Heute, am Mittwoch den 12. September 2012, wurden im EU Parlament in Straßburg Verbesserungen für den europaweiten Schutz von Opfern beschlossen. Die Richtlinie gewährt nicht nur in allen europäischen Ländern die selben Mindeststandards, eine Schulung der Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnschaft soll in Zukunft auch für eine respektvollere Behandlung der Opfer sorgen. „Das ist ein großer Schritt für Europa und vor allem für die Betroffenen,“ argumentierte Josef Weidenholzer in seiner Rede vor dem Parlament.
Das Video zur Wortmeldung von Josef Weidenholzer:
EU garantiert Hilfe für Verbrechensopfer
Die im September 2012 beschlossene „Richtlinie für den Opferschutz“ war ein jahrelanger Wunsch von Opferschutz-Organisationen in ganz Europa. „Gerade bei Opfern, Menschen die zumeist ohne eigenes Zutun in diese Lage geraten sind, ist professionelle Hilfe ein wichtiges Signal, dass sie von der Gesellschaft nicht im Stich gelassen werden,“ argumentierte Josef Weidenholzer in seiner Rede vor dem EU Parlament. Was die Richtlinie mit sich bringt und warum sie ein wichtiger Schritt für Europa ist:
Die Richtlinie gliedert sich in 4 Blöcke. Der erste behandelt den respektvollen Umgang und die individuelle Behandlung der Opfer, der zweite umfasst Regeln für den Umgang mit den Opfern, der dritte Block bietet Unterstützung und der vierte garantiert, dass Opfer auch in anderen EU Ländern zu ihrem Recht kommen.
Respektvoller Umgang/individuelle Behandlung
Die Richtlinie formuliert klar das Ziel, die Polizei, RichterInnenschaft und Staatsanwaltschaft im Umgang mit Opfern zu schulen. Dazu gehört nicht nur der respektvolle Umgang mit den Opfern sondern auch die Anerkennung der Bedürfnisse der Angehörigen. Kinder und Jugendluche, Frauen die Opfer einer Vergewaltigung oder häuslicher Gewalt wurden und Menschen mit Beeinträchtigungen werden als besonders Schutzbedürftige Gruppen definiert.
Positiv beurteilt wird von Opferschutzorganisationen auch die individuelle Behandlung der Opfer. Wobei es nicht nur darum geht, dass Bestohlene andere Bedürfnisse haben als Opfer von Gewaltverbrechen. Sie bezieht nämlich erstmals auch den Geschlechtsausdruck in ein EU Gesetz mit ein. Dazu mehr weiter unten.
Schutz für Opfer
Der zweite Block in der Richtlinie für den Opferschutz bietet konkrete Hilfe für die Opfer. Bisher war es zum Beispiel nicht in jedem EU Land so, dass Vergewaltigungopfer von speziell geschulten BeamtInnen einvernommen werden. Mit der Richtlinie ist es auch möglich grenzüberschreitende polizeiliche Wegweisungen auszusprechen und damit die Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Opfer sollen in Zukunft auch einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre erfahren, wofür die Richtlinie auch Regeln festlegt. Der Kontakt zwischen Opfer und Täter wurde in der Richtlinie auch geregelt. Die Opfer haben jetzt das Recht, dass sie auf ihren Wunsch die TäterInnen treffen können.
Betreuung und Hilfe
Organisationen, die sich um ihren Schutz kümmern, sollen stärker gefördert und eingebunden werden. Sie sollen einen Anspruch auf psychologische Betreuung haben. Wichtig ist auch, dass es einen Anspruch auf langfristige Hilfe gibt. Viele Opfer leiden noch Jahre später an den Folgen eines Verbrechens. Die Hilfe für die Opfer wird von den Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Operschutzorganisationen und ihre Einbindung in die Betreuung ist ein wichtiger Erfolg.
Europaweite Rechtsdurchsetzung
In Hinkunft wird garantiert, dass Oper in allen europäischen Ländern die gleichen Rechte haben und auch zu ihrem Recht kommen. Dazu gehört, dass die Opfer von Verbrechen in Zukunft ein Recht auf Information haben. Egal in welchem Land der EU das Verbrechen geschehen ist, sollen sie in „für sie verständlicher Sprache“ Informationen über den Fall erhalten – zur Zeit der Ermittlungen und auch danach. So werden laufend über Entscheidungen, die den Fall betreffen informiert. Ebenfalls wichtig ist der Anspruch auf Prozesskostenhilfe in jedem Land.
Wie bereits erwähnt, findet man in der Richtlinie, und damit in einem offiziellen Rechtsakt der EU, erstmals den Geschlechtsausdruck. Sie hält damit explizit fest, dass Menschen die Aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität und des Geschlechtsausdrucks Opfer eines Gewaltverbrechen wurden, spezifische Unterstützung erhalten. Damit würdigt die EU nicht nur die besonderen Schutzmaßnahmen, die gewisse Bevölkerungsgruppen benötigen, sondern auch das Opfer von „Hassverbrechen“ besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie hat mit Beschluss der Plenartagung in Straßburg noch keine Gesetzeskraft. Die Mitgliedsstaaten haben jetzt 3 Jahre Zeit die Richtlinie in die nationalen Gesetze zu übernehmen und umzusetzen. eine angemessene Zeit, muss doch die Behörden erst entsprechend geschult werden.
Die Kommission denkt aber auch schon an die nächste Erweiterung des Gesetzes. In Europa sterben im Jahr über 35.000 Menschen an Verkehrsunfällen. Deshalb will die Kommission auch Versicherungsfragen und Kompensationsansprüche europaweit geregelt sehen.