenfalls verhindert werden die Wasserversorgung durch europaweite Ausschreibungen zu liberalisieren. Ein Kompromiss ist derzeit noch nicht in Sicht.