Die Europäische Kommission hat vergangene Woche am 26. November 2012 den 7. Bericht über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht bei Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit durch bestimmte Drittländer veröffentlicht, in dem festgehalten wird, dass die USA beim Datenaustausch nicht einmal die Datenschutzbestimmungen des Rahmenabkommens aus dem Jahre 2008 einhalten.
Konkret geht es um das sogenannte „Enhancing Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime“ (PCSC Agreement) oder Prüm-like Agreement, ein bilaterales Abkommen mit den USA, das die Weitergabe von Daten zur Terrorismusbekämpfung an die USA regelt. Das Abkommen soll der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Amerika und einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Verhinderung von schweren Straftaten dienen und den Austausch personenbezogener und anderer Daten zwischen europäischen Staaten und den US Behörden ermo?glichen. Das Abkommen mit den USA, betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten konzentriert sich vor allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch mit den USA, wozu ein „pro-aktiver“ Austausch von personenbezogenen und anderen Daten, etwa DNA-Profilen im Einzelfall gehört. Bisher haben das bilaterale Abkommen mit den USA 15 Staaten in Europa unterzeichnet (darunter auch Österreich): Czech Republic, Denmark, Germany, Estonia, Greece, Italy, Latvia, Lithuania, Hungary, Malta, the Netherlands, Austria, Portugal, Slovakia and Finland. In jedem Land wurde ein individuelles Abkommen verhandelt – in Österreich wurde der Vertrag „Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten“, im Februar 2012 im Nationalrat beschlossen. Erhebungen, inwiefern schon eine Datenweitergabe erfolgt gibt es noch keine.
Es braucht ein starkes transatlantisches Datenschutz- Rahmenabkommen: Datenschutzes als unabdingbare Voraussetzung für jegliche Datenübermittlung an die USA
Als Möglichkeit zur Verbesserung des bilateralen Abkommen mit den USA gilt das sich derzeit seit 2010 Verhandlung befindende Rahmenabkommen der Europäischen Union mit der US-Regierung über den Austausch von personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken. Auch der österreichische Datenschutzrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass dieses geplante Abkommen auch für den Datenaustausch bei bilateralen Abkommen der EU-Mitgliedstaaten mit den USA gelten sollte und es sinnvoll ist, bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten mit den USA durch das Rahmenabkommen der Europäischen Union mit der US-Regierung über den Austausch von personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Dieses Rahmenabkommen müsste jedenfalls die der Datenschutz-Konvention des Europarates samt Zusatzprotokoll entsprechenden Mindeststandards normieren. Mit dem Rahmenbeschluss sollen individuelle, durchsetzbare Rechte des Einzelnen (d.h. auch von Nicht-US-Bür¬gerInnen) in Bezug auf den Datenaustausch zwischen der EU und den USA etabliert werden.
Die Europäische Kommission hat schon am 31. Mai 2010 eine Empfehlung für Verhandlungsrichtlinien für ein Datenschutzabkommen mit den USA vor (Dok. 10378/10, Restreint) vorgelegt. Zu dieser Empfehlung hat der Europäische Rat gemäß Art 218 Abs. 3 AEUV einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen und über die Benennung des Verhandlungsführers zu erlassen. Bislang fand in einer Ausschusssitzung des Rates (CATS) am 5./6.Juli 2010 eine erste strategische Diskussion zu einem vom belgischen Vorsitz vorbereiteten Diskussionspapier (Dok. 11295/10) statt; eine Abstimmung im Rat erfolgte noch nicht. Die nächste Behandlung des Dossiers erfolgte am 3. September 2010 in der Ratsarbeitsgruppe „Datenschutz und Informationsaustausch“ und am 23./24. September 2010 in der Ausschusssitzung des Rates. Im Hinblick auf das geplante EU/US-Datenschutzabkommen ist das Bundeskanzleramt federführend zuständig. Ebenfalls eingebunden sind das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Bis 2011 waren die Verhandlungen mit den USA noch nicht aufgenommen und bislang fand nur eine erste strategische Diskussion in einer Ausschusssitzung des Rates (CATS) statt. Im Sommer2012 kündigten EUropäische Kommission und US-Botschaft an, dass die Verhandlungen fortgeführt werden.
Presseaussendung, 30. November 2012. Weidenholzer: „Datenskandal mit den USA muss Folgen haben„