Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström kündigte im Sommer an, dass die Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung dieses Jahr nicht mehr behandelt wird. Die EU-Abgeordneten der SPÖ werfen ihr nun vor, eine „Verzögerungstaktik“ zu fahren.
Die EU-Kommisarin Malmström hatte angekündigt, die EU-Richtlinie zur Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung erst gemeinsam mit der „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ zu überarbeiten. Ursprünglich war der erste Entwurf für die Überarbeitung bereits für Sommer diesen Jahres erwartet worden.
Der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, der auch im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Mitglied ist, spricht nun von einer „Verzögerungstaktik“. Die Kommission erarbeite mit der Datenschutz-Verordnung derzeit eines der größten Pakete überhaupt – da sei es wenig verständlich, dass in anderen Richtlinien diese Punkte nicht berücksichtigt werden, so Weidenholzer.
Man habe nun eine Anfrage an die Kommission zur mündlichen Beantwortung eingebracht. Die Vorratsdatenspeicherung und die Speicherdauer werde somit beim nächsten Plenum des Europäischen Parlaments im Oktober auf der Tagesordnung stehen, heißt es. Dass die Vorratsdatenspeicherung gänzlich abgeschafft werden würde, hält Weidenholzer zwar unwahrscheinlich, aber man wolle auf eine Verkürzung der Speicherfristen auf höchstens sechs Monate sowie eine Einschränkung des Anwendungsbereiches festgelegt werden.
Verfassungsklage: VfGH entscheidet bis Mitte Oktober
In Österreich wird unterdessen demnächst geprüft, wie es um die österreichische Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie steht. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat gegenüber dem ORF angekündigt, dass man sich bis Mitte Oktober darüber beraten werde, ob die Verfassungsklagen gegen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt angenommen werden. Wie berichtet liegt eine Stellungnahme der Bundesregierung vor, aus der hervorgeht, dass die Antragsteller nicht direkt betroffen seien. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird daher mehr als spannend.
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Die EU-Kommisarin Malmström hatte angekündigt, die EU-Richtlinie zur Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung erst gemeinsam mit der „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ zu überarbeiten. Ursprünglich war der erste Entwurf für die Überarbeitung bereits für Sommer diesen Jahres erwartet worden.
Der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, der auch im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Mitglied ist, spricht nun von einer „Verzögerungstaktik“. Die Kommission erarbeite mit der Datenschutz-Verordnung derzeit eines der größten Pakete überhaupt – da sei es wenig verständlich, dass in anderen Richtlinien diese Punkte nicht berücksichtigt werden, so Weidenholzer.
Man habe nun eine Anfrage an die Kommission zur mündlichen Beantwortung eingebracht. Die Vorratsdatenspeicherung und die Speicherdauer werde somit beim nächsten Plenum des Europäischen Parlaments im Oktober auf der Tagesordnung stehen, heißt es. Dass die Vorratsdatenspeicherung gänzlich abgeschafft werden würde, hält Weidenholzer zwar unwahrscheinlich, aber man wolle auf eine Verkürzung der Speicherfristen auf höchstens sechs Monate sowie eine Einschränkung des Anwendungsbereiches festgelegt werden.
Verfassungsklage: VfGH entscheidet bis Mitte Oktober
In Österreich wird unterdessen demnächst geprüft, wie es um die österreichische Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie steht. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat gegenüber dem ORF angekündigt, dass man sich bis Mitte Oktober darüber beraten werde, ob die Verfassungsklagen gegen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt angenommen werden. Wie berichtet liegt eine Stellungnahme der Bundesregierung vor, aus der hervorgeht, dass die Antragsteller nicht direkt betroffen seien. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird daher mehr als spannend.
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