Der „Buchdruck mit beweglichen Lettern“ war wohl eine der wichtigsten Erfindungen der Menschheit. Plötzlich waren Bücher für die breite Bevölkerung erschwinglich, erreichte Wissen und aufklärerisches Gedankengut immer mehr Menschen. Für den Zugang zu Wissen bergen Digitalisierung und Internet das größte Potential seit Erfindung des Buchdrucks. Ermöglichte dieser größere und kleinere Bibliotheken, erlaubt das Internet den Zugang zum gesamten Wissen der Welt, überall auf der Welt – auf Knopfdruck. Und mehr noch als der Buchdruck bergen Internet und Digitalisierung emanzipatorisches Potential: Nach dem 20. Jahrhundert der Massenbewegungen, Massenkultur und Massenmedien lädt das Internet dazu ein, die passive Konsumhaltung gegen aktive Partizipation im Web 2.0 einzutauschen. Wikipedia, die Blogosphäre und Freie Software zeigen dabei, wie Beiträge vieler Einzelner einen dauerhaften, öffentlichen Mehrwert schaffen können.
Diese Potentiale von Internet und Digitalisierung werden aber keineswegs automatisch realisiert: So verhindert ein übertrieben restriktives Urheberrecht, dass per Remix und Mash-up neue Werke auf Basis von bestehenden Werken entstehen. So verhindert die Marktmacht von Wissenschaftsverlagen, dass Ergebnisse öffentlicher Forschung auch öffentlich („Open Access“) zugänglich sind. So bedrohen Patentrechte auf Software die Entwicklung von Freier/Open Source Software. Und so gefährden plurilaterale Abkommen wie ACTA, dass zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit und demokratischer Kontrolle des Parlaments verhandelt wurde die gerade erst gewonnenen Freiheiten. Um die Chancen von Digitalisierung und Internet nicht ungenutzt zu lassen, ist der Einsatz für ein freies Internet wichtiger denn je.
Forderungen:
Die Verankerung digitaler Grundrechte, die den freien Zugang zum Internet und den Schutz der Privatsphäre garantieren. Alle Menschen haben ein Recht darauf, sich frei von Überwachung im Internet bewegen zu können.
Ein zeitgemäßes Urheberrecht, das die übergroße Macht der Verwertungsindustrie zu Gunsten von KünstlerInnen, KonsumentInnen und Künstler-KonsumentInnen einschränkt. Dazu zählt insbesondere eine Verringerung urheberrechtlicher Schutzfristen, Schutz der Privatkopie, Entkriminalisierung von privatem Filesharing sowie Diskussionen über die Einführung einer Pauschalabgeltung für kulturelle Inhalte („Kulturflatrate“).
Den Schutz Netzneutralität – also das Verbot zwischen transportierten Inhalten zu diskriminieren und so beispielsweise finanzstarke Dienstleister zu bevorzugen – sowie die Ablehnung von Netzsperren und Vorabzensur im Internet.
Die klare Ablehnung von Patenten auf Leben und Software sowie die kritische Evaluation bestehender Patentrechte, insbesondere im Bereich der medizinischen Forschung.
Die Verwendung und Förderung von freien Lizenzen wie Creative Commons auf allen Ebenen in der Europäischen Union.
Den freien Zugang zu öffentlich finanziertem wissenschaftlichem Wissen („Open Access“) sowie didaktischem Wissen an Universitäten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen („Open Courseware“)
Den Einsatz von Freier/Open Source Software in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.